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te Solar Sprint IV: Zinsen und Rückzahlungen der Nachrangdarlehen unsicher
Bei te Solar Sprint IV verschiebt sich die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Anlegern aus dem Nachrangdarlehen te Solar Sprint IV. Ein Ausfall von Forderungen ist möglich.
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Das Unternehmen aus Aschheim erklärt dazu in einer Mitteilung nach § 11a Absatz 1 Vermögensanlagegesetz: "Die Emittentin hat Nachrangdarlehen an mehrere Projektgesellschaften gewährt. Die Projektgesellschaften haben mehrere tausend Photovoltaikanlagen erworben, die auf Dächern von Privathäusern installiert und an die jeweiligen Hauseigentümer vermietet sind.
Für die Zins- und Rückzahlung der von der Emittentin te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG an die Projektgesellschaften ausgereichten Nachrangdarlehen sollten gemäß Verkaufsprospekt die Projektgesellschaften die Mietzinsforderungen aus den Mietverträgen der Photovoltaikanlagen bündeln und verbriefen.
Die MEP-Werke, München, die für Umsetzung von Neugeschäft wie auch für das Servicing der Photovoltaikanlagen in den Projektgesellschaften verantwortlich sind, stellten im Sommer 2018 das Geschäftsmodell um. In Folge dessen konnten die Projektgesellschaften die geplante Anschlussfinanzierung der Photovoltaikanlagen bislang nicht im geplanten Umfang umsetzen. Zur Refinanzierung bieten die Projektgesellschaften nun einen Teil des Portfolios den Hauseigentümern zum Eigentumserwerb an. Bei Abschluss werden die bisherigen Mietverträge aufgehoben.
Wie sich bei Neubewertung der wirtschaftlichen Situation der Projektgesellschaften zum Stichtag 31.12.2018 herausstellte, fehlen den Projektgesellschaften durch die Verschiebung der Refinanzierung und die Umstellung der Verträge kurz- bis mittelfristig freie finanzielle Mittel zur Leistung der fälligen Zins- und Rückzahlungen der Nachrangdarlehen an die Emittentin. Daher können die Projektgesellschaften die Forderungen der Emittentin auf Zins- und Rückzahlung derzeit nicht aus Jahresüberschüssen oder sonstigem freien Vermögen bedienen.
Es besteht die Gefahr, dass es hierdurch bei der Emittentin zu einem teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche gegen diese Projektgesellschaften aus den Nachrangdarlehensverträgen kommt. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin und ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage erheblich zu beeinträchtigen.“
ECOreporter hat das Nachrangdarlehen hier im Rahmen eines ECOanlagechecks analysiert. In dem Bericht wurde auf die Risiken des Darlehens hingewiesen, auch bezüglich der MEP-Werke.
ECOreporter wird über die weitere Entwicklung bei der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG berichten.