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Luana-Interview: Rechtsstreit führt zu vorzeitiger Auflösung der zweiten BHKW-Beteiligung – wie steht es um das aktuelle Angebot?
Die Luana-Gruppe aus Hamburg hat die Auflösung ihrer zweiten Beteiligung im Bereich Blockheizkraftwerke (BHKW) verkündet. Sie erfolgte damit rund zwei Jahre früher als geplant.
Über 99 Prozent der Anleger, die insgesamt 7,2 Millionen Euro investiert hatten, haben der vorzeitigen Auflösung von "Blockheizkraftwerke Deutschland 2“ zugestimmt. Obwohl die Gesamtausschüttung an die Anleger mit 114 Prozent unter der Prospektprognose von 164 Prozent liegt.
Welche Gründe gibt es dafür? Marc Banasiak, geschäftsführender Gesellschafter bei Luana, antwortet im ECOreporter-Interview auf die Frage. Und er erklärt auch, wie sich die derzeit angebotene Beteiligung "Blockheizkraftwerke Deutschland 4“ entwickelt. ECOreporter hat das Angebot "Blockheizkraftwerke Deutschland 4“ in einem ECOanlagecheck ausführlich analysiert.
In ihrer Leistungsbilanz 2017 hatte Luana bereits zu ihrer zweiten BHKW-Beteiligung ausgeführt: "Die Beteiligung hatte in 2017 eine Rechtsstreitigkeit mit einem ehemaligen Partner anhängig, welcher – mittels Klage (Ergänzung Luana) – versucht hatte, die ausgemachten Konditionen für die Energielieferungen nachzuverhandeln. Dies hat sich dementsprechend negativ auf die Ausschüttung ausgewirkt. Ende Mai 2018 wurde vor dem Landesgericht Hamburg der Rechtsstreit allerdings zugunsten der Beteiligungsgesellschaft entschieden.“
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ECOreporter: Warum wurde die Beteiligung trotzdem früher als geplant aufgelöst?
Banasiak: Zwar wurde im Mai 2018 die Klage der beta GmbH, Betrieb energietechnischer Anlagen (beta), schon vom Landgericht Hamburg vollumfänglich abgewiesen und der Widerklage der Beteiligungsgesellschaft stattgegeben. Die beta hatte jedoch daraufhin Berufung eingelegt, sodass das Verfahren in die zweite Instanz beim Oberlandesgericht in Hamburg geht. Ein Teil des Portfolios – die Techem-Kooperation mit 20 Standorten - ist zwar nicht von der Klage betroffen, konnte aufgrund des latenten Risikos dieses Rechtsstreits aber nicht wie geplant fremdfinanziert werden. Deshalb hat die Beteiligungsgesellschaft eine Veräußerung beschlossen, da die BHKW-Projekte zwar komplett gebaut, aber die Beteiligungsgesellschaft sie noch nicht vollständig bezahlt hat.

Die geschäftsführenden Gesellschafter von Luana (v.l.n.r.): Tammo Krüger, Marc Banasiak, Marcus Florek, Marcel Lolk. / Foto: Luana
Hätte nicht infolge des Erfolgs im Rechtsstreit die Möglichkeit bestanden, wieder prognosegemäße Ausschüttungen für die beiden letzten geplanten Laufzeitjahre zu erreichen?
Grundsätzlich ja, aber es besteht nach wie vor das Risiko des Rechtsstreits für die Beteiligungsgesellschaft, weshalb die Fremdfinanzierung weiterhin nicht zu erlangen ist.
Gibt es neben dem Rechtsstreit und der Laufzeitverkürzung noch weitere wesentliche Gründe dafür, dass die Gesamtausschüttung unter Plan liegt?
Der Rechtsstreit ist letztlich ursächlich. Dadurch sind einerseits unvorhergesehene Rechts- und Gerichtskosten entstanden. Zweitens gab es damit geringere liquiditätswirksame Einnahmen. Weitere Kosten kommen jetzt mit dem Berufungsverfahren hinzu. beta weigerte sich auch, den verlorenen Rechtsstreit zu bezahlen. Wir mussten zum einen die Konten der beta sperren lassen und haben zum anderen auch die Forderungen der beta gegenüber anderen Unternehmen gepfändet.
