Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Kompromiss im Vermittlungsausschuss macht Solarstromtarife zum Auslaufmodell
Schon morgen soll das neue EEG mit Zustimmung des Bundesrates endgültig verabschiedet werden. Für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen bis 40 Kilowatt (kW) Kapazität fallen die Einschnitte bei der Stromvergütung etwas milder aus. Die in der bisherigen EEG-Novelle festgeschriebenen Kürzungen der Sonnenstromtarife bleiben dennoch weitgehend unangetastet.
Beibehalten wird auch die monatlich fortschreitende weiterte Tarifsenkung. Diese reduziert die Vergütung im Jahresverlauf je nach Anlageklasse insgesamt um bis zu 47 Prozent - verglichen mit den Tarifen, die zu Jahresbeginn 2012 in Kraft traten. Nach wie vor wird angestrebt, dass jährlich nur Solaranlagen mit zusammen bis zu 3.500 Megawatt (MW) Leistungskapazität neu in Betrieb genommen werden. In den beiden letzten Jahren war der jährliche Zubau doppelt so hoch ausgefallen.
Neu ist, dass Strom aus kleinsten Dachanlagen bis 10 kW, die im Juli 2012 ans Stromnetz angeschlossen werden, mit 18,92 Cent je kWh vergütet wird. Zum Vergleich: Anlagen die zwischen April und Juni 2012 in Betrieb genommen wurden, erhalten noch 19,50 Cent je kWh. Dachanlagen der Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW werden neuerdings zunächst mit 18,50 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet – allerdings nur, sofern sie zwischen April und Juni 2012 installiert wurden. Für Kraftwerke dieser Größenordnung, die ab Juli 2012 neu angeschlossen werden, erhalten die Betreiber noch 17,95 Euro pro kWh Strom. Bislang war vorgesehen Solaranlagen von 10 bis 100 kW pauschal mit 16,50 Cent je kWh zu vergüten. Diese Nachbesserung zielt darauf ab, das Segment der Aufdachsolaranlagen zu stärken. Fortan soll eine vierteljährliche Revision des EEG dafür sorgen, dass die festgelegten Regelsätze laufend angepasst werden können.
Marktintegration
Neu ist auch, dass kleinste Solaranlagen bis 10 kW nun doch nicht in das sogenannte Marktintegrationsmodell aufgenommen werden. Dies trifft erst größere Sonnenstromkraftwerke bis zu 1 MW Leistungskapazität, die im April 2012 oder später in Betrieb gegangen sind. Das heißt, die Betreiber dieser Photovoltaikanlagen erhalten ab 2014 nur noch für 90 Prozent ihrer Stromproduktion die auf 20 Jahre festgeschriebene Vergütung. Den übrigen Solarstrom müssen sie dann noch zum jeweiligen Marktpreis verkaufen.
Regeln für große Freiflächenkraftwerke
Für große Freiflächenkraftwerke mit mehr als 10 MW Stromproduktionskapazität soll es weiterhin keinen festen Einspeisetarif geben. Allerdings hat der Vermittlungsausschuss die Möglichkeit geschaffen, für Solarparks, die auf ehemaligen Mülldeponien, ehemaligem Militärgelände oder auf Industriebrachen (= Konversionsflächen) errichtet werden, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die Gesetzesneufassung in ihrer ursprünglichen Form sah vor, den Vergütungsanspruch mehrerer Kraftwerke zusammen zu fassen, wenn diese im Umkreis von vier Kilometern Entfernung installiert sind. Dieser Radius wurde auf zwei Kilometer reduziert.
Übergangsfristen
Einige Solaranlagenbetreiber werden ihren Strom auch weiterhin für 20 Jahre nach den Tarifen vergütet bekommen, die zu Jahresbeginn 2012 in Kraft traten. Dafür sorgen die Ende März in die Novelle eingebrachten Übergangsfristen, die unverändert gültig bleiben. Das gilt für:
- große Dachanlagen, wenn ihr Netzanschluss vor dem 24. Februar 2012 beantragt wurde und sie bis übermorgen, dem 30. Juni, ans Stromnetz angeschlossen werden.
