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Prokon weiter im Visier von Anlegerschützern
Anlegerschützer den wollen Windkraftprojektierer Prokon zu mehr Transparenz gegenüber seinen Genussrechte-Investoren bewegen. Mit diesem Ziel hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) angekündigt, „gemeinsames Vorgehen von Prokon-Genussrechte-Inhabern zu organisieren. Speziell geht es der SdK dabei um „die wirtschaftlichen Verhältnisse der Prokon-Gruppe“.
Hintergrund sind die jüngsten Negativschlagzeilen in die das Unternehmen aus Itzehoe geraten war, nachdem Prokon sich in einem Rundbrief an seine Anleger unter zu Unternehmenszahlen geäußert hatte. Dieser hatte für Zweifel und Verwirrung unter den Genussrechte-Inhabern gesorgt (lesen Sie dazu diesen ausführlichen Beitrag).
Die SdK hat dazu auf ihrer Internetseite ein Informationsangebot eingerichtet. „Im weiteren Verlauf strebt die SdK an, im Dialog mit der Gesellschaft eine größere Transparenz für alle Anleger herzustellen“, teilt die Anlegerschutzorganisation mit. Desweiteren setze die SdK dafür ein, „einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Bewertung der Vermögensgegenstände der PROKON Gruppe zu beauftragen.“ Dieser solle von Seiten der Gläubiger bestimmt werden, hieß es.
Hintergrund sind die jüngsten Negativschlagzeilen in die das Unternehmen aus Itzehoe geraten war, nachdem Prokon sich in einem Rundbrief an seine Anleger unter zu Unternehmenszahlen geäußert hatte. Dieser hatte für Zweifel und Verwirrung unter den Genussrechte-Inhabern gesorgt (lesen Sie dazu diesen ausführlichen Beitrag).
Die SdK hat dazu auf ihrer Internetseite ein Informationsangebot eingerichtet. „Im weiteren Verlauf strebt die SdK an, im Dialog mit der Gesellschaft eine größere Transparenz für alle Anleger herzustellen“, teilt die Anlegerschutzorganisation mit. Desweiteren setze die SdK dafür ein, „einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Bewertung der Vermögensgegenstände der PROKON Gruppe zu beauftragen.“ Dieser solle von Seiten der Gläubiger bestimmt werden, hieß es.