Erneuerbare Energie

Neue Einschnitte in die italienische Solarstromvergütung nehmen Form an

Noch im laufenden Monat will die italienische Regierung ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den Weg bringen. Dieses fünfte Conto Energia sieht erneut starke Einschnitte in die Förderung von Sonnenstrom vor, die nach dem Willen der zuständigen Minister möglichst noch am 1. Juli 2012 in Kraft treten sollen. Spätestens wenn insgesamt sechs Milliarden Euro Einspeisevergütung an die Betreiber geflossen sei, solle das neue Gesetz gelten. Dies teilten die zuständigen Minister bei der Vorstellung ihrer Pläne mit. Die Sechs-Milliarden-Euro-Grenze werde warscheinlich im Oktober 2012 erreicht sein, hieß es.


Bislang wurde der Stromverkauf aus größern Solaranlagen mit einem zusätzlichen festen Vergütungstarif bedacht. Mit dem neuen Conto Energia  soll dies komplett wegfallen. Die wie in Deutschland auf 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung soll zudem drastisch sinken. Der Tarif für Betreiber von Kleinanlagen mit 3 kW Leistungskapazität fällt von 24,7 auf 23,7 Cent je Kilowattstunde kWh. Für Strom aus Dachanlagen bis zu 200 kW werden statt 22,4 künftig noch 19,9 Cent je kWh gezahlt.  Die Vergütung für Strom aus Großanlagen mit 1 MW Kapazität soll von 18,2 auf 16,1 Cent pro kWh gesenkt werden.


Außerdem soll eine jährliche Obergrenze in das Gesetz eingezogen werden, die vorschreibt wie viele Photovoltaikanlagen jährlich neu installiert werden dürfen. Wo genau diese Grenze-  dieser Deckel -  angesetzt werden soll ist noch offen. Der in den Plänen vorgeschlagene Spielraum liegt zwischen 1.000 und 3.000 MW pro Jahr. Gesteuert werden soll die Zubaugrenze über das bereits bestehende Melderegister. Hier soll die Meldepflicht auf Kleinanlagen ab 12 kW erweitert werden. Kleinere Photovoltaikanlagen sollen zunächst weiter unbegrenzt installiert werden dürfen. Ihre Leistungskapazität soll jedoch im Folgejahr bei der Berechnung ins Gewicht fallen.

Auch die Regel für das Melderegister sollen verändert werden. Die Registrierung von Dachanlagen soll gestaffelt nach ihrer Energieeffizienz erfolgen. Erst danach sollen Freiflächenanlagen auf so genannten Konversionsflächen berücksichtigt werden, also Solarkraftwerke die auf Industriebrachen, ehemaligen Deponien oder Militär-Landeplätzen errichtet werden. Danach sollen Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und kleinen Kommunen folgen. Auch die Größe sowie der genaue Standort spielen bei der Registrierung weiter eine Rolle. Ebenfalls von Belang, sind die Zeitpunkte wann das jeweilige Projekt genehmigt und wann es zur Registrierung angemeldet wird.

Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x