Institutionelle / Anlageprofis

Neuer Standard für mehr Nachhaltigkeit von Deutscher Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management

Institutionelle Investoren und Asset Manager sollen im besten Interesse ihrer Kunden handeln und auf die Unternehmen, in die sie investieren, zum Wohle aller Stakeholder einwirken. Durch das von der EU propagierte Bekenntnis zu Sustainable Finance sollen sie auch dazu beitragen, positive Effekte für Umwelt und Gesellschaft zu erzielen. Ein fundierter Investorendialog und der Einsatz von Stimmrechten sind dabei wesentliche Elemente.

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International hat sich für dieses erweiterte Verständnis von treuhänderischer Verantwortung der Begriff "Stewardship“ etabliert. In vielen Ländern sind Stewardship Codes als Orientierungsrahmen für institutionelle Investoren und Asset Manager zum Standard geworden. In Deutschland gibt es bisher keine gezielte Betrachtung von Stewardship. Gleichzeitig konkretisiert die Ende 2019 durch das ARUG II in deutsches Recht umgesetzte EU-Aktionärsrechterichtlinie diese Anforderungen an in Deutschland tätige Vermögenstreuhänder.

Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) meldet, daher Stewardship-Leitlinien verabschiedet zu haben, die sich als "Best Practice“-Orientierung an die Mitglieder der Vereinigung richten und einen Beitrag zur Entwicklung von anspruchsvollen Standards für alle professionellen Finanzmarktakteure leisten.

Die DVFA Stewardship-Leitlinien verstehen unter Stewardship die verantwortungsvolle Allokation und aktive Betreuung der Vermögenswerte mit dem Ziel einer nachhaltigen, langfristigen Wertschöpfung für die Kunden, einschließlich der Berücksichtigung von ESG-Faktoren. Das beinhaltet die Überwachung und den aktiven Dialog mit den Portfoliogesellschaften, die zielgerichtete Ausübung von Aktionärsrechten sowie den gesetzlich möglichen Austausch mit anderen Asset Managern.

Die DVFA Stewardship-Leitlinien wurden von der DVFA Kommission Governance & Stewardship unter Einbeziehung relevanter Stakeholder entwickelt. Die Kernelemente wurden nach Angaben des Verbands bereits auf der zweiten DVFA Governance & Stewardship Konferenz im September 2019 diskutiert. Weitere Überlegungen von institutionellen Anlegern, Emittenten, Aktienrechtsexperten und Wirtschaftsprüfern sind in die Leitlinien als Ergebnis eines Roundtables im Februar 2020 eingeflossen.

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