Erneuerbare Energie

Preisbarometer: In Europa wurden Solarmodule 2015 billiger

Auch im Dezember 2015 sind die Preise für Solarmodule weitgehend stabil geblieben. Während es in Europa und China keine Veränderungen im Vergleich zum Vormonat gab, sanken die Preise in Japan und Korea um 1,5 Prozent sowie in Südostasien um 2,1 Prozent. In allen drei asiatischen Märkten verteuerten sich Solarmodule. Den größten Preissprung machte der Markt in Japan und Korea, wo die Preise für Module 2015 insgesamt um 4,9 Prozent auf 0,64 Euro pro Watt peak stiegen. Danach folgt Südostasien mit 2,2 Prozent Preisanstieg auf 0,47 Euro pro Watt peak. In China kletterten die Modulpreise im Gesamtjahresverlauf um 1,9 Prozent auf 0,55 Euro pro Watt peak. Einzig in Europa ging der Preis um 1,7 Prozent zurück auf 0,59 Euro pro Watt peak.

Lesen Sie dazu den Marktkommentar der Handelsplattform pvXchange.

In Kooperation mit dem Partner pvXchange berichtet ECOreporter.de monatlich über die Entwicklung der Preise auf dem Markt für Solarmodule. pvXchange stellt dafür ein „Preisbarometer“ zur Verfügung. Dieses soll einen schnellen Überblick auf die Trends im Solarmarkt ermöglichen.


Marktkommentar Dezember 2015

Im Dezember 2015 gibt es bei den Modulpreisen kaum Veränderungen gegenüber dem Vormonat – wieder einmal. Die Abwärtsbewegung der Preise für japanische und südostasiatische Ware ist marginal und deutet auf keinen Trend hin. Im Gegenteil – zu Januar hin verteuern sich die meisten Module wieder etwas, nachdem zum Jahresende schnell noch ein paar Lagerreste zu Sonderpreisen ausgekehrt wurden. Betrachtet man die ganzjährige Preisentwicklung, so vermisst man jegliche Dynamik. Diese Preisstabilität innerhalb Europas ist lähmend für den Markt und allein auf die Regulierung durch die EU-Kommission zurückzuführen. Sie trägt wohl im Wesentlichen dazu bei, dass der europäische Markt 2015 zum vierten Mal in Folge hinter dem Vorjahresniveau zurückbleibt.

Bisher hat die Photovoltaikbranche die Tatsache, dass die Mindestimportpreise während der nun angelaufenen Überprüfung der Anti-Dumpingmaßnahmen durch die EU-Kommission bestehen bleiben, zähneknirschend hingenommen, aber nicht hinterfragt. Frischer Wind kommt nun aber durch ein Statement der britischen Energieministerin in die Debatte. Sie sprach sich kürzlich für eine Aussetzung des Undertakings und der Zollerhebung während der Überprüfung aus. Im Gegensatz zur Bundesregierung bezieht sie damit eindeutig Stellung gegen die geltenden Marktbeschränkungen.
Die Frage, warum die geltenden Regelungen während der Auslaufprüfung durch die EU-Kommission unverändert aufrechterhalten werden müssen, ist durchaus berechtigt. Kommt die Kommission in ein paar Monaten zu dem Schluss, dass die Marktbeschränkungen für chinesische Produkte ungerechtfertigt sind, lässt sich der Schaden, den die Gesellschaft und die Photovoltaikbranche durch die überhöhten Preise erleiden mussten, kaum wiedergutmachen. Führen wir uns noch einmal kurz die Hintergründe und Ziele eines Anti-Dumping-Verfahrens vor Augen:

„Dumping: Eine Ware gilt als gedumpt, wenn ihr Preis bei der Ausfuhr in die Gemeinschaft niedriger ist als der vergleichbare Preis einer gleichartigen Ware bei Verkäufen im normalen Handelsverkehr im Ausfuhrland (normaler Wert).“ - Das bedeutet im konkreten Fall: eine gedumpte Zelle oder ein Solarmodul muss auch innerhalb Chinas üblicherweise zu höheren Preisen verkauft werden, als an Abnehmer in der EU. Dies trifft erwiesenermaßen nicht zu.

„Subvention: Vom Vorliegen einer Subvention wird ausgegangen, wenn eine Regierung im Ursprungs- oder Ausfuhrstaat eine finanzielle Beihilfe oder irgendeine Form der Einkommens- oder Preisstützung für die Herstellung, die Produktion, die Ausfuhr oder die Beförderung einer Ware leistet.“ -  Das trifft wohl gleichermaßen für Hersteller in China wie in der EU zu.

