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Lebhafte Diskussion über Ausschreibungsmodell für Windkraft
Der Bundesverband WindEnergie kritisiert weiterhin, dass ab 2017 Ausschreibungen das bisherige Fördersystem durch feste Einspeisetarife für Windstrom ersetzen soll, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt werden. Das plant die Bundesregierung und folgt dabei einer Vorgabe der EU-Kommission. Sie erprobt solche Auktionsverfahren bereits im Bereich großer Solarparks. Ab 2017 will sie dann Ausschreibungen auch im Bereich der Windkraft durchführen. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium hatte in einem Eckpunkte-Papier erläutert, welche Schwerpunkte es beim Ausbau der erneuerbaren Energien künftig setzen will und zujm Dialog darüber aufgefordert.
Der Bundesverband WindEnergie hat nun eine Stellungnahme zur Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen über Ausschreibungen veröffentlicht. Sie finden Sie hier.
Kritisch hat sich der Bundesverbadn Erneuerbare Energien (BEE) geäußert. „Die Risiken von Ausschreibungen bei der Windenergie, Photovoltaik-Dachanlagen und der Wasserkraft überwiegen bei weitem die Chancen. Der BEE lehnt Ausschreibungen bei diesen Technologien deshalb weiterhin ab“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). „Die Bundesregierung muss die Spielräume vollständig nutzen, die ihr die Leitlinien der EU-Kommission lassen. Wir appellieren dringend, die von der EU eingeräumten Bagatellgrenzen 1:1 umzusetzen.“
Die Ausschreibungspläne sehen für Windenergie einen Netto-Ausbau von 2,5 Gigawatt im Jahr 2017 vor. Im Vergleich zu der für 2015 prognostizierten Menge von 4 bis 4,5 Gigawatt wäre das ein deutlicher Rückgang. "Bei Photovoltaik und Bioenergie findet in Folge der vergangenen EEG-Novellen bereits kein nennenswerter Ausbau mehr statt", merkt Falk an. „Als besonders gefährdet sehen wir Bürgerenergieprojekte“, so der BEE-Geschäftsführer weiter. „Gerade für die Bürgerenergie müssen Regelungen geschaffen werden, die ermöglichen, dass kleinere Akteure auch trotz der Ausschreibungen weiterhin Projekte realisieren können.“
Ökostromanbieter schlagen Alarm
„Der Zwang zu Ausschreibungen kann die für den Erfolg der Energiewende unerlässliche Vielfalt an Akteuren nachhaltig beschädigen“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation beim Hamburger Grünstromversorger Greenpeace Energy. Er kritisiert an den Plänen der Bundesregierung vor allem, dass Ausschreibungen kleinere und lokale Bürgerprojekte benachteiligen, weil diese ihre Kosten und Risiken, anders als große Anbieter, nicht auf viele Projekte verteilen können. Keiffenheim schlägt vor, die Pläne für die Ausschreibungen so anzupassen, das Bürgerenergie-Akteure und andere kleine Marktakteure „die durchschnittlichen Förderbeträge der letzten sechs Auktionsrunden“ erhalten oder alternativ den Grenzpreis der aktuellen Auktion wählen können. Eine solche Regelung gebe den Betroffenen weitgehende Sicherheit darüber, wie viel Förderung sie für ihr Anlagen-Projekt bekommen. Greenpeace Energy sieht laut Keiffenheim die Bundesregierung nun in der Pflicht, die Regeln für das geplante Ausschreibungsdesign noch einmal zu überarbeiten.
Deutliche Kritik äußerte auch Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender des Ökostromanbieters Naturstrom AG aus Düsseldorf: „Mit der geplanten Umstellung auf Ausschreibungen drängt das Bundeswirtschaftsministerium trotz aller Warnungen die bisherigen Treiber der Energiewende ins Abseits“, so Banning. „Bürgerenergiegesellschaften, kleinere Stadt- und Gemeindewerken sowie unabhängige Stromversorger werden bei solchen Ausschreibungen kaum Zuschläge erhalten und sich in der Folge auch nicht mehr beteiligen.“ Banning weiter: „Die Akteursvielfalt bei der Energiewende zu erhalten, ist kein Welpenschutz als Selbstzweck. Es geht vielmehr darum, die Energiewende zu möglichst geringen Systemkosten, bei gleichbleibend hoher Versorgungssicherheit und mit breiter Akzeptanz zu gestalten.“ Die Existenzberechtigung von Bürgerenergieprojekten basiert aus Sicht des Naturstrom-Chefs auf den „besseren Energieversorgungslösungen für lokale und regionale Märkte, die sie hervorbringen". Sie stünden für angemessene Projektgrößen, eine gute Nutzung von Infrastruktur, Vermeidung von räumlichen oder zeitlichen Verlusten beim Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage und für eine hohe Akzeptanz der Energiewend ein der Bevölkerung.
„Wir plädieren für ein Nebeneinander von Ausschreibungsverfahren für Großprojekte, die auf anonyme Märkte abzielen, und einem anderen Vergütungssystem für kleinere Projekte mit systemischem Ansatz und konkretem Versorgungszweck im regionalen oder lokalen Kontext“, so Banning. Da solch ein Nebeneinander der Fördersysteme offenbar derzeit nicht geplant sei, müsse die Bundesregierung zumindest Ausnahmeregelungen für kleinere Projekte erlassen. „Projekte mit bis zu zehn Megawatt Leistung, die für den örtlichen und regionalen Strommarkt produzieren können, müssen weiterhin eine fest kalkulierbare Vergütung erhalten und dürfen nicht unter das Ausbaulimit fallen“, schlägt der Naturstrom-Vorstandschef vor.
