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Markteinbruch bei geschlossenen Neue Energiefonds
In 2013 ist über ein Drittel weniger Eigenkapital für geschlossene Neue Energiefonds eingesammelt worden als im Vorjahr. Das geht aus Erhebungen der Informationsplattform ProCompare GmbH aus Berlin hervor. Demnach investierten Anleger im vergangenen Jahr insgesamt 335,9 Millionen Euro in geschlossene Neue Energiefonds und damit 34 Prozent weniger als in 2012. In fast allen anderen Segmenten des Marktes für geschlossene Fonds fiel der Rückgang allerdings noch stärker aus, am stärksten bei Schiffsfonds, wo über 94 Prozent weniger Eigenkapital platziert wurde als noch in 2012. Im Durchschnitt sanken die Investitionen in geschlossene Fonds in 2013 um 48 Prozent. Laut ProCompare wurde über Genussrechte lediglich ein Eigenkapital von 69 Millionen Euro eingesammelt, was einem Rückgang um 68 Prozent entspricht.
Ein wesentlicher Grund für den Rückgang dürfte die Neuregulierung des Marktes für geschlossene Fonds gewesen sein. Bereits in 2012 hatte sich die Diskussion darüber belastend auf diesen Markt ausgewirkt. Viele Anbieter hielten sich schon in 2012 mit neuen Produkten zurück, da sie nicht einschätzen konnten, in welchem Umfang und ab wann sich der gesetzliche Rahmen für geschlossene Fonds ändert. Diese Unsicherheit reichte auch in das Jahr 2013 hinein. Allerdings fielen die Änderungen, die dann Gesetzeskraft erlangten, längst nicht so gravierend aus, wie es zunächst den Anschein hatte.
Seit dem 22. Juli 2013 gilt in Deutschland eine umfassende Neuregulierung des Marktes für geschlossene Fonds. Seit diesem Tag ist das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Es ersetzt das bisherige Investmentgesetz und bildet seither die rechtliche Grundlage für deutsche Investmentfonds und deren Verwalter. Nach dem KAGB dürfen geschlossene Fonds künftig nur noch in einen so genannten Produktpool investieren. Konkret heißt das: Ihr Kapital muss mindestens auf drei Sachwerte gleichmäßig verteilt investiert werden, so dass das Verlustrisiko gestreut wird. Eine wichtige Ausnahme gibt es aber für nachhaltige geschlossene Fonds, die zuvor häufig nur in ein Objekt investierten, etwa in ein Solarkraftwerk oder in einen Windpark: Wenn die Mindestzeichnungssumme bei 20.000 Euro liegt und „erfahrene Anleger“ zeichnen, ist auch die Beschränkung auf ein oder zwei Objekte erlaubt. Ferner dürfen geschlossene Fonds nur noch bis zu 60 Prozent mit Fremdkapital finanziert sein. Noch laufende Angebote sind von diesen Regelungen ausgenommen, wenn sie seit dem Umsetzungsstichtag 22. Juli 2013 keine weiteren Investitionen tätigen.
Mit dieser Gesetzesänderung hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM) in nationales Recht umgesetzt. Deren Ziel: mehr Anlegerschutz durch geringere Investitionsrisiken. Aber: Unternehmen, die bislang auf geschlossene Fonds gesetzt haben, um bei Anlegern Kapital einzusammeln, können das KAGB auch umgehen. Sie können z. B. nachrangige Darlehen ohne Beachtung der Bestimmungen des KAGB ausgeben, um Kapital für ihre Projekte einzusammeln. Auch Anleihen sind von den KAGB-Regeln ausgenommen. Bei Genussrechten kommt es auf die Ausgestaltung an.
