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Neuer Trend für Erneuerbare Energie: Direktvermarktung statt Einspeisevergütung
Zum 1. Januar 2012 hat der Gesetzgeber etwas Neues in das EEG eingebaut: Das Marktprämienmodell. Der Sinn: Die Grünstromproduzenten sollen auf die Einspeisevergütungen verzichten, die meist für 20 Jahre festgeschrieben sind. Stattdessen sollen sie den Strom selbst an Unternehmen oder Stromhändler verkaufen – das ist die so genannte „Direktvermarktung“. Weil die Preise auf dem Strommarkt je nach Angebot und Nachfrage stark schwanken, ist das für Grünstromproduzenten nicht besonders attraktiv. Hier kommt das Marktprämienmodell ins Spiel: Jeder, der sich gegen den EEG-Festpreis und für die Direktvermarktung entscheidet, soll damit belohnt werden. Denn egal, wie viel billiger er den Strom direkt verkauft: über das Marktprämienmodell wird die Differenz zum EEG-Festpreis ausgeglichen.
Strom direkt selbst zu vermarkten ist aufwändiger, als ihn für einen festen Preis ins Stromnetz einzuleiten. Deshalb ist im Marktprämienmodell auch die so genannte Managementprämie verankert. Damit kann der Grünstromproduzent auch dann noch zusätzliches Geld verdienen, wenn sein Strom nicht mehr teurer ist als der herkömmliche Strom. Die Idee dahinter: Der Grünstromproduzent bekommt für seinen Strom mindestens so viel Geld wie bisher. Und Otto- Normalstromverbraucher profitiert, weil die EEG Umlage weniger stark belastet wird.
Julian Bott von der Mannheimer MVV Energie AG nahm auf Anfrage von ECOreporter.de Stellung hierzu:
„Bei der Direktvermarktung wird zwischen fluktuierend einspeisenden und steuerbaren Erneuerbare-Energie-Anlagen unterschieden. Zur ersten Gruppe zählen Wind- und Solaranlagen, deren Stromeinspeisung wetterabhängig ist. Zur zweiten Gruppe zählen unter anderen Biomasse- und Biogasanlagen. Im Zusammenhang mit dem Marktprämienmodell besteht das Hauptanliegen des Gesetzgebers darin, einen Anreiz zur Kostenoptimierung zu setzen. Ziel ist es, dass sich die Dienstleister mit den geringsten Abwicklungskosten durchsetzen.
Interessant ist die Direktvermarktung für Dienstleister wie MVV Energie sowie für die Anlagenbetreiber erst ab einer gewissen Größenordnung.
MVV Energie übernimmt die Grünstrom-Vermarktung für Kunden mit Solar- oder Windkraftanlagen in der Regel, wenn die Anlage eine Nennleistung von über einem Megawatt hat. Für steuerbare Anlagen liegt diese Grenze bei einer Leistung von 500 Kilowatt. Betreibern, die sich für die Direktvermarktung entscheiden, entsteht kein zusätzlicher Aufwand gegenüber der Einspeisung auf Grundlage der EEG-Vergütung, bis auf die Prüfung des Vertrages, der mit dem jeweiligen Vermarkter geschlossen wird. MVV Energie übernimmt die Kommunikation mit dem jeweiligen Netzbetreiber, meldet die Anlagen an, erstellt mit Hilfe eines Dienstleisters Einspeiseprognosen (bei fluktuierenden Energieträgern), platziert die Einspeisemengen am Markt und übernimmt die Kosten für die Ausgleichsenergie. Die Abrechnung und Vergütung der Einspeisemengen erfolgt ebenfalls über MVV Energie.
Bildhinweis: Julian Bott. / Quelle: MVV Energie AG
Für die Deckung der Kosten, die durch die Direktvermarktung entstehen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Managementprämie vorgesehen. Für Windkraft- und Solaranlagen liegt diese Prämie aktuell bei zwölf Euro pro Megawattstunde, für steuerbare Anlagen bei 3 Euro pro Megawattstunde. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sinkt die Managementprämie bis 2015. Laut Gesetzgeber kann ein Anlagenbetreiber monatlich wieder von der Direktvermarktung zur festen Vergütung nach EEG wechseln.“
Strom direkt selbst zu vermarkten ist aufwändiger, als ihn für einen festen Preis ins Stromnetz einzuleiten. Deshalb ist im Marktprämienmodell auch die so genannte Managementprämie verankert. Damit kann der Grünstromproduzent auch dann noch zusätzliches Geld verdienen, wenn sein Strom nicht mehr teurer ist als der herkömmliche Strom. Die Idee dahinter: Der Grünstromproduzent bekommt für seinen Strom mindestens so viel Geld wie bisher. Und Otto- Normalstromverbraucher profitiert, weil die EEG Umlage weniger stark belastet wird.
Julian Bott von der Mannheimer MVV Energie AG nahm auf Anfrage von ECOreporter.de Stellung hierzu:
„Bei der Direktvermarktung wird zwischen fluktuierend einspeisenden und steuerbaren Erneuerbare-Energie-Anlagen unterschieden. Zur ersten Gruppe zählen Wind- und Solaranlagen, deren Stromeinspeisung wetterabhängig ist. Zur zweiten Gruppe zählen unter anderen Biomasse- und Biogasanlagen. Im Zusammenhang mit dem Marktprämienmodell besteht das Hauptanliegen des Gesetzgebers darin, einen Anreiz zur Kostenoptimierung zu setzen. Ziel ist es, dass sich die Dienstleister mit den geringsten Abwicklungskosten durchsetzen.
Interessant ist die Direktvermarktung für Dienstleister wie MVV Energie sowie für die Anlagenbetreiber erst ab einer gewissen Größenordnung.

Bildhinweis: Julian Bott. / Quelle: MVV Energie AG
Für die Deckung der Kosten, die durch die Direktvermarktung entstehen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Managementprämie vorgesehen. Für Windkraft- und Solaranlagen liegt diese Prämie aktuell bei zwölf Euro pro Megawattstunde, für steuerbare Anlagen bei 3 Euro pro Megawattstunde. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sinkt die Managementprämie bis 2015. Laut Gesetzgeber kann ein Anlagenbetreiber monatlich wieder von der Direktvermarktung zur festen Vergütung nach EEG wechseln.“