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Ökosteuer auf Solarstrom-Eigenverbrauch im Anmarsch?
Die Bundesregierung erwägt den Eigenverbrauch von Solarstrom zu besteuern. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Was die Behörde plant, wen die Reform beträfe und wie die Branche reagiert.
Müssen die Betreiber von Solaranlagen bald 2,05 Cent pro Kilowattstunde Sonnenstrom-Steuer auf dafür zahlen, dass sie den selbst produzierten Strom auch selbst verbrauchen? Wenn es nach dem Bundesfinanzministerium geht, wird es diese Ökosteuer in Zukunft geben. So zumindest sieht es ein aktueller Referentenentwurf zur Reform des Energiesteuer- und Stromgesetzes vor. Das Ministerium schlägt darin vor, die Steuerbefreiung bei Eigen- und Direktverbrauch drastisch einzuschränken.
Solarstrom soll für Privathaushalte steuerfrei bleiben - Reform könnte Anleger treffen
Steuerfrei sollen demnach nur bis zu 20 Megawattstunden beziehungsweise 20.000 Kilowattstunden Ökostrom pro Kalenderjahr sein. Durchschnittliche Privathaushalte verbrauchen zwischen 3.500 (zwei Personen) und 5.200 (fünf Personen) Strom pro Jahr. Demnach zielt die Reform auf Unternehmen und Landwirte ab, die Ökostrom für den Eigenbedarf produzieren. Eine solche Reform würde aber auch zahlreiche Anleger betreffen, die Kapital in Bürgerenergie-Projekte investiert haben oder sich in Energiegenossenschaften engagieren. Mit einer solchen Reform würden Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt, so die Begründung für den Referentenentwurf.
Der Branchenverband der Solarwirtschaft (BSW Solar) kritisiert den Vorstoß scharf: „Die Stromsteuer wurde eingeführt, um die Energiewende zu beschleunigen, nicht sie zu bremsen. Eine Ökosteuer auf Solarstrom zu erheben wäre ein Schildbürgerstreich und würde den Zweck des Gesetzes auf den Kopf stellen“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Die Solarwirtschaft erwartet, dass der absurde Vorschlag dieser ‚Sonnensteuer‘ schnell wieder kassiert wird, auch um eine Verunsicherung im Markt zu verhindern“, fordert er. Sein Verband hatte die europarechtliche Begründung des Referentenentwurfs durch eine Anwaltskanzlei prüfen lassen. Diese kam zu dem Schluss, dass die Steuerbefreiung für Erneuerbare Energien in ihrer aktuellen Form „zulässig und mit Europarecht vereinbar“ sei.
Photovoltaik-Ausbau: Hat Deutschland den Anschluss an die Weltspitze schon verloren?
Während der Ausbau der Photovoltaik vor allem außerhalb Europas boomt, geraten Europa und vor allem Deutschland dabei zusehends ins Hintertreffen. Der BSW Solar weist darauf hin, dass Deutschland die selbst gesteckten Photovoltaik-Ausbauziele 2016 zum dritten Mal in Folge deutlich verfehlen könnte.
Müssen die Betreiber von Solaranlagen bald 2,05 Cent pro Kilowattstunde Sonnenstrom-Steuer auf dafür zahlen, dass sie den selbst produzierten Strom auch selbst verbrauchen? Wenn es nach dem Bundesfinanzministerium geht, wird es diese Ökosteuer in Zukunft geben. So zumindest sieht es ein aktueller Referentenentwurf zur Reform des Energiesteuer- und Stromgesetzes vor. Das Ministerium schlägt darin vor, die Steuerbefreiung bei Eigen- und Direktverbrauch drastisch einzuschränken.
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Steuerfrei sollen demnach nur bis zu 20 Megawattstunden beziehungsweise 20.000 Kilowattstunden Ökostrom pro Kalenderjahr sein. Durchschnittliche Privathaushalte verbrauchen zwischen 3.500 (zwei Personen) und 5.200 (fünf Personen) Strom pro Jahr. Demnach zielt die Reform auf Unternehmen und Landwirte ab, die Ökostrom für den Eigenbedarf produzieren. Eine solche Reform würde aber auch zahlreiche Anleger betreffen, die Kapital in Bürgerenergie-Projekte investiert haben oder sich in Energiegenossenschaften engagieren. Mit einer solchen Reform würden Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt, so die Begründung für den Referentenentwurf.
Der Branchenverband der Solarwirtschaft (BSW Solar) kritisiert den Vorstoß scharf: „Die Stromsteuer wurde eingeführt, um die Energiewende zu beschleunigen, nicht sie zu bremsen. Eine Ökosteuer auf Solarstrom zu erheben wäre ein Schildbürgerstreich und würde den Zweck des Gesetzes auf den Kopf stellen“, sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Die Solarwirtschaft erwartet, dass der absurde Vorschlag dieser ‚Sonnensteuer‘ schnell wieder kassiert wird, auch um eine Verunsicherung im Markt zu verhindern“, fordert er. Sein Verband hatte die europarechtliche Begründung des Referentenentwurfs durch eine Anwaltskanzlei prüfen lassen. Diese kam zu dem Schluss, dass die Steuerbefreiung für Erneuerbare Energien in ihrer aktuellen Form „zulässig und mit Europarecht vereinbar“ sei.
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