Anleihen / AIF

Pleitewelle erfasst Studienförderer – Deutsche Bildung stellt drei Insolvenzanträge

Der Studienförderer Deutsche Bildung hat für die drei operativen Gesellschaften, die Deutsche Bildung Holding AG, die Deutsche Bildung Capital GmbH sowie die Deutsche Bildung GmbH beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Insolvenzantrag gestellt. Wie das Unternehmen bekannt gibt, konnten für den geplanten sogenannten „Studienfonds II“ aufgrund der Finanzkrise keine Investoren gefunden. Dies habe die Insolvenzanträge ausgelöst. Seitens der vorläufigen Insolvenzverwaltung würden bereits Gespräche mit potentiellen Investoren über eine Übernahme des Geschäftskonzepts geführt.

Der 2007 aufgelegte sogenannte „Studienfonds I“ (dbde Deutsche Bildung Studienfonds I GmbH & Co.KG) ist den Angaben zufolge nicht von der Insolvenz betroffen. (Lesen Sie zum Fonds auch unseren Anlagecheck vom 2. September 2008: „Opens external link in new windowGeld für Geist: Wie lukrativ ist die Beteiligung am Geschlossenen Fonds Deutsche Bildung Studienfonds I?“) Über den Studienfonds I erhalten  bislang rund 450 geförderten Studierenden aller Fachrichtungen eine Studienförderung. Weitere Bewerber befänden sich derzeit im Auswahlprozess. Die geförderten Studierenden seien von der aktuellen Entwicklung grundsätzlich nicht betroffen.

Wie es weiter heißt, wurde für die beiden Gesellschaften Deutsche Bildung Holding AG und Deutsche Bildung GmbH am 25. Mai 2009 jeweils durch das Amtsgericht Frankfurt am Main ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Zu vorläufigen Insolvenzverwaltern wurden Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters und Rechtsanwalt Markus Walter von der Kanzlei W & W Rechtsanwälte Hoge Gutsche Walter Rechtsanwälte in Partnerschaft bestellt. Rechtsanwalt Dr. Gutsche, ebenfalls Partner der Kanzlei W & W Rechtsanwälte, wurde im Verfahren über das Vermögen der Deutschen Bildung Capital GmbH zum Sachverständigen bestellt. Wenn es gelinge, Investoren für eine zumindest teilweise Übernahme der Aktivitäten der Deutschen Bildung Gruppe zu gewinnen, sei der Erhalt nahezu sämtlicher Arbeitsplätze möglich. Nach Angaben von Rechtsanwalt Walter „glauben die Investoren an das Geschäftskonzept“. Sie hätten ihre Bereitschaft bekundet, die neue Gesellschaft mit ausreichend Kapital für einen Neustart auszustatten.
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