- Freiflächenanlagen, sofern das jeweilige Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen hat und sie bis zum 30. Juni in Betrieb gehen.
- Solaranlagen auf Konversionsflächen erhalten die im Januar 2012 gültigen Tarife, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb gehen.
Ende der Einspeisevergütung absehbar
Im neuen EEG wird auch das Ende der Soalrstromvergütung über feste Einspeisetarife festgelegt: Sobald bundesweit Solaranlagen mit 52.000 MW Gesamtkapazität installiert sind, soll die Tarifregelung auslaufen. Das würde bedeuten, dass dann für Strom aus dann neu ans Netz gebrachten Solaranlagen nicht mher nach festen Einspeisetarifen vergütet wird. Stand Ende April 2012 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen mit 27.000 MW installiert. Würden weiter wie in 2010 und 2011 jedes Jahr mehr als 7.000 MW neu ans Netz gebracht, würde die Zielmarke spätestens in 2016 erreicht.
Kritiker der EEG-Novelle aus der Solarbranche sowie aus dem Bundesrat und der Opposition im Bundestag hatten mehr Nachbesserungen gefordert (ECOreporter.de
berichtete). Entsprechend enttäuscht fiel die erste Reaktion des Branchenverbandes der Solarwirtschaft auf den Kompromiss aus. Die nun vereinbarten Einschnitte seien „zu hoch“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW Solar). Es sei zu befürchten, dass die Preisentwicklung bei Solartechnik-Komponenten nicht mit den Kürzungen Schritt halten könnte. Körnig sprach sich erneut gegen die jährliche Zubaubegrenzug auf maximal 3.500 MW und die Gesamtobergrenze von 52.000 MW Solarstromleistung aus. Er verwies darauf, dass der Ausbau der Solarenergie von 3,2 Prozent Anteil am deutschen Strom-Mix (Stand 2011) auf 7 Prozent in 2016 finanziell kaum mehr ins Gewicht falle.
Bildhinweis: Carsten Körnig. / Quelle: BSW Solar
Dafür dass viele Forderungen der Gegner der Novelle unerfüllt blieben, zahlt die Bundesregierung in anderer Form. Dazu Hans-Josef-Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ die Grünen: „Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der KfW Bank in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro initiieren.“ Dies sei in einem zusätzlichen Protokoll vereinbart worden.
Zudem werde die Bundesregierung „für Forschung eine substanzielle Erhöhung der Mittel bereitstellen“, so Fell. Desweitern habe die Regierung zugesichert, sich für faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Solarwirtschaft einzusetzen. „Nun wird es auf den Vorschlag einer neuen Bundesregierung nach den Wahlen 2013 ankommen, die Photovoltaik-Förderung nach Erreichen des 52.000-MW-Zieles auf einen sicheren Ausbaupfad zu bringen“, resümiert der Grünen-Politiker.
Beibehalten wird auch die monatlich fortschreitende weiterte Tarifsenkung. Diese reduziert die Vergütung im Jahresverlauf je nach Anlageklasse insgesamt um bis zu 47 Prozent - verglichen mit den Tarifen, die zu Jahresbeginn 2012 in Kraft traten. Nach wie vor wird angestrebt, dass jährlich nur Solaranlagen mit zusammen bis zu 3.500 Megawatt (MW) Leistungskapazität neu in Betrieb genommen werden. In den beiden letzten Jahren war der jährliche Zubau doppelt so hoch ausgefallen.
Neu ist, dass Strom aus kleinsten Dachanlagen bis 10 kW, die im Juli 2012 ans Stromnetz angeschlossen werden, mit 18,92 Cent je kWh vergütet wird. Zum Vergleich: Anlagen die zwischen April und Juni 2012 in Betrieb genommen wurden, erhalten noch 19,50 Cent je kWh. Dachanlagen der Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW werden neuerdings zunächst mit 18,50 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet – allerdings nur, sofern sie zwischen April und Juni 2012 installiert wurden. Für Kraftwerke dieser Größenordnung, die ab Juli 2012 neu angeschlossen werden, erhalten die Betreiber noch 17,95 Euro pro kWh Strom. Bislang war vorgesehen Solaranlagen von 10 bis 100 kW pauschal mit 16,50 Cent je kWh zu vergüten. Diese Nachbesserung zielt darauf ab, das Segment der Aufdachsolaranlagen zu stärken. Fortan soll eine vierteljährliche Revision des EEG dafür sorgen, dass die festgelegten Regelsätze laufend angepasst werden können.