Daneben belastete die Debatte über die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) das Geschäft mit geschlossene Neue Energiefonds. Im Bundestagswahlkampf wurde heftig darüber gestritten. Die FDP und Stimmen aus der Union drängten auf ein Aus für feste Einspeisetarife für regenerativ erzeugten Strom. Es war vollkommen unsicher, ob sich das Investment in Windparks, Biogas- oder Solaranlagen weiter lohnen würde. Und nach der Bundestagswahl blieb es bis Ende November unsicher, welche Parteien eine Regierung bilden und welche Ziele sie bei den Erneuerbaren Energien verfolgen würden. Aber schon zuvor hatten die von der schwarz-gelben Bundesregierung durchgeführten Einschnitte bei der Solarstromvergütung dazu geführt, dass der Markt der geschlossenen Solarfonds stark geschrumpft war.
Ein wesentlicher Grund für den Rückgang dürfte die Neuregulierung des Marktes für geschlossene Fonds gewesen sein. Bereits in 2012 hatte sich die Diskussion darüber belastend auf diesen Markt ausgewirkt. Viele Anbieter hielten sich schon in 2012 mit neuen Produkten zurück, da sie nicht einschätzen konnten, in welchem Umfang und ab wann sich der gesetzliche Rahmen für geschlossene Fonds ändert. Diese Unsicherheit reichte auch in das Jahr 2013 hinein. Allerdings fielen die Änderungen, die dann Gesetzeskraft erlangten, längst nicht so gravierend aus, wie es zunächst den Anschein hatte.
Seit dem 22. Juli 2013 gilt in Deutschland eine umfassende Neuregulierung des Marktes für geschlossene Fonds. Seit diesem Tag ist das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Es ersetzt das bisherige Investmentgesetz und bildet seither die rechtliche Grundlage für deutsche Investmentfonds und deren Verwalter. Nach dem KAGB dürfen geschlossene Fonds künftig nur noch in einen so genannten Produktpool investieren. Konkret heißt das: Ihr Kapital muss mindestens auf drei Sachwerte gleichmäßig verteilt investiert werden, so dass das Verlustrisiko gestreut wird. Eine wichtige Ausnahme gibt es aber für nachhaltige geschlossene Fonds, die zuvor häufig nur in ein Objekt investierten, etwa in ein Solarkraftwerk oder in einen Windpark: Wenn die Mindestzeichnungssumme bei 20.000 Euro liegt und „erfahrene Anleger“ zeichnen, ist auch die Beschränkung auf ein oder zwei Objekte erlaubt. Ferner dürfen geschlossene Fonds nur noch bis zu 60 Prozent mit Fremdkapital finanziert sein. Noch laufende Angebote sind von diesen Regelungen ausgenommen, wenn sie seit dem Umsetzungsstichtag 22. Juli 2013 keine weiteren Investitionen tätigen.
Mit dieser Gesetzesänderung hat die Bundesregierung eine EU-Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM) in nationales Recht umgesetzt. Deren Ziel: mehr Anlegerschutz durch geringere Investitionsrisiken. Aber: Unternehmen, die bislang auf geschlossene Fonds gesetzt haben, um bei Anlegern Kapital einzusammeln, können das KAGB auch umgehen. Sie können z. B. nachrangige Darlehen ohne Beachtung der Bestimmungen des KAGB ausgeben, um Kapital für ihre Projekte einzusammeln. Auch Anleihen sind von den KAGB-Regeln ausgenommen. Bei Genussrechten kommt es auf die Ausgestaltung an.
Daneben belastete die Debatte über die Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) das Geschäft mit geschlossene Neue Energiefonds. Im Bundestagswahlkampf wurde heftig darüber gestritten. Die FDP und Stimmen aus der Union drängten auf ein Aus für feste Einspeisetarife für regenerativ erzeugten Strom. Es war vollkommen unsicher, ob sich das Investment in Windparks, Biogas- oder Solaranlagen weiter lohnen würde. Und nach der Bundestagswahl blieb es bis Ende November unsicher, welche Parteien eine Regierung bilden und welche Ziele sie bei den Erneuerbaren Energien verfolgen würden. Aber schon zuvor hatten die von der schwarz-gelben Bundesregierung durchgeführten Einschnitte bei der Solarstromvergütung dazu geführt, dass der Markt der geschlossenen Solarfonds stark geschrumpft war.