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Neuer Schadenersatz-Grund für Anleihegläubiger der MBB Clean Energy AG?
Wendung im vorläufigen Insolvenzverfahren der MBB Clean Energy AG: Offenbar hat das Münchner Unternehmen weit weniger Geld bei Anleihe-Anlegern eingeworben als lange vermutet wurde. Anlegerschutzanwälte sehen eine Chance, Schadenersatz für die Anleihegläubiger erstreiten zu können.
Hat die MBB Clean Energy überhöhte Angaben zum Platzierungsstand ihrer Anleihe aus dem Jahr 2013 gemacht? Die Anlegerschutzanwälte der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth haben jetzt angekündigt, Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen der Anleihe (ISIN DE000A1TM7P0) zu prüfen.
Geleitet wird das bislang noch vorläufige Verfahren von dem Juristen Klaus E. Breithaupt aus München. Nieding + Barth zufolge hat dieser jetzt festgestellt, dass die MBB Clean Energy AG über ihre Anleihe, die 2013 auf den Markt kam, lediglich 12,3 Millionen Euro zum Kauf und Betrieb von Ökokraftwerken in Europa eingesammelt hat. Als Ziel für die mit 6,5 Prozent verzinste Anleihe, die ursprünglich bis 2019 laufen sollte, hatte MBB Clean Energy 300 Millionen Euro angegeben. Bislang hatte es allerdings stets geheißen, über die Anleihe seien 72 Millionen Euro Anlegerkapital eingeworben worden. Laut Nieding + Barth soll die MBB Clean Energy AG diesen Platzierungsstand selbst im Mai 2013 so angegeben haben. Dieser Widerspruch öffne möglicherweise den Weg, damit geschädigte Anleger jenseits des Insolvenzverfahrens auf Rückzahlungen aus ihrer Kapitalanlage hoffen können, so die Juristen weiter.
Zwar gab es kurz vor der Insolvenz bereits Urteile gegen die MBB Clean Energy AG, Anlegern ihr Kapital zurückzuzahlen (ECOreporter.de berichtete). Die Experten der Kanzlei Nieding + Barth gehen jedoch davon aus, dass die Vollstreckung dieser Urteile „leer läuft und die Anleihegläubiger auf die Insolvenzquote verwiesen sind“. Ein großes Problem ist dabei: Derzeit ist noch nicht klar, wie es finanziell um die MBB Clean Energy AG steht. Das festzustellen ist das Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Im schlimmsten Fall könnte der Insolvenzverwalter Masseuntauglichkeit feststellen. Das hieße, die vorhandenen Mittel und Werte würden nicht ausreichen, um die Gläubigeransprüche zu bedienen. Zudem lehrt die Erfahrung aus anderen Insolvenzverfahren, das reguläre Insolvenzverfahren mitunter lange laufen, bevor tatsächlich Klarheit darüber herrscht, auf wie viel Geld die Gläubiger hoffen dürfen. Die Experten von Nieding + Barth gehen zumindest davon aus, dass dieses reguläre Insolvenzverfahren „zeitnah“ eröffnet werde.
Erfolgschancen bei Schadenersatzklagen rechnen sich die Anlegerschutzanwälte auch wegen der skurrilen Vorgeschichte bis zur Insolvenz aus. Die Anleihegläubiger der MBB Clean Energy hätten bis zur Insolvenz nämlich zwei Mal Anspruch auf die Ausschüttung der Zinsen in Höhe von 6,5 Prozent auf das angelegte Kapital gehabt. Tatsächlich gezahlt hat die MBB Clean Energy AG jedoch nie. Kurz vor dem zweiten Zinsausfall 2014 hatte die MBB Clean Energy AG Fehler bei Anleihe-Emission eingeräumt und Reparaturmaßnahmen angekündigt. Erst ein Jahr später folgte schließlich der Insolvenzantrag. Daher sei es für die Anleihegläubiger naheliegend, auch eine Haftung der Prospektverantwortlichen und derjenigen Unternehmen, die die Anleiheemission begleitet hatten „in den Vordergrund der Prüfung zu stellen“, folgern die Anwälte von Nieding + Barth. Bereits im Juni 2014 hatte die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten beim Kurs der MBB-Clean-Energy-Anleihe ermittelt (mehr lesen Sie hier).
