Erneuerbare Energie

Polen führt Ökostrom-Einspeisetarife ein

Das jahrelange Gezerre um ein Erneuerbare-Energien-Gesetz hat ein Ende. Voraussichtlich im März 2015 könnten die Betreiber kleiner Solaranlagen eine staatlich garantierte Einspeisevergütung erhalten. Allerdings hat die polnische Regierung eine Fördergrenze eingezogen: sobald 800 MW pro Jahr neu installiert sind, ist Schluss. Die Tarife für große Solaranlagen werden ab 2016 im Ausschreibungsverfahren ermittelt.
Das polnische Parlament hat ein Erneuerbare-Energien-Gesetz gebilligt, über das zuvor jahrelang gestritten worden  war. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss Polens Präsident es noch unterzeichnen. Zudem muss es noch im offiziellen Gesetzesblatt veröffentlicht werden. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten hervor. Demnach bekommen die Betreiber kleiner Solaranlagen Anspruch auf staatlich garantierte Einspeisetarife zwischen 15 und 17,3 Cent je Kilowattstunde, abhängig von der Größe der jeweiligen Anlage. Kleinanlagen bis 3 KW Leistungskapazität erhalten umgerechnet 17,3 Cent pro Kilowattstunde. Auch hier ist ein so genannter Deckel eingezogen. Diese spezielle Förderung endet, sobald 300 MW Leistungskapazität in dieser Klasse erreicht sind. Größere Sonnenstromkraftwerke bis 10 KW (letzteres reicht, um einen Vierköpfigen Haushalt weitgehend zu versorgen) erhalten 15 Cent je Kilowattstunde. Hier schließt sich der Deckel bei 500 MW installierter Leistung.
Die Förderung größerer Photovoltaikvorhaben in Polen wird nicht in dieser Form begrenzt. Hier wird ein Ausschreibungsmodell eingeführt, das 2016 starten soll. Wer den Zuschlag erhält, bekommt die in der Auktion ermittelten Tarife für 15 Jahre.  2035 soll die Förderung der Erneu baren Energien in Polen dann ganz auslaufen. Auch Betreiber, die dann ihren 15-järigen Tarifkorridor noch nicht ausgeschöpft haben, sollen dann nichts mehr erhalten. Wer diese Zeit voll ausnutzen will, muss seine Solaranlage also bis 2020 in Betrieb nehmen.
Auch für andere Erneuerbare Energien in Polen sind Vergütungstarife eingeführt worden. Betreiber von Kleinwindrädern und kleinen Wasserkraftanlagen erhalten künftig 15 Cent je Kilowattstunde. Betreiber kleiner Biogasanlagen erhalten 12,7 Cent je Kilowattstunde. Für Strom aus kleinen Waste-To-Energy-Biogasanlagen, die Speisereste und Bioabfall in Energie verwandeln, bekommen Betreiber 16 Cent je Kilowattstunde.

Die Ausgestaltung des Gesetzes war lange Zeit Zankapfel zwischen Senat und Parlament. Der Senat hat den Berichten zufolge 65 Änderungsanträge vorgebracht, die weitestgehend in die Endfassung eingeflossen seien, heißt es.
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