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Neues Gutachten warnt vor deutlich steigenden Strompreisen
Strom könnte für Privatverbraucher erneut deutlich teurer werden. Die Bundesregierung schätzt, dass die EEG-Umlage, über die die Allgemeinheit die Energiewende finanziert, bis 2014 um 20 Prozent auf bis zu 6,5 Cent je Kilowattstunde steigen könnte. Das geht aus einem Sondergutachten der Monopolkommission hervor, aus dem das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' vorab berichtet.
Derzeit zahlen Stromverbraucher über die monatliche Rechnung neben der EEG-Umlage auch für den Ausbau der Stromnetze 0,2 Cent je Kilowattstunde. Dieser Anteil der Grünstromumlage könnte laut Spiegel-Artikel im kommenden Jahr mit 0,4 Cent je Kilowattstunde doppelt so hoch ausfallen, als es aktuell noch der Fall ist.
Als mögliche Konsequenz fordern die Gutachter dem Spiegel zufolge die Einführung einer Ökostrom-Quote von 27,5 Prozent am gesamten Strommix ab 2015. Danach solle diese Quote bis 2020 jährlich angehoben werden, um 2020 schließlich 35 Prozent zu erreichen. Das würde zunächst eine deutliche Bremse für Deutschlands Grünstromkapazitäten bedeuten. Der Anteil der Erneuerbaren am Strommix in Deutschland ist in der jüngeren Vergangenheit zügig auf aktuell 25 Prozent angestiegen. Offiziell vorgestellt werden soll das Sondergutachten erst am kommenden Donnerstag, den 5. September 2013.
Es gibt eine Reihe von Kritikpunkten an der Berechnungsweise und der Ausgestaltung der EEG-Umlage. Die Umlage beziffert nämlich die Differenz zwischen dem Preis an der Strombörse und dem, was die Anlage seinen Betreibern bringen würde, wenn der Strom über die feste staatlich garantierte Grünstromvergütung verrechnet würde. Dank zahlreicher neuer Wind-, Biogas-, und Solaranlagen wurde das Angebot an den Strombörsen deutlich größer, was die Strompreise hat fallen lassen. Diese Senkung wird aber nicht an die Verbraucher weitergegeben. Stattdessen ist die EEG-Umlage so angelegt, dass sie sich verteuert, weil die Differenz zwischen Vergütungstarif und Strombörsenpreis ebenfalls steigt.
Ebenfalls kritisiert wird die Tatsache, dass zahlreiche Unternehmen ganz oder teilweise von der Umlage befreit sind, während die einfachen Stromverbraucher keinerlei solcher Privilegien genießen. Ursprünglich sollte der Industriestandort Deutschland auf diese Weise geschützt werden. International agierende, besonders stromintensive Unternehmen sollten im Wettbewerb am Weltmarkt keinen Standortnachteil haben, so die Begründung. 2012 hat die Bundesregierung diese Ausnahmeregelungen jedoch deutlich erweitert. Sie gelten auch für kleinere Unternehmen, die gar nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
Erhöht wurde die EEG-Umlage auch dadurch, dass die Bundesregierung einen Offshore-Windkraft-Soli einführte, um die Haftungsrisiken der involvierten Konzerne zu minimieren. Seither wird 0,25 Cent pro Kilowattstunde der EEG-Umlage für die Schadenersatz-Ansprüche bei Verzögerungen von Offshore-Windkraft-Vorhaben genutzt. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bundesregierung durch die steigende EEG-Umlage auch mehr Umsatzsteuer einstreicht. EE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk hatte im Februar 2013 vorgeschlagen, einen Teil dieser Mehreinnahmen als „Energiewende-Dividende“ mit den Bürgern zu teilen.
Dieser ECOreporter.de-Beitrag setzt sich mit dem Szenario der Erneuerbaren-Energien als Strompreistreiber auseinander und stellt einen Kostenvergleich von konventionellen und „grünen“ Kraftwerken an.
Derzeit zahlen Stromverbraucher über die monatliche Rechnung neben der EEG-Umlage auch für den Ausbau der Stromnetze 0,2 Cent je Kilowattstunde. Dieser Anteil der Grünstromumlage könnte laut Spiegel-Artikel im kommenden Jahr mit 0,4 Cent je Kilowattstunde doppelt so hoch ausfallen, als es aktuell noch der Fall ist.
Als mögliche Konsequenz fordern die Gutachter dem Spiegel zufolge die Einführung einer Ökostrom-Quote von 27,5 Prozent am gesamten Strommix ab 2015. Danach solle diese Quote bis 2020 jährlich angehoben werden, um 2020 schließlich 35 Prozent zu erreichen. Das würde zunächst eine deutliche Bremse für Deutschlands Grünstromkapazitäten bedeuten. Der Anteil der Erneuerbaren am Strommix in Deutschland ist in der jüngeren Vergangenheit zügig auf aktuell 25 Prozent angestiegen. Offiziell vorgestellt werden soll das Sondergutachten erst am kommenden Donnerstag, den 5. September 2013.
Es gibt eine Reihe von Kritikpunkten an der Berechnungsweise und der Ausgestaltung der EEG-Umlage. Die Umlage beziffert nämlich die Differenz zwischen dem Preis an der Strombörse und dem, was die Anlage seinen Betreibern bringen würde, wenn der Strom über die feste staatlich garantierte Grünstromvergütung verrechnet würde. Dank zahlreicher neuer Wind-, Biogas-, und Solaranlagen wurde das Angebot an den Strombörsen deutlich größer, was die Strompreise hat fallen lassen. Diese Senkung wird aber nicht an die Verbraucher weitergegeben. Stattdessen ist die EEG-Umlage so angelegt, dass sie sich verteuert, weil die Differenz zwischen Vergütungstarif und Strombörsenpreis ebenfalls steigt.
Ebenfalls kritisiert wird die Tatsache, dass zahlreiche Unternehmen ganz oder teilweise von der Umlage befreit sind, während die einfachen Stromverbraucher keinerlei solcher Privilegien genießen. Ursprünglich sollte der Industriestandort Deutschland auf diese Weise geschützt werden. International agierende, besonders stromintensive Unternehmen sollten im Wettbewerb am Weltmarkt keinen Standortnachteil haben, so die Begründung. 2012 hat die Bundesregierung diese Ausnahmeregelungen jedoch deutlich erweitert. Sie gelten auch für kleinere Unternehmen, die gar nicht im internationalen Wettbewerb stehen.
Erhöht wurde die EEG-Umlage auch dadurch, dass die Bundesregierung einen Offshore-Windkraft-Soli einführte, um die Haftungsrisiken der involvierten Konzerne zu minimieren. Seither wird 0,25 Cent pro Kilowattstunde der EEG-Umlage für die Schadenersatz-Ansprüche bei Verzögerungen von Offshore-Windkraft-Vorhaben genutzt. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bundesregierung durch die steigende EEG-Umlage auch mehr Umsatzsteuer einstreicht. EE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk hatte im Februar 2013 vorgeschlagen, einen Teil dieser Mehreinnahmen als „Energiewende-Dividende“ mit den Bürgern zu teilen.
Dieser ECOreporter.de-Beitrag setzt sich mit dem Szenario der Erneuerbaren-Energien als Strompreistreiber auseinander und stellt einen Kostenvergleich von konventionellen und „grünen“ Kraftwerken an.