Wie schätzen Sie die Aussichten für das Berufungsverfahren ein? Wer hat die vom Gerichtsverfahren betroffenen Blockheizkraftwerke gekauft?
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass das Urteil anders ausfällt als in der ersten Instanz. Aber für externe Investoren ist das nur schwer beurteil- und bewertbar. Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht Hamburg noch einmal deutlich längere Fristen zur Eröffnung des Verfahrens als das damals zuständige Landgericht. Bereits in der ersten Verhandlung hatte man uns einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren angedeutet. Aufgrund der Belastung der Beteiligung mit dem beta-Rechtsstreit ist dieser Teil der BHKW momentan kaum am Markt veräußerbar bzw. nur unter massiven Abschlägen. Es ist ja möglich, dass die beta ihren Zahlungsverpflichtungen letztlich möglicherweise sogar überhaupt nicht mehr nachkommen kann. Daher haben wir als Luana uns dazu entschlossen, den Kauf der belasteten "beta-BHKW“ sowie sämtliche damit bestehenden Rechte und Pflichten selbst zu übernehmen. Damit tragen wir als Luana allein die entstandenen Risiken – insbesondere die Zahlungsunfähigkeit und/oder -unwilligkeit der beta – sowie die damit zusammenhängenden Kosten und werden den Rechtsstreit bis zum Ende ausfechten. Das ist unser Verständnis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit: Wir lassen die Anleger nicht allein mit den Risiken, sondern übernehmen Verantwortung für die Beteiligung.
Sind die 114 Prozent Gesamtausschüttung für die Anleger fix? Falls beta im Berufungsverfahren zu Schadensersatz verurteilt werden sollte und den Schadensersatz auch zahlen würde/könnte, wer würde das Geld dann bekommen?
Ja, die Gesamtausschüttung an die Anleger ist fix. Der ermittelte Verkaufswert für die Blockheizkraftwerke und damit die Gesamtausschüttung an die Anleger ergibt sich aus dem mit 5 Prozent abgezinsten Cash Flow (Barwert). Das sind die reinen Zahlungsflüsse aus den Projekten ohne zusätzliche laufende Kosten und Gebühren der Beteiligung, wie beispielsweise für das Management und die Treuhänderin. Falls von der beta zukünftig Geld fließen sollte, würde das Luana erhalten, da wir jetzt auch die Risiken tragen. Wir könnten dann unsere mit den Gerichtsverfahren verbundenen Kosten kompensieren oder zumindest verringern.
Ist es möglich, dass für die in Platzierung befindliche vierte BHKW-Beteiligung von der aufgelösten zweiten BHKW-Beteiligung Projekte erworben werden, die nicht zu den betroffenen beta-Projekten zählen?
Das ist bei einzelnen Projekten grundsätzlich möglich, soweit sie die Investitionskriterien der vierten BHKW-Beteiligung erfüllen.

Luana sieht seine Blockheizkraftwerke trotz mehrerer vorgezogener Beteiligungsauflösungen als langfristige Geldanlage. / Foto: Unternehmen
Bei der ersten BHKW-Beteiligung von Luana wurden die BHKW 2017 per Gesellschafterbeschluss vorzeitig veräußert. Nach Angaben in der Leistungsbilanz 2017 liefen die BHKW-Projekte der ersten Beteiligung einzeln betrachtet sehr gut. Das eingeworbene Kommanditkapital betrug allerdings nur ein Drittel des im Vorwege prognostizierten Kapitals, was zur Folge hatte, dass die ohnehin anfallenden Fixkosten unverhältnismäßig hoch ins Gewicht gefallen sind. Die BHKW wurden daher vorzeitig an verschiedene Endkunden veräußert, und für die Anleger hat sich eine Gesamtausschüttung von 118 Prozent ergeben.
Der Exit wurde bei der ersten und der zweiten BHKW-Beteiligung jeweils früher als geplant vollzogen. Ist das ein Trend, der sich voraussichtlich auch bei der aktuell in Platzierung befindlichen vierten BHKW-Beteiligung zeigen kann, die eine Mindestlaufzeit bis Ende 2024 hat?
