Durch das Ausschreibungsverfahren ist ein Preisdruck auf dem Windkraftmarkt entstanden. / Foto: Nordex

  Erneuerbare Energie

Neue Ausschreibungsrunde Wind und die Folgen für Anbieter

Die Bundesnetzagentur hat nun die dritte Ausschreibungsrunde Windenergie an Land in diesem Jahr eröffnet. Welche Situation ist bei der neuen Ausschreibungsrunde zu erwarten?

Die Auktionsverfahren für Windenergieprojekte in Deutschland haben den Markt umgewälzt. Insbesondere Projektentwickler und Windkraftanlagenhersteller wie Nordex, für die Deutschland ein wichtiger Markt ist, sind davon betroffen. Abseits der Ausschreibungen zeichnet sich zudem eine Entwicklung ab, die massive Auswirkungen auf den Windkraftzubau und damit auf die Entwickler und Anlagenhersteller haben kann – und auf deren Aktien.

Genehmigung ist Pflicht

Einen für die Windenergiebranche sehr wichtigen Punkt hat die Bundesnetzagentur mit der Eröffnung der Ausschreibungsrunde öffentlich klargestellt: Bürgerenergiegesellschaften müssen auch für die dritte Ausschreibungsrunde des Jahres für ihre Windenergieanlagen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorliegen haben, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können. Damit sind sie in diesem Punkt den übrigen Bietern gleichgestellt. Das war im Vorfeld noch nicht klar gewesen.

Die Gleichstellung der Bieter war im letzten Jahr nur für die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 beschlossen worden. Bei den Ausschreibungen in 2017 konnten Bürgerenergiegesellschaften noch ohne Genehmigung ihrer Anlagen teilnehmen. Das hatte dazu geführt, dass der Wettbewerb verzerrt wurde und fast ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften einen Zuschlag erhielten. Da diese mehr Zeit haben, einen Windpark zu realisieren, war ein starker Einbruch beim Windkraftzubau ab 2019 zu befürchten. Der Einbruch soll durch die erfolgte Neuregelung für die diesjährigen Ausschreibungen in verhindert bzw. gemindert werden.

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Zweite Ausschreibungsrunde unterzeichnet

Bei der zweiten Ausschreibungsrunde in diesem Jahr am 1. Mai war die ausgeschriebene Menge von 670 Megawatt (MW) erstmals unterzeichnet. Es gingen 111 Gebote mit einem Umfang von 604 MW ein. Das bedeutet: Alle Bieter haben einen Zuschlag erhalten. Damit einher ging auch ein deutlich Anstieg der Zuschlagswerte, da damit beispielsweise selbst der Bieter, der mit seinem Gebot von 6,28 Cent/kWh nahe dem zulässigen Höchstwert von 6,3 Cent/kWh lag, den Zuschlag erhielt. ´

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert der Mai-Ausschreibung betrug 5,73 Cent/kWh. Das sind 1 Cent/kWh mehr als bei der Februar-Ausschreibung und sogar fast 2 Cent/kWh mehr als bei der Ausschreibungsrunde im November 2017 (3,82 Cent/kWh). Damit lag der Zuschlagswert im Mai 2018 wieder ungefähr beim Zuschlagswert von Mai 2017 von 5,71 Cent/kWh.

Großer Andrang bei der dritten Ausschreibungsrunde?

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert von 5,73 Cent/kWh der letzten Ausschreibungsrunde wäre nach Ansicht aller von ECOreporter in den letzten Monaten befragten Windkraft-Projektentwickler auskömmlich, um ihre Windkraftprojekte wirtschaftlich realisieren zu können. Es ist daher wahrscheinlich, dass bei der August-Ausschreibung wieder mehr Gebote eingereicht werden, so dass es zu keiner  Unterzeichnung des Ausschreibungsvolumens von 670 MW kommt.

Es ist auch möglich, dass Projektentwickler (teilweise) Windkraftprojekte bisher in Erwartung der von den Regierungskoalitionären geplanten Sonderausschreibung zurückgehalten haben.  Da es inzwischen unsicher ist, ob die Sonderausschreibung realisiert wird, werden sie für diese Projekte eventuell Gebote bei der regulären Ausschreibungsrunde abgegeben.

Droht ein starker Rückgang beim Windkraftzubau?

Gemäß dem Anlagenregister der Bundesnetzagentur gibt es Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von über 4.000 MW, die genehmigt, aber noch nicht realisiert sind. Potential für ein hohes Gebotsvolumen besteht somit derzeit.

Mittel- bis langfristig ist aber zu erwarten, dass das Gebotsvolumen abnimmt, wenn das derzeitige Genehmigungsniveau bestehen bleibt.  Laut einer Auswertung der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) lagen (jeweils erstes Quartal) 2018 und 2017 die Neugenehmigungen deutlich unter denen der Vorjahre. So wurden laut FA Wind in den Vergleichsquartalen der Jahre 2014 bis 2016 jeweils viermal so viele Anlagen mit etwa der dreifachen Leistungsmenge genehmigt. Hier spielt eine Rolle, dass einige Bundesländer die Rahmenbedingungen so verändert haben (z. B. Abstandsregelung), dass weniger Windkraftprojekte bzw. weniger Standorte genehmigungsfähig sind. Aber insbesondere die Umstellung auf das Ausschreibungssystem kann Projektentwickler abschreckt haben, den zeit- und kostenintensiven Weg bis zur Genehmigung eines Windkraftprojektes auf sich zu nehmen. Infolge der abgeschafften festen Einspeisevergütung ist es unsicher für Projektentwickler geworden, ob sie ein Projekt nach dem Erhalt einer Genehmigung auch wirtschaftlich sinnvoll realisieren können.

Bis zum 1. August können Bieter ihre Gebote für die dritte Ausschreibungsrunde 2018 für die Windenergie an Land bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde wird die Bundesnetzagentur voraussichtlich ab Mitte August 2018 veröffentlichen.

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