ECOreporter.de führt die MBB Clean Energy AG in der Wachhundrubrik.
Hat die MBB Clean Energy überhöhte Angaben zum Platzierungsstand ihrer Anleihe aus dem Jahr 2013 gemacht? Die Anlegerschutzanwälte der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth haben jetzt angekündigt, Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen der Anleihe (ISIN DE000A1TM7P0) zu prüfen.
Geleitet wird das bislang noch vorläufige Verfahren von dem Juristen Klaus E. Breithaupt aus München. Nieding + Barth zufolge hat dieser jetzt festgestellt, dass die MBB Clean Energy AG über ihre Anleihe, die 2013 auf den Markt kam, lediglich 12,3 Millionen Euro zum Kauf und Betrieb von Ökokraftwerken in Europa eingesammelt hat. Als Ziel für die mit 6,5 Prozent verzinste Anleihe, die ursprünglich bis 2019 laufen sollte, hatte MBB Clean Energy 300 Millionen Euro angegeben. Bislang hatte es allerdings stets geheißen, über die Anleihe seien 72 Millionen Euro Anlegerkapital eingeworben worden. Laut Nieding + Barth soll die MBB Clean Energy AG diesen Platzierungsstand selbst im Mai 2013 so angegeben haben. Dieser Widerspruch öffne möglicherweise den Weg, damit geschädigte Anleger jenseits des Insolvenzverfahrens auf Rückzahlungen aus ihrer Kapitalanlage hoffen können, so die Juristen weiter.
Zwar gab es kurz vor der Insolvenz bereits Urteile gegen die MBB Clean Energy AG, Anlegern ihr Kapital zurückzuzahlen (ECOreporter.de berichtete). Die Experten der Kanzlei Nieding + Barth gehen jedoch davon aus, dass die Vollstreckung dieser Urteile „leer läuft und die Anleihegläubiger auf die Insolvenzquote verwiesen sind“. Ein großes Problem ist dabei: Derzeit ist noch nicht klar, wie es finanziell um die MBB Clean Energy AG steht. Das festzustellen ist das Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens. Im schlimmsten Fall könnte der Insolvenzverwalter Masseuntauglichkeit feststellen. Das hieße, die vorhandenen Mittel und Werte würden nicht ausreichen, um die Gläubigeransprüche zu bedienen. Zudem lehrt die Erfahrung aus anderen Insolvenzverfahren, das reguläre Insolvenzverfahren mitunter lange laufen, bevor tatsächlich Klarheit darüber herrscht, auf wie viel Geld die Gläubiger hoffen dürfen. Die Experten von Nieding + Barth gehen zumindest davon aus, dass dieses reguläre Insolvenzverfahren „zeitnah“ eröffnet werde.
Erfolgschancen bei Schadenersatzklagen rechnen sich die Anlegerschutzanwälte auch wegen der skurrilen Vorgeschichte bis zur Insolvenz aus. Die Anleihegläubiger der MBB Clean Energy hätten bis zur Insolvenz nämlich zwei Mal Anspruch auf die Ausschüttung der Zinsen in Höhe von 6,5 Prozent auf das angelegte Kapital gehabt. Tatsächlich gezahlt hat die MBB Clean Energy AG jedoch nie. Kurz vor dem zweiten Zinsausfall 2014 hatte die MBB Clean Energy AG Fehler bei Anleihe-Emission eingeräumt und Reparaturmaßnahmen angekündigt. Erst ein Jahr später folgte schließlich der Insolvenzantrag. Daher sei es für die Anleihegläubiger naheliegend, auch eine Haftung der Prospektverantwortlichen und derjenigen Unternehmen, die die Anleiheemission begleitet hatten „in den Vordergrund der Prüfung zu stellen“, folgern die Anwälte von Nieding + Barth. Bereits im Juni 2014 hatte die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten beim Kurs der MBB-Clean-Energy-Anleihe ermittelt (mehr lesen Sie hier).
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