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Neues Zahlungskontengesetz und die Kirchenbanken: "Wir werden profitieren"

Das neue Zahlungskontengesetz bedeutet für viele Banken einen großen Einschnitt. Wie sieht es bei den kirchlichen Banken aus? Rechnen sie mit vielen Neukunden, weil das Gesetz den Bankenwechsel für Kunden erleichtern soll? Wir haben bei der KD-Bank für Kirche und Diakonie, der Steyler Ethik-Bank, der Evangelischen Bank, der Bank im Bistum Essen und der Bank für Kirche und Caritas nachgefragt.

Wie  Triodos, UmweltBank, die GLS Bank und die EthikBank  hoffen auch die Kirchenbanken auf einen Zustrom an Neukunden. "Wir gehen davon aus, dass sich zukünftig mehr Kunden für eine Änderung der Kontoverbindung entscheiden, aufgrund der Vereinfachung des Kontowechsels", sagte Anne Kruse, Marketingexpertin der Bank für Kirche und Caritas. Da das neue Gesetz erst seit dem 18. September 2016 in Kraft sei, könne zum heutigen Zeitpunkt aber noch keine konkrete Aussage zu den Zu- und Abgängen bei den Kundenzahlen getroffen werden.

An der Gebührenschraube wird nicht gedreht: Die  Bank für Kirche und Caritas (Link entfernt)  plant keine neuen Konditionen anlässlich der Einführung der Kontenwechselhilfe. Mit Wechselprämien wolle man Neukunden nicht locken, allerdings sei ein Online-Wechselservice in Vorbereitung. Darüber hinaus stehen aufgrund des neuen Gesetzes keine Änderungen bei der Bank an: "Unser Leistungs- und Serviceangebot überprüfen wir ohnehin regelmäßig und passen dieses an den Bedarf an", so Kruse.

Evangelische Bank: "Allerhand Arbeit, aber wir werden profitieren"

"Unsere bisherigen Kontokonditionen für Privatkunden bleiben unverändert", sagt Carolin Caliebe vom Vorstandsstab Öffentlichkeitsarbeit der  Evangelischen Bank (Link entfernt). Eine neu eingeführte Wechselprämie gebe es nicht, man überzeuge Neukunden lieber durch Konditionen und guten Service. "Ein Online-Wechselservice oder Video-Ident-Verfahren haben wir bislang nicht im Angebot." Es gebe aber einen Umzugsservice, den Kunden online beantragen könnten.

Bisher habe die Bank noch keine stärkeren Kontomigrationen oder Wechselbemühungen aufgrund des Zahlungskontengesetzes feststellen können. Mittelfristig rechnet die größte deutsche Kirchenbank aber mit einem Zulauf an privaten Kunden, weil sie kostengünstige Kontomodelle anbiete und zudem bundesweit aufgestellt sei.

Ziel sei eine langfristige, partnerschaftliche Geschäftsbeziehung zu den Kunden. "Spezielle weitere Bemühungen vor dem Hintergrund des Zahlungskontengesetzes, um Kunden zu halten, sind aktuell nicht geplant", sagt Caliebe. Nichtsdestotrotz machten die neuen gesetzlichen Vorgaben "schon allerhand Arbeit". Aber: "Das ist bei neuen Prozessen und Aufgaben, die sich in der Praxis erst einspielen müssen, immer der Fall. Wir sind aber überzeugt, dass wir insgesamt von dem neuen Gesetz profitieren werden."

KD-Bank begrüßt detaillierte Regelung: "Strengere Fristen"

Auch die KD-Bank für Kirche und Diakonie sieht der Umstellung gelassen entgegen, weil sie sich gut vorbereitet fühlt. "Die größte Änderung für uns sind die vorgegebenen strengeren Fristen für einen Kontowechsel", sagt Christian Müller vom Vorstandsstab Marketing der KD Bank. Bislang konnte es sich wochenlang hinziehen, bis der Umzug zum neuen Finanzinstitut erledigt war. Nun haften die Banken, wenn der Umzug länger als zwölf Tage dauert.

Müller rechnet aber damit, dass die Banken die Auflagen problemlos erfüllen können und nicht in die Verlegenheit kommen, haften zu müssen. "Kontenwechsel sind ja prinzipiell nicht neu für uns. Allerdings begrüßen wir, dass jetzt genau geregelt ist, welche Infos die Banken herausgeben müssen, und welche nicht." Die Gesetzesvorlage sei hier sehr detailliert.

Persönliches Gespräch statt technischem Aufwand

Schon vorher habe die KD-Bank kostenlos Kunden beim Wechsel unterstützt, entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt und Tipps gegeben. Nun sei man aufgrund der strengeren Vorgaben entspannt und sehe keine große Herausforderung mehr: "Wir haben unsere Prozesse überprüft".

Wechselprämien oder einen Onlineservice plant die Bank nicht, die Einführung von Videoident werde geprüft und möglicherweise kurzfristig angeboten: "Wir setzen auf persönliche Gespräche mit Kunden, um den individuellen Bedarf zu erfahren – das ist uns wichtiger als Online-Angebote", so Müller.  Die Konditionen sollen für Privatkunden weiterhin günstig bleiben. Auch deshalb erwartet die KD-Bank tendenziell mehr Kunden, momentan sei aber noch keine Bewegung zu spüren: "Es ist noch zu früh", schätzt Müller.

Konditionen für Steyler-Kunden bleiben dieselben

Zurückhaltend äußerte sich auch die  Steyler Ethik-Bank (Link entfernt): Für Zahlen zu Kundenströmen sei es noch zu früh. "Da können wir keine nennen", sagte Armin Senger, zuständig für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit bei der Steyler Ethik-Bank. Mit gravierenden Änderungen müssten Kunden jedenfalls nicht rechnen: "Wir haben aufgrund des Zahlungskontengesetzes weder die Konditionen geändert noch eine Wechselgebühr oder Wechselprämien eingeführt."

Einen Online-Wechselservice gebe es bereits. Video-Ident sei in Planung, so Senger, "dies steht aber nicht in Zusammenhang mit dem Zahlungskontengesetz".

Bank im Bistum Essen: "Unsere Kunden wechseln kaum"

"Wir sind eine kirchliche Spezialbank. Unseren Kunden sind fair banking, Transparenz und Nachhaltigkeit wichtig", sagt Jörg Reimus, Leiter der Prvatkundenabteilung der Bank im Bistum Essen (BIB). Mit großen Auswirkungen des Zahlungskontengesetzes auf den Kundenstamm rechnet Reimus nicht. "Unsere Kunden wechseln kaum die Konten." Mit dem bereits länger angebotenen Onlinewechselservice sieht sich die Bank gut gerüstet, die Konditionen bleiben dieselben. "Den gesetzlichen Bestimmungen konnten wir sofort entsprechen."
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