Das ist ganz und gar kein Trend, denn die Gründe für die kürzere Laufzeit sind ganz unterschiedlich. Bei beiden Beteiligungen haben sich innerhalb der Laufzeit die individuellen Gegebenheiten verändert. Darauf haben wir reagiert und vernünftige Lösungen zusammen mit den Anlegern geschaffen, sodass insbesondere deren Risiken minimiert wurden. Darüber hinaus sind die Erfahrungen der Vorgängerbeteiligungen natürlich bei der Konzeption in das aktuelle Beteiligungsangebot eingeflossen: Wir haben uns als Luana vor allem breiter aufgestellt und bilden viele Dienstleistungen mittlerweile bei uns in der Gruppe ab, die wir vorher outgesourct hatten. Dazu zählen die Planung und mittlerweile sogar der Bau der einzelnen Heizzentralen. Und beta ist natürlich bei dem aktuellen vierten Beteiligungsangebot kein Vertragspartner mehr.
Ansonsten hätte ich persönlich sogar lieber eine längere Laufzeit, denn grundsätzlich ist ein Investment in die effiziente Energieversorgung mit Hilfe von Blockheizkraftwerken eine vergleichsweise ruhige und ereignisarme Anlage, vor allem, wenn die Anlagen erst mal in Betrieb sind. Aber wir orientieren uns an den Wünschen unserer Anleger, die letztlich ihr Geld nicht pauschal so lange binden möchten. Die Vertriebspartner haben es damit auch leichter bei ihrer Empfehlung. Zudem können die Vertriebspartner nach ein paar Jahren, wenn die Gelder zurückgeflossen sind, den Anlegern ja wieder ein anderes Investment empfehlen.
Wie ist der aktuelle Stand bei der in Platzierung befindlichen vierten BHKW-Beteiligung? Plant Luana weiterhin, wie im Prospekt dargestellt, einen Fortführungsprospekt für das Angebot zu erstellen und zu veröffentlichen, wenn der Erstprospekt nicht mehr gültig ist?
Wir stehen bei der Platzierung derzeit bei 4,7 Millionen Euro. Geplant waren 8,8 Millionen Euro. Der Platzierungszeitraum endet Anfang März. Ich gehe grundsätzlich vor allem noch von einigen Wiederanlegern aus der aufgelösten zweiten BHKW-Beteiligung aus. Eine mögliche Erhöhungsoption schließe ich allerdings aus, und auch ein Fortführungsprospekt ist nicht geplant. In sechs Projekte wurde bereits investiert. Weitere sind unterschriftsreif und werden Ende Januar folgen. Die erste Auszahlung an die Anleger von 3 Prozent ist diese Woche erfolgt.
Falls die Platzierung der vierten BHKW-Beteiligung unter den geplanten 8,8 Millionen Euro bleiben sollte, kann es dann ein Fixkostenproblem wie bei der ersten BHKW-Beteiligung geben?
Nein, es wird kein Fixkostenproblem geben. Die beiden Beteiligungen sind diesbezüglich auch nicht miteinander vergleichbar. Die erste Beteiligung hatte nur ein Drittel (1,05 Millionen Euro) eingeworben. Zudem kam damals die Pflicht zur jährlichen Jahresabschlussprüfung noch dazu, mit anderen Worten unvorhergesehene weitere Kosten und Aufwand für die Gesellschaft. Bei einem geringen Emissionsvolumen wirken sich selbst kleine Änderungen leider unverhältnismäßig aus. Das aktuelle Beteiligungsangebot Blockheizkraftwerke Deutschland 4 hat dagegen bereits 4,7 Millionen Euro eingeworben. Zudem besteht hier auch die Möglichkeit, den bisher gering geplanten Fremdkapitalanteil von 24,5 Prozent variabel zu erhöhen. Das war bei der ersten Beteiligung nicht der Fall, die eine reine Eigenkapital-Beteiligung war.
Herr Banasiak, danke für die Antworten!