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Mogelpackungen? – Kritik an Garantieversprechen prominenter Solarunternehmen
Bis zu 30 Jahre Garantie geben Solarmodulhersteller auf maximalen Ertrag aus der Sonnenenergie ihren Produkten. Die Verbraucherzentrale wirft fünf großen Herstellern unlautere Garantieversprechen vor und hat sie deshalb abgemahnt. ECOreporter.de hörte bei betroffenen Unternehmen nach.
Bei einer Untersuchung der Garantien von 30 Herstellern gerieten die SolarWorld AG aus Bonn, die Bosch-Solarsparte Bosch Solar Energy AG mit Sitz in Erfurt, die Europa Sparte des japanischen Großkonzerns Mitsubishi Electric und die beiden chinesischen Solarkonzerne Yingli Green Energy und Trina Solar Ltd. ins Fadenkreuz der Verbraucherzentrale NRW.
„Kosten auf Verbraucher abgewälzt“
Der Vorwurf der Verbraucherzentrale: „in den Garantiebedingungen werden alle Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt. Im Klartext heißt das: Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prüfung durch ein Prüfinstitut sowie für den Transport und den Einbau neuer Module hat der Kunde zu tragen“, erklärt NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. „Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer“, so Müller weiter.
„Der Willkür Tür und Tor geöffnet“
Yingli, Mitsubishi und Bosch rügt Müller zusätzlich, weil diese Unternehmen sich laut der Untersuchung der Verbraucherzentrale in Ihren Garantien das Recht zur Entscheidung darübrer vorbehalten, ob ein Garantiefall bzw. Ausschlussgründe vorliegen oder nicht. Dieses Vetorecht öffne „der Willkür Tür und Tor“, obwohl es sich stets zweifelsfrei nachweisen lasse, ob beispielsweise ein Material- oder Verarbeitungsfehler vorlägen. Bei Trina, Solar World und Bosch werde im Garantiefall keine Entschädigung für die geringere Leistung einer schadhaften Anlage gezahlt. Lediglich der Kaufpreis beziehungsweise der Restwert des mangelhaften Moduls werde erstattet. „Eine Restwerterstattung ist von einer Leistungsgarantie jedoch weit entfernt“, konstatiert Müller.
Konsequenz: Die Verbraucherschützer mahnten alle fünf Hersteller ab und fordern sie auf, die Klauseln zu streichen, sich nicht mehr darauf zu berufen oder sie zu ändern.
Beanstandete Konzerne halten sich bedeckt
Die fünf beanstandeten Solarunternehmen reagierten bisher verhalten auf die Anschuldigungen: Lediglich Mitsubishi erklärte sich gegenüber der Verbraucherzentrale bereit, eine Teil-Unterlassungserklärung abzugeben. Die in Changzhou ansässige Trina Solar Ltd. habe bislang gar nicht reagiert, so die Verbraucherzentrale weiter. Solar World, Yingli und Bosch hätten gegenüber den Verbraucherschützern zwar Änderungen angekündigt, aber keine Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung signalisiert. Gegenüber ECOreporter.de war die Bosch Solar Energy AG nicht bereit sich weitergehend zu den Vorwürfen zu äußern. Die SolarWorld AG zeigte sich auf Nachfrage zunächst kooperativ, die angekündigte Stellungnahme des Unternehmens steht allerdings noch aus. „Die Verbraucherzentrale NRW wird alle noch offenen Beanstandungen gerichtlich klären lassen“, kündigte Klaus Müller an.
Bei einer Untersuchung der Garantien von 30 Herstellern gerieten die SolarWorld AG aus Bonn, die Bosch-Solarsparte Bosch Solar Energy AG mit Sitz in Erfurt, die Europa Sparte des japanischen Großkonzerns Mitsubishi Electric und die beiden chinesischen Solarkonzerne Yingli Green Energy und Trina Solar Ltd. ins Fadenkreuz der Verbraucherzentrale NRW.
„Kosten auf Verbraucher abgewälzt“
Der Vorwurf der Verbraucherzentrale: „in den Garantiebedingungen werden alle Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt. Im Klartext heißt das: Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prüfung durch ein Prüfinstitut sowie für den Transport und den Einbau neuer Module hat der Kunde zu tragen“, erklärt NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. „Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer“, so Müller weiter.
„Der Willkür Tür und Tor geöffnet“
Yingli, Mitsubishi und Bosch rügt Müller zusätzlich, weil diese Unternehmen sich laut der Untersuchung der Verbraucherzentrale in Ihren Garantien das Recht zur Entscheidung darübrer vorbehalten, ob ein Garantiefall bzw. Ausschlussgründe vorliegen oder nicht. Dieses Vetorecht öffne „der Willkür Tür und Tor“, obwohl es sich stets zweifelsfrei nachweisen lasse, ob beispielsweise ein Material- oder Verarbeitungsfehler vorlägen. Bei Trina, Solar World und Bosch werde im Garantiefall keine Entschädigung für die geringere Leistung einer schadhaften Anlage gezahlt. Lediglich der Kaufpreis beziehungsweise der Restwert des mangelhaften Moduls werde erstattet. „Eine Restwerterstattung ist von einer Leistungsgarantie jedoch weit entfernt“, konstatiert Müller.
Konsequenz: Die Verbraucherschützer mahnten alle fünf Hersteller ab und fordern sie auf, die Klauseln zu streichen, sich nicht mehr darauf zu berufen oder sie zu ändern.
Beanstandete Konzerne halten sich bedeckt
Die fünf beanstandeten Solarunternehmen reagierten bisher verhalten auf die Anschuldigungen: Lediglich Mitsubishi erklärte sich gegenüber der Verbraucherzentrale bereit, eine Teil-Unterlassungserklärung abzugeben. Die in Changzhou ansässige Trina Solar Ltd. habe bislang gar nicht reagiert, so die Verbraucherzentrale weiter. Solar World, Yingli und Bosch hätten gegenüber den Verbraucherschützern zwar Änderungen angekündigt, aber keine Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung signalisiert. Gegenüber ECOreporter.de war die Bosch Solar Energy AG nicht bereit sich weitergehend zu den Vorwürfen zu äußern. Die SolarWorld AG zeigte sich auf Nachfrage zunächst kooperativ, die angekündigte Stellungnahme des Unternehmens steht allerdings noch aus. „Die Verbraucherzentrale NRW wird alle noch offenen Beanstandungen gerichtlich klären lassen“, kündigte Klaus Müller an.