„Schädigung: Es muss festgestellt werden, dass ein Wirtschaftszweig der Gemeinschaft bedeutend geschädigt wird oder geschädigt zu werden droht oder dass die Errichtung eines gemeinschaftlichen Wirtschaftszweigs erheblich verzögert wird.“ – Ein Rückgang von Produktionskapazitäten innerhalb Europas war zu beobachten, wurde aber teilweise durch Investitionen aus Asien und Neuaufbau von lokalen Fertigungsstätten aufgefangen. Andererseits mussten auch in China Hersteller Insolvenz anmelden.

„Kausalzusammenhang zwischen Dumping und Schädigung: Zwischen Dumping und der festgestellten Schädigung muss ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang bestehen.“ – Dazu müsste Dumping zweifelsfrei vorliegen und ein Markteinbruch bereits vor Einsetzen der Marktbeschränkungen zu beobachten gewesen sein. Eine Konsolidierung war da, wurde aber aufgrund der außerordentlichen Zahl an unabhängigen Produzenten lange vorher schon erwartet. Ein sehr deutlicher Marktrückgang kam erst  2013, dem Jahr des Inkrafttretens der Schutzmaßnahmen.

„Gemeinschaftsinteresse: Die Einführung eines Antidumping- bzw. Ausgleichszolls muss im Interesse der Gemeinschaft liegen. Hier hat die EG-Kommission eine schwierige Interessenabwägung vorzunehmen: es geht im Kern darum, ob die Interessen der beschwerdeführenden Erzeuger an der Einführung eines Strafzolls höher zu bewerten sind als die Schädigung, die den Importeuren, den industriellen Verarbeitern und möglicherweise den Verbrauchern durch die Verhängung eines Antidumping- bzw. Ausgleichszolls erwächst.“ [Quelle:  Handelskammer Hamburg ] – Eine umfassende Schädigung des Gesamtmarktes ist zu unterstellen und kann nur durch einen Gegenbeweis widerlegt werden.

Oft wird von den Befürwortern der Marktbeschränkungen ja abgestritten, dass der Niedergang der Europäischen Photovoltaikbranche etwas mit den Strafzöllen und den Mindestimportpreisen zu tun hat. Diese Behauptung kann nur dadurch belegt werden, dass die Beschränkungen umgehend aufgehonben werden, um dann abzuwarten, was passiert. Verändert sich nichts und bleibt der Zubau weiterhin unterhalb des politisch gewünschten Volumens, haben die Befürworter Recht und der Markt muss mit anderen Maßnahmen angekurbelt werden. Steigen die Installationszahlen jedoch sprunghaft und entwickelt sich über das Jahr hinweg wieder ein florierender Markt, muss es wohl einen kausalen Zusammenhang zwischen der Aufhebung der Beschränkungen und der Markterholung geben. Lassen wir es doch einfach darauf ankommen!

Seit Oktober 2015 werden nun zusätzlich die Durchschnittspreise auf dem europäischen Markt für die folgenden Modulklassen erhoben:

Modulklasse

Preis (€/Wp)

Veränderung
ggü. Vormonat

Beschreibung

High Efficiency

0,70

+ 2,9%

Kristalline Module ab 275 Wp, mit PERC-, HIT-, N-Type- oder Rückseitenkontakt-Zellen oder Kombinationen daraus

All Black

0,57

0,0 %

Modultypen mit schwarzer Rückseitenfolie, schwarzem Rahmen und einer Nennleistung  zwischen 190 Wp und 270 Wp

Mainstream

0,50

+ 2,0 %

Module mit üblicherweise 60-Zellen, Standard-Alurahmen, weißer Rückseitenfolie und 245 bis 270 Wp, repräsentieren den Großteil der Module im Markt

Low Cost

0,37

0,0 %

Minderleistungsmodule, B-Ware, Insolvenzware, Gebrauchtmodule (kristallin), Produkte mit eingeschränkter oder ohne Herstellergarantie


Bei dieser neuen Einteilung findet nach wie vor keine Unterscheidung zwischen mono- und polykristallinen Modulen statt, da es hier nach meinen Beobachtungen keine signifikanten Preisunterschiede gibt. Ausschlaggebend für den Verkaufspreis sind hier allein die Nachfrage beziehungsweise Verfügbarkeit, sowie die Moduleffizienz. Dünnschichttechnologien werden weiterhin nicht in die Betrachtung einfließen, da es immer noch zu wenig Angebot im Markt gibt für eine repräsentative Erhebung.

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