Marktintegration
Neu ist auch, dass kleinste Solaranlagen bis 10 kW nun doch nicht in das sogenannte Marktintegrationsmodell aufgenommen werden. Dies trifft erst größere Sonnenstromkraftwerke bis zu 1 MW Leistungskapazität, die im April 2012 oder später in Betrieb gegangen sind. Das heißt, die Betreiber dieser Photovoltaikanlagen erhalten ab 2014 nur noch für 90 Prozent ihrer Stromproduktion die auf 20 Jahre festgeschriebene Vergütung. Den übrigen Solarstrom müssen sie dann noch zum jeweiligen Marktpreis verkaufen.
Regeln für große Freiflächenkraftwerke
Für große Freiflächenkraftwerke mit mehr als 10 MW Stromproduktionskapazität soll es weiterhin keinen festen Einspeisetarif geben. Allerdings hat der Vermittlungsausschuss die Möglichkeit geschaffen, für Solarparks, die auf ehemaligen Mülldeponien, ehemaligem Militärgelände oder auf Industriebrachen (= Konversionsflächen) errichtet werden, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die Gesetzesneufassung in ihrer ursprünglichen Form sah vor, den Vergütungsanspruch mehrerer Kraftwerke zusammen zu fassen, wenn diese im Umkreis von vier Kilometern Entfernung installiert sind. Dieser Radius wurde auf zwei Kilometer reduziert.
Übergangsfristen
Einige Solaranlagenbetreiber werden ihren Strom auch weiterhin für 20 Jahre nach den Tarifen vergütet bekommen, die zu Jahresbeginn 2012 in Kraft traten. Dafür sorgen die Ende März in die Novelle eingebrachten Übergangsfristen, die unverändert gültig bleiben. Das gilt für:
- große Dachanlagen, wenn ihr Netzanschluss vor dem 24. Februar 2012 beantragt wurde und sie bis übermorgen, dem 30. Juni, ans Stromnetz angeschlossen werden.
- Freiflächenanlagen, sofern das jeweilige Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen hat und sie bis zum 30. Juni in Betrieb gehen.
- Solaranlagen auf Konversionsflächen erhalten die im Januar 2012 gültigen Tarife, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb gehen.
Ende der Einspeisevergütung absehbar
Im neuen EEG wird auch das Ende der Soalrstromvergütung über feste Einspeisetarife festgelegt: Sobald bundesweit Solaranlagen mit 52.000 MW Gesamtkapazität installiert sind, soll die Tarifregelung auslaufen. Das würde bedeuten, dass dann für Strom aus dann neu ans Netz gebrachten Solaranlagen nicht mher nach festen Einspeisetarifen vergütet wird. Stand Ende April 2012 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen mit 27.000 MW installiert. Würden weiter wie in 2010 und 2011 jedes Jahr mehr als 7.000 MW neu ans Netz gebracht, würde die Zielmarke spätestens in 2016 erreicht.


Bildhinweis: Carsten Körnig. / Quelle: BSW Solar
Dafür dass viele Forderungen der Gegner der Novelle unerfüllt blieben, zahlt die Bundesregierung in anderer Form. Dazu Hans-Josef-Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ die Grünen: „Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der KfW Bank in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro initiieren.“ Dies sei in einem zusätzlichen Protokoll vereinbart worden.
Zudem werde die Bundesregierung „für Forschung eine substanzielle Erhöhung der Mittel bereitstellen“, so Fell. Desweitern habe die Regierung zugesichert, sich für faire Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Solarwirtschaft einzusetzen. „Nun wird es auf den Vorschlag einer neuen Bundesregierung nach den Wahlen 2013 ankommen, die Photovoltaik-Förderung nach Erreichen des 52.000-MW-Zieles auf einen sicheren Ausbaupfad zu bringen“, resümiert der Grünen-Politiker.