Anleihen / AIF

Prokon: Wandel zur Genossenschaft rechtskräftig

Das Insolvenzverfahren von Prokon steht unmittelbar vor dem Ende: Das steht fest, nachdem das Landgericht Hamburg eine Entscheidung getroffen hat: Die beschlossene Wandlung von Prokon in eine Genossenschaft ist demnach rechtskräftig.

Prokon hat eine letzte Hürde auf dem Weg zur Genossenschaft übersprungen. Die Prokon eG wird offiziell ins Genossenschaftsregister eingetragen. Das steht fest, nachdem das zuständige Gericht in Hamburg Beschwerden gegen den  Gläubiger-Entscheid von vor knapp drei Wochen abgewiesen hat.
Die Prokon-Gläubiger – hauptsächlich Kleinanleger von Genussrechten – hatten sich bei der entscheidenden Gläubigerversammlung in Hamburg mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass Prokon als Genossenschaft in Anlegerhand fortgeführt wird. Diese Entscheidung war zugleich ein Votum gegen die Übernahme durch den Karlsruher Energieriesen EnBW, der 550 Millionen Euro für Prokon geboten hatte (näheres zu dem Votum und den Folgen daraus lesen Sie  hier). Laut Insolvenzplan sollen die Anleger knapp 58 Prozent ihrer Kapitalanlage zurückerhalten. Mit dem Verkauf an EnBW wäre die Insolvenzquote etwas niedriger ausgefallen.
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x