Erneuerbare Energie

Neue Biokraftstoff-Verordnung ab 2011 - Branchenverband erfreut

Für Bioethanol und Biodiesel gilt in Deutschland ab 2011 eine Nachhaltigkeitsverordnung. Diese lässt die Einführung des Kraftstoffs E 10 zu, der zu 10 Prozent aus Bioethanol und zu 90 Prozent aus Benzin besteht. Tankstellen, die künftig E10 anbieten, müssen demnach auch E5-Benzin mit fünf Prozent Bioethanol im Angebot haben. Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) begrüßte diese Entscheidung: „Mit der Einführung von E10 unternimmt die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Erfüllung der deutschen und europäischen Klimaschutzziele im Verkehrsbereich.“, kommentierte VDB-Präsident Claus Sauter die Verordnung.
Vor zwei Jahren noch sei der erste Versuch, E 10 einzuführen, an Bedenken des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) gescheitert.  Der ADAC habe die Verträglichkeit des Kraftstoffgemischs in Frage gestellt, so Sauter weiter. „Es ist gut, dass die Frage der Verträglichkeit von E10 für die Motoren nun geklärt ist. Die Autofahrer können sich problemlos entscheiden, welchen Kraftstoff sie tanken wollen“, sagte Sauter. Mit E10 komme umweltfreundlicheres Benzin an die Zapfsäule, mit dem jeder Autofahrer seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten könne.
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