Solarpark von Naturstrom in Oberreidenbach. / Foto: Unternehmen

  Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF

Naturstrom prüft Klage gegen E.ON/RWE-Deal

Die EU-Kommission hat die Neuordnung der Geschäftsaktivitäten zwischen den Energieriesen E.ON und RWE genehmigt. Der Düsseldorfer Grünstromanbieter Naturstrom befürchtet eine marktbeherrschende Stellung auf dem Energiemarkt durch die künftige E.ON, die nicht nur zu Lasten der anderen Anbieter, sondern auch der Kunden gehen könnte.

Durch die Übernahme der RWE-Tochter Innogy durch E.ON und den Tausch von Geschäftsbereichen teilen die beiden Großkonzerne den deutschen Energiemarkt neu untereinander auf. Während RWE den kompletten Kraftwerkspark von Innogy und E.ON sowie eine Beteiligung an E.ON in Höhe von 16,7 Prozent erhält, bekommt E.ON das Endkundengeschäft im Strom- und Gasbereich, den Betrieb von Strom- und Gasnetzen sowie Zukunftsgeschäfte wie Energiedaten oder Ladeinfrastruktur für Elektroautos.

"Die Genehmigung des Deals mit lächerlich geringen Auflagen ist ein schwerer Rückschlag für den Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt und konterkariert die vor 20 Jahren begonnene Liberalisierung in diesem Feld“, sagt Naturstrom-Vorstandschef Dr. Thomas E. Banning. "Der neue Zuschnitt von E.ON bringt diesem Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung ein, zum Nachteil anderer Energieanbieter wie Stadtwerken und Ökostromversorgern, vor allem aber dann mittelfristig für Millionen von Haushalts- und Gewerbekundinnen und -kunden.“

Grundversorger für 67 Prozent aller Stromkunden

Mit der Übernahme der Innogy-Kunden wird E.ON inklusive aller seiner Beteiligungen rund 16 Millionen Stromkunden beliefern. Für rund 67 Prozent der Abnehmer in Deutschland wird der E.ON-Konzern Grundversorger, zudem sind über 50 Prozent der Verteilnetze in der Hand des Konzerns.

"Es muss damit gerechnet werden, dass E.ON Schritt für Schritt viele unabhängige kommunale und mittelständische Anbieter binnen weniger Jahre aus dem Markt verdrängt, andere zumindest zurückdrängt“, so Banning weiter. "Das kann dazu führen, dass Stromkundinnen und -kunden in manchen Regionen zukünftig nur noch die Wahl zwischen unterschiedlichen E.ON-Töchtern und -Marken haben – der Wettbewerb wäre außer Kraft gesetzt, die Endverbraucherinnen und Endverbraucher müssten in der Folge mit steigenden Strompreisen rechnen. Gleichzeitig wird RWE zum größten Stromproduzenten Deutschlands und in einzelnen Marktsegmenten dominierend. Auch hier muss damit gerechnet werden, dass perspektivisch an der Preisschraube gedreht wird.“

Behindert der Deal die Energiewende?

Nicht nur die Strombelieferung sei von dem Deal betroffen. Durch die Einverleibung großer Teile des staatlich regulierten Netzgeschäftes könne E.ON Naturstrom zufolge künftig auf feste und gute Renditen bauen, die dem Konzern Investitionen in andere Geschäftsfelder erleichtern und so einen weiteren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Durch die große Marktmacht könnten zudem Standards durch ein einzelnes Unternehmen geschaffen und durchgesetzt werden, nicht nur im Bereich der Strom- und Gasnetze, sondern auch in neuen Geschäftsfeldern wie der Elektromobilität.

Banning führt aus: "Jedes Unternehmen, dass im Strommarkt in irgendeiner Weise tätig ist, wird Berührungspunkte zu diesem neuen Giganten haben – vom Anschluss Erneuerbarer-Energien-Projekte ans Verteilnetz über die Belieferung von Kundinnen und Kunden, bei welcher man in Konkurrenz zu den unzähligen E.ON-Marken steht, bis hin zu neuen Geschäftsfeldern wie Ladesäulen und smarten, digitalen Energielösungen, in denen E.ON seine Marktmacht zur Durchsetzung eigener Vorstellungen bei der Gestaltung und Standardisierung der Angebote nutzen kann. Wir von Naturstrom waren nach der Liberalisierung der Energiemärkte einer der ersten unabhängigen Anbieter. Wir wissen daher sehr genau, wie schwer ein Wettbewerb mit ungleichen Voraussetzungen ist, und es hat damals lange gedauert, auch nur annähernd faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Wir werden alle Möglichkeiten für Gegenmaßnahmen und auch eine Klage gegen die Entscheidung prüfen.“

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