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Kritik an Ausnahmeregelungen für Crowdfunding
Werden Anleger beim Crowdfunding durch den Gesetzgeber nicht ausreichend geschützt? Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVR) sieht das so.
Die allermeisten Crowdfunding-Angebote sind so ausgestaltet, dass sie derzeit nicht der Prospektpflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unterliegen. Möglich machen das verschiedene Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes (wir haben darüber berichtet). Prof. Dr. Andreas Oehler, Mitglied im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen , empfiehlt, die Ausnahmen für Crowdfunding im Kleinanlegerschutzgesetz abzuschaffen.
Diese Ausnahmeregelungen bergen nach Einschätzung von Oehler, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg und Direktor der Forschungsstelle Verbraucherfinanzen und Verbraucherbildung, Risiken für die Anleger. „Mit dem Scheinargument der Innovationsförderung werden Anlegern Risiken zugemutet, die sie mangels Transparenz und Qualität der Informationen gar nicht erkennen können. Außerdem werden mit den ganzen Ausnahmen alternative Anlageformen wie Investmentfonds, Anleihen oder Aktien im Wettbewerb benachteiligt“, so Oehler in seinem Fazit. Zudem fordert Oehler, die Crowdfunding-Plattformen unter die Aufsicht der BaFin zu stellen.
Am morgigen 15. Juli wird ECOreporter.de in einem frei lesbaren Artikel umfassend darüber berichten, worauf Anleger beim Crowdfunding achten sollten.
Die allermeisten Crowdfunding-Angebote sind so ausgestaltet, dass sie derzeit nicht der Prospektpflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unterliegen. Möglich machen das verschiedene Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes (wir haben darüber berichtet). Prof. Dr. Andreas Oehler, Mitglied im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen , empfiehlt, die Ausnahmen für Crowdfunding im Kleinanlegerschutzgesetz abzuschaffen.
Diese Ausnahmeregelungen bergen nach Einschätzung von Oehler, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg und Direktor der Forschungsstelle Verbraucherfinanzen und Verbraucherbildung, Risiken für die Anleger. „Mit dem Scheinargument der Innovationsförderung werden Anlegern Risiken zugemutet, die sie mangels Transparenz und Qualität der Informationen gar nicht erkennen können. Außerdem werden mit den ganzen Ausnahmen alternative Anlageformen wie Investmentfonds, Anleihen oder Aktien im Wettbewerb benachteiligt“, so Oehler in seinem Fazit. Zudem fordert Oehler, die Crowdfunding-Plattformen unter die Aufsicht der BaFin zu stellen.
Am morgigen 15. Juli wird ECOreporter.de in einem frei lesbaren Artikel umfassend darüber berichten, worauf Anleger beim Crowdfunding achten sollten.