Erneuerbare Energie

Photovoltaik-Gewerbesteuer soll ab 2013 umverteilt werden

Auf Beschluss des Bundestages sollen die für Solaranlagen fälligen Gewerbesteuern ab 2013 zwischen den Gemeinden aufgeteilt werden. Einen vergleichbaren Beschluss hatte der Bundestag zuvor schon für Windkraftprojekte gefasst.

Bislang fließen alle Gewerbesteuern der Gemeinde zu, in der der Betreiber ansässig ist. Ist diese nicht zugleich auch der Standort des Sonnenstromkraftwerks, geht die Standortgemeinde leer aus. Weil zahlreiche Grünstrom-Produzenten bundes- oder sogar europaweit Solaranlagen betreiben, entgehen den jeweiligen Standort-Kommunen in diesen Fällen die Gewerbesteuern.

Der Beschluss des Bundestages sieht vor, dass der Großteil der Gewerbesteuer, nämlich 70 Prozent, ab 2013 an die Standortgemeinde zu entrichten ist, während die Betreibergemeinde noch 30 Prozent der Steuer erhalten soll. Das soll allerdings für zehn Jahre nur für Neuinstallationen gelten. Erst ab 2023 will der Bundestag dieses Gewerbesteuer-Splitting auf alle Solaranlagen einführen.

Der Branchenverband BSW Solar begrüßte den Beschluss als eine Maßnahme, für die sich der Verband selbst lange stark gemacht habe. „Die Entscheidung dürfte die ohnehin schon hohe Akzeptanz der Solarenergie in Deutschland noch weiter steigern“, so BSW-Solar-Geschäftsführer Carsten Körnig.
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