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Photovoltaikausbau in Deutschland weiter verlangsamt
Der Ausbau der Photovoltaik-Kapazität Deutschlands hat sich weiter verlangsamt. Im September 2014 lag die neu installierte Solarstromleistung auf ihrem tiefsten Wert seit Februar 2011. Das geht aus aktuellen Angaben der Bundesnetzagentur hervor. Demnach wurden im September des laufenden Jahres rund 5.700 Photovoltaikanlagen mit zusammengenommen 110,9 Megawatt (MW) Leistungskapazität ans Stromnetz angeschlossen und entsprechend bei der Bundesnetzagentur angemeldet.
Damit sind Deutschlandweit Solaranlagen mit 37.947 MW in Betrieb. Zum Vergleich: das übertrifft rechnerisch die Kapazität von 25 Atomkraftkraftwerken. Im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist vorgesehen, die staatlich garantierte feste Förderung von Solaranlagen spätestens auslaufen zu lassen, wenn in Deutschland Photovoltaikanlagen mit 52.000 MW Kapazität am Stromnetz angeschlossen sind.
Die Menge der monatlich neu installierten Solaranlagen wirkt sich direkt darauf aus, wie viel Geld die Betreiber neuer Solaranlagen für ihren Strom bekommen. Das regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Es gilt: Je mehr neue Solaranlagen in Betrieb gehen desto niedriger fällt die Einspeisevergütung für Betreiber neuer Anlagen aus. Allerdings erhalten die Betreiber ab dem Monat in dem sie mit der Stromproduktion beginnen 20 Jahre lang den Tarif, der in dem Monat gilt, als die Anlage in Betrieb gegangen ist.
Mit der Novelle des EEG im August 2014 hat sich auch die Regelung der monatlich fortlaufenden Senkung der Einspeisetarife (Degression) geändert. Der so genannte Degressionsfaktor liegt nun bei 0,25 Prozent. Bisher lag dieser Faktor bei 0,5 Prozent. Für alle Photovoltaik-Anlagen über 500 Kilowatt Leistung gilt seit August 2014 die Pflicht zur Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auch dazu Tarife.

Damit sind Deutschlandweit Solaranlagen mit 37.947 MW in Betrieb. Zum Vergleich: das übertrifft rechnerisch die Kapazität von 25 Atomkraftkraftwerken. Im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist vorgesehen, die staatlich garantierte feste Förderung von Solaranlagen spätestens auslaufen zu lassen, wenn in Deutschland Photovoltaikanlagen mit 52.000 MW Kapazität am Stromnetz angeschlossen sind.
Die Menge der monatlich neu installierten Solaranlagen wirkt sich direkt darauf aus, wie viel Geld die Betreiber neuer Solaranlagen für ihren Strom bekommen. Das regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG. Es gilt: Je mehr neue Solaranlagen in Betrieb gehen desto niedriger fällt die Einspeisevergütung für Betreiber neuer Anlagen aus. Allerdings erhalten die Betreiber ab dem Monat in dem sie mit der Stromproduktion beginnen 20 Jahre lang den Tarif, der in dem Monat gilt, als die Anlage in Betrieb gegangen ist.
Mit der Novelle des EEG im August 2014 hat sich auch die Regelung der monatlich fortlaufenden Senkung der Einspeisetarife (Degression) geändert. Der so genannte Degressionsfaktor liegt nun bei 0,25 Prozent. Bisher lag dieser Faktor bei 0,5 Prozent. Für alle Photovoltaik-Anlagen über 500 Kilowatt Leistung gilt seit August 2014 die Pflicht zur Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auch dazu Tarife.
