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Presseschau: Interseroh erwirkt einstweilige Verfügung gegen Redual

Die Interseroh Dienstleistungs GmbH hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das duale System Redual GmbH erwirkt. Dieser werde es laut Gerichtsbeschluss verboten, weiter über Interseroh „die Unwahrheit zu verbreiten“, wie die Tochtergesellschaft des Kölner Umweltdienstleisters und Rohstoffhändlers Interseroh SE mitteilt. Interseroh reagiert damit auf eine Pressemitteilung der Redual über die Clearingmengenmeldung der dualen Systeme, berichtet das Onlinemagazin Recyclingmagazin.de.

Hintergrund sind offenbar Meinungsverschiedenheiten der beiden Unternehmen über die Zukunft des Hausmüllrecyclings in Deutschland. Interseroh kämpft nach eigener Darstellun für die Etablierung von einheitlichen und rechtssicheren Standards in diesem Bereich. Man habe den Wirtschaftsprüfer BDO AG beauftragt, zukünftig die in die Clearingstelle zu meldenden Mengen sowie die internen Kontrollsysteme bei Interseroh zu prüfen.In der Clearingstellensitzung vom 4. Oktober 2010 hätten sich die Vertreter aller neun bundesweit zugelassenen dualen Systeme darauf verständigt, BDO als gemeinsamen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Dem seien neben Interseroh zwei weitere Systemanbieter gefolgt. Das bedauert Interseroh.

Die beklagte Redual GmbH aus Herborn hat ihre Mitgliedschaft im Bundesverband Dualer Systeme Deutschland e.V. (BDSD) am 12. November 2010 gekündigt.

Interseroh SE: ISIN DE0006209901 / WKN 620990
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