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Nicht alle Anlegerschutz-Anwälte schützen das Geld der Anleger
(pte/Fügemann) - Unter dem Deckmantel des Anlegerschutzes strengen immer häufiger Anwaltskanzleien Klagen gegen Emissionshäuser oder Kapitalanlagegesellschaften an. Dabei prozessiert man gegen angebliche Prospektmängel. "Um Mandate zu erlangen, tun einige Kanzleien alles. Rechtliche und moralische Hemmschwellen werden überschritten und Anleger systematisch mit Tausenden Briefen und Postwurfsendungen massiv eingeschüchtert. Mit ernst gemeinter Rechtsvertretung hat dies nichts mehr zu tun", unterstreicht Anwalt Peter Mattil von der gleichnamigen Kanzlei auf Nachfrage.
Die Anwälte sehen den Kapitalmarkt als Nische mit lukrativen Honoraren an. "Viele Kanzleien, die fragwürdige Klagen einbringen, agieren insgeheim ausschließlich aus finanziellen Renditeerwägungen", sagt Mattil. Laut dem Wirtschaftsrechtsexperten wüssten dubiose Kanzleien sogar, dass sie Prozesse verlören werden. Anleger, die sich von derartigen Anwälten zum Einschreiten überreden ließen, blieben somit häufig auf den Kosten sitzen.
"Aufgrund des großen Verdrängungswettbewerbs hat sich die Masche mittlerweile zu einem Trend entwickelt. So werden Anleger hemmungslos verunsichert und rechtschaffende Fondsgesellschaften in den meisten Fällen zu Unrecht an den Pranger gestellt", sagt ein Brancheninsider im Gespräch mit pressetext. Dabei sei die Vorgangsweise oft in gleicher Form gestrickt. Beispielsweise stellen selbsternannte Anlegerschützer Fondsprodukten ein Rating aus, um Emissionshäusern einige Wochen später ein Angebot zu unterbreiten. Lehnten die Firmen aber den Zugang zu internetorientierten und umsatzaktiven Vertriebsmodellen ab, würden Rachefeldzüge gestartet, weiß der Insider.
Es gebe es Kanzleien mit eigenen Abteilungen, die täglich Handelsregister durchforsten, um an Adressen der Emissionshäuser und auch der Anleger zu gelangen, so Mattil. Auch würden Rundschreiben massenweise verschickt.
Kritisiert werden aber auch dubiose Fragebogenaktionen in Form von Postwurfsendungen. Der Online-Branchendienst fondstelegramm warf in dieser Hinsicht beispielsweise einer Kanzlei "Bauernfängerei" vor. 2008 sorgte die Klage gegen den Fondsemittenten
Fidura für Aufsehen. Damals hatte eine Kanzlei gegen angebliche Prospektmängel des ersten Fidura-Fonds geklagt. Den Stein für die Klage ins Rollen brachten damals Vorwürfe des Anlegerschützers Heinz Gerlach.
Die drei Senate des Oberlandesgerichts München entschieden in voneinander unabhängigen Urteilen, dass die behaupteten Prospektmängel nicht bestünden und die gegenständlichen Prospekte entsprechend fehlerfrei seien (AZ 8U 2677/08; AZ 10U 2332/08; AZ 23U 2544/08). ECOreporter.de berichtete darüber, per
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Auch das Argument, mit Sammelklagen ließe sich das individuelle Kostenrisiko für die Anleger senken, lassen Rechtsexperten nicht gelten. Schließlich besteht trotz Sammelklagen nach wie vor die Möglichkeit, dass diese vor Gericht getrennt werden. Der Anleger hat in einem solchen Fall das individuelle Kostenrisiko der Klage allein zu tragen.
Die Anwälte sehen den Kapitalmarkt als Nische mit lukrativen Honoraren an. "Viele Kanzleien, die fragwürdige Klagen einbringen, agieren insgeheim ausschließlich aus finanziellen Renditeerwägungen", sagt Mattil. Laut dem Wirtschaftsrechtsexperten wüssten dubiose Kanzleien sogar, dass sie Prozesse verlören werden. Anleger, die sich von derartigen Anwälten zum Einschreiten überreden ließen, blieben somit häufig auf den Kosten sitzen.
"Aufgrund des großen Verdrängungswettbewerbs hat sich die Masche mittlerweile zu einem Trend entwickelt. So werden Anleger hemmungslos verunsichert und rechtschaffende Fondsgesellschaften in den meisten Fällen zu Unrecht an den Pranger gestellt", sagt ein Brancheninsider im Gespräch mit pressetext. Dabei sei die Vorgangsweise oft in gleicher Form gestrickt. Beispielsweise stellen selbsternannte Anlegerschützer Fondsprodukten ein Rating aus, um Emissionshäusern einige Wochen später ein Angebot zu unterbreiten. Lehnten die Firmen aber den Zugang zu internetorientierten und umsatzaktiven Vertriebsmodellen ab, würden Rachefeldzüge gestartet, weiß der Insider.
Es gebe es Kanzleien mit eigenen Abteilungen, die täglich Handelsregister durchforsten, um an Adressen der Emissionshäuser und auch der Anleger zu gelangen, so Mattil. Auch würden Rundschreiben massenweise verschickt.
Kritisiert werden aber auch dubiose Fragebogenaktionen in Form von Postwurfsendungen. Der Online-Branchendienst fondstelegramm warf in dieser Hinsicht beispielsweise einer Kanzlei "Bauernfängerei" vor. 2008 sorgte die Klage gegen den Fondsemittenten

Die drei Senate des Oberlandesgerichts München entschieden in voneinander unabhängigen Urteilen, dass die behaupteten Prospektmängel nicht bestünden und die gegenständlichen Prospekte entsprechend fehlerfrei seien (AZ 8U 2677/08; AZ 10U 2332/08; AZ 23U 2544/08). ECOreporter.de berichtete darüber, per

Auch das Argument, mit Sammelklagen ließe sich das individuelle Kostenrisiko für die Anleger senken, lassen Rechtsexperten nicht gelten. Schließlich besteht trotz Sammelklagen nach wie vor die Möglichkeit, dass diese vor Gericht getrennt werden. Der Anleger hat in einem solchen Fall das individuelle Kostenrisiko der Klage allein zu tragen.