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Prämiensparverträge: Banken müssen aktiv werden und Zinsen nachzahlen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind viele deutsche Banken dazu verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden Zinsen für Prämiensparverträge nachzuzahlen. Passiert ist bislang aber wenig. Die Finanzaufsicht BaFin hat deshalb nun verfügt, dass die Banken aktiv auf die Anlegerinnen und Anleger zugehen müssen.
Die Behörde „verpflichtet Kreditinstitute dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren“, heißt es in einer Mitteilung der BaFin. Die Banken müssten „den Sparern auch erklären, ob diese durch die verwendeten Klauseln zu geringe Zinsen erhalten haben. In diesen Fällen müssen die Banken ihren Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, der die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 (Urteil vom 13.04.2010 – XI ZR 197/09) berücksichtigt“.
„Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung betreiben wir effektiven Verbraucherschutz für eine Vielzahl von Bankkunden, die einen langfristigen Prämiensparvertrag mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. „Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren.“
Bei vielen Prämiensparverträgen, vor allem aus den 1990er-Jahren, haben Kreditinstitute Zinsanpassungsklauseln verwendet, mit denen sie die vertraglich vorgesehene Verzinsung senken können. Diese Praxis hatte der Bundesgerichtshof bereits 2004 für unwirksam erklärt und sich in späteren Entscheidungen 2010 und 2017 zu den Anforderungen an solche Klauseln geäußert. Ein runder Tisch, den die BaFin zu dem Thema im Dezember 2020 mit Verbänden der Kreditwirtschaft und mehreren Verbraucherschutzorganisationen einberufen hatte, war ohne Ergebnis geblieben.
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