Erneuerbare Energie

Neues Gesetz zur Förderung von KWK-Anlagen in der Diskussion

Die Bundesregierung arbeitet an einer Neufassung der Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Ein nun vorgelegter Entwurf für ein neues KWK-Gesetz sieht vor, die Fördersätze für große Anlagen zu erhöhen und die Förderbedingungen für kleinere KWK-Kraftwerke zu vereinfachen. Außerdem sollen dem Entwurf zufolge Wärme- und Kältespeicher gefördert werden. Dies geht aus einer Mitteilung des  Bundesverbands für Energie und Wasserwirtschaft hervor.  

Die Förderbedingungen für Kleinanlagen bis einschließlich 50 KW elektrischer Leistungskapazität will die mit dem Entwurf Regierung vereinfachen. KWK-Anlagen mit mehr als 20 Megawatt elektrischer Leistungskapazität sollen  künftig mit höheren Fördersätzen bedacht werden. Anlagen mit Wärmespeichern können auch dann Strom erzeugen, wenn grade keine Wärme anfällt.  Für solche KWK-Kraftwerke soll der Investitionszuschlag von derzeit 20 auf 30 Prozent erhöht werden. Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, eine neue Förderpauschale einzurichten, die nach der Größe des jeweiligen Speichers ausgerichtet ist.

Überdies sollen die Zuschläge für neue und modernisierte Anlagen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) steigen. Das aktuell gültige  KWK gewährt Kraftwerken ab dem Baujahr 2009 abhängig von ihrer Leistungskapazität und der verwendeten Technologie zwischen 1,5 und 5,11 Cent/kWh Zuschlag. Ebenfalls von der Leistungskapazität hängt ab, wie lange und bis zu welcher Laufleistung die Betreiber für ihre KWK-Kraftwerke Zuschläge ausbezahlt bekommen.

Der KWK-Gesetzentwurf gehe zwar in die richtige Richtung, es bestehe jedoch weiterer Änderungsbedarf, hieß es dazu vom BDEW. Eine zentrale Forderung des Branchenverbands ist die Erhöhung der KWK-Zuschläge um 0,5 Cent/kWh.
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