Der Bundesverband WindEnergie hat nun eine Stellungnahme zur Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen über Ausschreibungen veröffentlicht. Sie finden Sie hier.
Kritisch hat sich der Bundesverbadn Erneuerbare Energien (BEE) geäußert. „Die Risiken von Ausschreibungen bei der Windenergie, Photovoltaik-Dachanlagen und der Wasserkraft überwiegen bei weitem die Chancen. Der BEE lehnt Ausschreibungen bei diesen Technologien deshalb weiterhin ab“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). „Die Bundesregierung muss die Spielräume vollständig nutzen, die ihr die Leitlinien der EU-Kommission lassen. Wir appellieren dringend, die von der EU eingeräumten Bagatellgrenzen 1:1 umzusetzen.“
Die Ausschreibungspläne sehen für Windenergie einen Netto-Ausbau von 2,5 Gigawatt im Jahr 2017 vor. Im Vergleich zu der für 2015 prognostizierten Menge von 4 bis 4,5 Gigawatt wäre das ein deutlicher Rückgang. "Bei Photovoltaik und Bioenergie findet in Folge der vergangenen EEG-Novellen bereits kein nennenswerter Ausbau mehr statt", merkt Falk an. „Als besonders gefährdet sehen wir Bürgerenergieprojekte“, so der BEE-Geschäftsführer weiter. „Gerade für die Bürgerenergie müssen Regelungen geschaffen werden, die ermöglichen, dass kleinere Akteure auch trotz der Ausschreibungen weiterhin Projekte realisieren können.“
Ökostromanbieter schlagen Alarm
„Der Zwang zu Ausschreibungen kann die für den Erfolg der Energiewende unerlässliche Vielfalt an Akteuren nachhaltig beschädigen“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation beim Hamburger Grünstromversorger Greenpeace Energy. Er kritisiert an den Plänen der Bundesregierung vor allem, dass Ausschreibungen kleinere und lokale Bürgerprojekte benachteiligen, weil diese ihre Kosten und Risiken, anders als große Anbieter, nicht auf viele Projekte verteilen können. Keiffenheim schlägt vor, die Pläne für die Ausschreibungen so anzupassen, das Bürgerenergie-Akteure und andere kleine Marktakteure „die durchschnittlichen Förderbeträge der letzten sechs Auktionsrunden“ erhalten oder alternativ den Grenzpreis der aktuellen Auktion wählen können. Eine solche Regelung gebe den Betroffenen weitgehende Sicherheit darüber, wie viel Förderung sie für ihr Anlagen-Projekt bekommen. Greenpeace Energy sieht laut Keiffenheim die Bundesregierung nun in der Pflicht, die Regeln für das geplante Ausschreibungsdesign noch einmal zu überarbeiten.
Deutliche Kritik äußerte auch Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender des Ökostromanbieters Naturstrom AG aus Düsseldorf: „Mit der geplanten Umstellung auf Ausschreibungen drängt das Bundeswirtschaftsministerium trotz aller Warnungen die bisherigen Treiber der Energiewende ins Abseits“, so Banning. „Bürgerenergiegesellschaften, kleinere Stadt- und Gemeindewerken sowie unabhängige Stromversorger werden bei solchen Ausschreibungen kaum Zuschläge erhalten und sich in der Folge auch nicht mehr beteiligen.“ Banning weiter: „Die Akteursvielfalt bei der Energiewende zu erhalten, ist kein Welpenschutz als Selbstzweck. Es geht vielmehr darum, die Energiewende zu möglichst geringen Systemkosten, bei gleichbleibend hoher Versorgungssicherheit und mit breiter Akzeptanz zu gestalten.“ Die Existenzberechtigung von Bürgerenergieprojekten basiert aus Sicht des Naturstrom-Chefs auf den „besseren Energieversorgungslösungen für lokale und regionale Märkte, die sie hervorbringen". Sie stünden für angemessene Projektgrößen, eine gute Nutzung von Infrastruktur, Vermeidung von räumlichen oder zeitlichen Verlusten beim Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage und für eine hohe Akzeptanz der Energiewend ein der Bevölkerung.
„Wir plädieren für ein Nebeneinander von Ausschreibungsverfahren für Großprojekte, die auf anonyme Märkte abzielen, und einem anderen Vergütungssystem für kleinere Projekte mit systemischem Ansatz und konkretem Versorgungszweck im regionalen oder lokalen Kontext“, so Banning. Da solch ein Nebeneinander der Fördersysteme offenbar derzeit nicht geplant sei, müsse die Bundesregierung zumindest Ausnahmeregelungen für kleinere Projekte erlassen. „Projekte mit bis zu zehn Megawatt Leistung, die für den örtlichen und regionalen Strommarkt produzieren können, müssen weiterhin eine fest kalkulierbare Vergütung erhalten und dürfen nicht unter das Ausbaulimit fallen“, schlägt der Naturstrom-Vorstandschef vor.