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Klimaklage gegen RWE: Kleinbauer aus Peru geht in Berufung
Die Geschichte erinnert an David gegen Goliath: Der peruanische Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya verklagt den mächtigen RWE-Konzern. Dabei geht es um den Klimawandel, seine Mitverursacher und den Schutz seiner Opfer. Nachdem das Landgericht die Klimaklage von Saúl Luciano Lliuya in erster Instanz abgewiesen hat, zieht er im November vor das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm. Das Gericht nannte nun den Termin für die Berufungsverhandlung.
Vor dem OLG wird am 13. November 2017 mündlich verhandelt, ob Energiekonzern RWE anteilig für den Schutz vor den Klimawandel-Risiken aufkommen muss. Wegen der durch den Klimawandel beschleunigten Gletscherschmelze droht dem Teil der Andenstadt, in dem Luciano Lliuya und seine Familie wohnen, akute Flutgefahr. Ein Abbruch des schmelzenden Gletschers über einem Gletschersee oberhalb der Stadt könnte zu einer verheerenden Überflutung führen, von der laut Studien bis zu 50.000 Menschen direkt betroffen wären. RWE lehnt die Forderung nach Schutzmaßnahmen jedoch ab (wir berichteten).
"Der Termin fällt mitten in die zweiwöchige UN-Klimakonferenz in Bonn, was dem Fall auch international noch zusätzliche Aufmerksamkeit bescheren dürfte", so die Einschätzung der Nichtregierungsorganisation (NGO) Germanwatch. Sie unterstützt und berät den Peruaner im Prozess und rechnet damit, dass der Fall weitere Klagen gegen Mitverursacher des Klimawandels nach sich ziehen könnte (lesen Sie dazu unser Interview mit Germanwatch-Sprecher Stefan Küper). "Das Verfahren ist ein Präzedenzfall. Es hat große Bedeutung für viele weitere vom Klimawandel bedrohte Menschen weltweit", sagte Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch.
"Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass das Unrecht ist"
Das Landgericht Essen hatte die Klage erstinstanzlich abgewiesen. Das Zivilgericht begründete dies unter anderem mit einer fehlenden "rechtlichen Kausalität", räumte aber gleichwohl eine mögliche "naturwissenschaftliche Kausalität" ein. Die Rechtsanwältin des Klägers, Dr. Roda Verheyen aus Hamburg, zeigte sich aber erfreut, dass es in die zweite Instanz geht. "Ich bin zuversichtlich, dass der nun angesetzten ersten Verhandlung die Beweisaufnahme folgen wird – dann geht es endlich um die Beweiskette: Ist das Überflutungsrisiko eine Folge des globalen Klimawandels und damit auch eine Folge der Emissionen der Beklagten? Das werden wir belegen."
Bergführer Saúl Luciano Lliuya ergänzte: "Ich freue mich, dass wir damit eine zweite Chance erhalten, unser Anliegen vor Gericht darzulegen. Wir wollen zeigen, warum RWE mitverantwortlich ist für die Risiken, die uns hier in Huaraz bedrohen. Wissenschaftlichen Studien zufolge wächst der See oberhalb meiner Heimatstadt wegen der beschleunigten Gletscherschmelze immer weiter an – und diejenigen, die mit ihren Emissionen zum Problem beitragen, wollen nichts mit unserer Notlage zu tun haben? Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass das Unrecht ist."
Vor dem OLG wird am 13. November 2017 mündlich verhandelt, ob Energiekonzern RWE anteilig für den Schutz vor den Klimawandel-Risiken aufkommen muss. Wegen der durch den Klimawandel beschleunigten Gletscherschmelze droht dem Teil der Andenstadt, in dem Luciano Lliuya und seine Familie wohnen, akute Flutgefahr. Ein Abbruch des schmelzenden Gletschers über einem Gletschersee oberhalb der Stadt könnte zu einer verheerenden Überflutung führen, von der laut Studien bis zu 50.000 Menschen direkt betroffen wären. RWE lehnt die Forderung nach Schutzmaßnahmen jedoch ab (wir berichteten).
"Der Termin fällt mitten in die zweiwöchige UN-Klimakonferenz in Bonn, was dem Fall auch international noch zusätzliche Aufmerksamkeit bescheren dürfte", so die Einschätzung der Nichtregierungsorganisation (NGO) Germanwatch. Sie unterstützt und berät den Peruaner im Prozess und rechnet damit, dass der Fall weitere Klagen gegen Mitverursacher des Klimawandels nach sich ziehen könnte (lesen Sie dazu unser Interview mit Germanwatch-Sprecher Stefan Küper). "Das Verfahren ist ein Präzedenzfall. Es hat große Bedeutung für viele weitere vom Klimawandel bedrohte Menschen weltweit", sagte Klaus Milke, Vorstandsvorsitzender von Germanwatch.
"Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass das Unrecht ist"
Das Landgericht Essen hatte die Klage erstinstanzlich abgewiesen. Das Zivilgericht begründete dies unter anderem mit einer fehlenden "rechtlichen Kausalität", räumte aber gleichwohl eine mögliche "naturwissenschaftliche Kausalität" ein. Die Rechtsanwältin des Klägers, Dr. Roda Verheyen aus Hamburg, zeigte sich aber erfreut, dass es in die zweite Instanz geht. "Ich bin zuversichtlich, dass der nun angesetzten ersten Verhandlung die Beweisaufnahme folgen wird – dann geht es endlich um die Beweiskette: Ist das Überflutungsrisiko eine Folge des globalen Klimawandels und damit auch eine Folge der Emissionen der Beklagten? Das werden wir belegen."
Bergführer Saúl Luciano Lliuya ergänzte: "Ich freue mich, dass wir damit eine zweite Chance erhalten, unser Anliegen vor Gericht darzulegen. Wir wollen zeigen, warum RWE mitverantwortlich ist für die Risiken, die uns hier in Huaraz bedrohen. Wissenschaftlichen Studien zufolge wächst der See oberhalb meiner Heimatstadt wegen der beschleunigten Gletscherschmelze immer weiter an – und diejenigen, die mit ihren Emissionen zum Problem beitragen, wollen nichts mit unserer Notlage zu tun haben? Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass das Unrecht ist."