Erneuerbare Energie

Netzbetreiber sollen für Verzögerungen bei Offshore-Windparks kräftig zahlen

Ein neues Gesetz soll den Ausbau der Windenergieproduktion auf See - offshore - beschleunigen. Über die Eckpunkte dieser Regelung haben sich Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) verständigt. Ziel der Neuregelungen sei die Einführung eines eigenständigen Netzentwicklungsplans für die Anbindung von Hochseewindparks an das deutsche Stromnetz, erklärte das Bundesumweltministerium dazu.

Wegen teils erheblicher Verzögerungen bei Genehmigungen und Stromnetzanschlüssen liegen einige Offshore-Windkraft-Großvorhaben von RWE E.on oder auch der Nordsee-Windpark BARD 1 Offshore der HypoVereinsbank weit hinter ihren Zeitplänen zurück, was den Kostendruck auf die Bauherren verschärft (ECOreporter.de Opens external link in new windowberichtete). Das neue Gesetz soll unter anderem die Haftung bei Verzögerungen regeln. Für die Einbindung der Nordsee-Windkraft ins Stromnetz ist der niederländische Staatskonzern TenneT verantwortlich. Dieser hatte wegen Überforderung Alarm geschlagen (mehr dazu lesen Sie Opens external link in new windowhier).

Der Offshore-Netzentwicklungsplan werde die Realisierungszeitpunkte sowie Ort und Größe zukünftiger Netzanschlüsse für Deutschlands Hochseewindparks verbindlich festgelegen. Für Verspätungen sollen die Betreiber Schadensersatz erhalten: Und zwar ab dem elften Tag, den sich der verbindlich festgesetzte Termin verzögert oder eine Anlage ausfällt. Als Kompensation sollen die Betreiber 90 Prozent der durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) festgeschriebenen Einspeisevergütung erhalten, die ihnen durch den Ausfall entgeht. Eine ähnliche Schadensersatzregel soll für mehrere einzelne störungsbedingte Ausfälle und Verzögerungen bei Wartungsarbeiten gelten. Dem Eckpunkte-Papier zufolge trägt der verantwortliche Übertragungsnetzbetreiber die Kosten. Pro Schadensereignis haftet der Netzbetreiber mit maximal 100 Millionen Euro.

Je nachdem wie stark dieser für die Verspätungen verantwortlich gemacht werden, kann soll er die Kosten bei längerfristigen Verzögerungen über ein Umlagesystem abwälzen können. Um zu hohe Kosten für die Allgemeinheit zu vermeiden, sollen die Netzbetreiber Versicherungen abschließen.

Ausgenommen von dem Umlagesystem sind Verzögerungen, die auf Vorsatz des Netzbetreibers oder durch dessen grobe Fahrlässigkeit zustande kommen. In solchen Fällen trägt der Netzbetreiber nach dem Willen der Minister selbst 20 Prozent des Schadens. Die Schadenssumme kann bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit 100 Millionen Euro übersteigen (der Netzbetreiber haftet dann jedoch für maximal 20 Millionen Euro pro Schadensfall und maximal 60 Millionen Euro pro Kalenderjahr). Solange ein Offshore-Windpark Schadenersatz erhält, entfällt der gesetzlich garantierte Anspruch auf Einspeisevergütung nach EEG.   

Ein detaillierter Referentenentwurf zu neuen Offshore-Windkraft-Gesetz soll noch im Sommer 2012 vorgelegt werden und dann „in kürzester Zeit in Kraft treten“, so das Ministeriun.
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