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Klage soll Ausschreibesysteme für Grünstromprojekte kippen
Kippt die Richtlinie, die den EU-Staaten vorschreibt, sich von festen Einspeisetarifen zu verabschieden? Der Europäische Gerichtshof hat es in der Hand. Denn bei ihm hat der Europäische Dachverband der Ökoenergieerzeuger (EREF) eine Klage eingereicht. Ihr Ziel: Die Aufhebung der Leitlinien für Umweltbeihilfen. Damit zwingt die alte EU-Kommission die Mitgleidsstaaten, die Vergütung von Ökostrom aus neuen Kraftwerken bis spätestens 2017 über Ausschreibungen festzulegen.
Davon betroffen ist auch Deutschland. In der Bundesrepublik regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die staatlich garantierten festen Einspeisetarfe seit 15 Jahren. Obwohl sich dieses System bewährt hat, soll es in den kommenden Jahren durch ein Ausschreibungssystem ersetzt werden. In diesem Frühjahr beginnt die Bundesregierung mit ersten Solarauktionen, um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln (mehr dazu lesen Sie hier). Dabei hat der enorme Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren gezeigt, wie wirkungsvoll das EEG mit seinen festen Vergütungstarifen war.
Hat die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten?
Die im Herbst 2014 abgelöste Europäische Kommission hatte den Mitgliedstaaten im Juli 2014 durch Leitlinien für Umweltbeihilfen für neue Ökostromförderungen spezielle Förderregime vorgeschrieben. Das geschah mit dem Argument, so europaweit die Förderung von regenerativen Energien in der Stromproduktion zu harmonisieren. Doch damit griff die Kommission in EU-Primärrecht und geltende EU-Richtlinien ein. Auf dieser Auffassung basiert die Klage des Europäischen Dachverbands der Ökoenergieerzeuger EREF. „Der EREF ist der Meinung, dass die Kommission mit diesen Leitlinien ihre Kompetenzen überschritten hat, und gleich gegen mehrere Teile des EU-Rechts verstößt“, sagt Dörte Fouquet, Direktorin von EREF.
Die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt- und Energiebereich sollen bis Ende 2020 gelten. Neue Fördersysteme der Mitgliedstaaten für Strom aus erneuerbaren Energien werden anhand dieser Leitlinien von der Kommission überprüft. Fouquet kritisiert, dass die Leitlinien den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Förderung erneuerbarer Energien kaum mehr Gestaltungsspielraum lassen, „ohne dass dafür zwingende Gründe aus dem EU-Recht abgeleitet werden könnten“. Die Leitlinie folge auch nicht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, da das Ausschreibungssystem nicht geeignet sei, die Ziele für 2020 zu erreichen. „Die erzwungenen Förderregimeänderungen behindern die Zielsetzung sogar“, erklärt Fouquet. Ausschreibesysteme hätten sich „nachweislich in den letzten 15 Jahren nirgends bewährt“.
Davon betroffen ist auch Deutschland. In der Bundesrepublik regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die staatlich garantierten festen Einspeisetarfe seit 15 Jahren. Obwohl sich dieses System bewährt hat, soll es in den kommenden Jahren durch ein Ausschreibungssystem ersetzt werden. In diesem Frühjahr beginnt die Bundesregierung mit ersten Solarauktionen, um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln (mehr dazu lesen Sie hier). Dabei hat der enorme Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren gezeigt, wie wirkungsvoll das EEG mit seinen festen Vergütungstarifen war.
Hat die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten?
Die im Herbst 2014 abgelöste Europäische Kommission hatte den Mitgliedstaaten im Juli 2014 durch Leitlinien für Umweltbeihilfen für neue Ökostromförderungen spezielle Förderregime vorgeschrieben. Das geschah mit dem Argument, so europaweit die Förderung von regenerativen Energien in der Stromproduktion zu harmonisieren. Doch damit griff die Kommission in EU-Primärrecht und geltende EU-Richtlinien ein. Auf dieser Auffassung basiert die Klage des Europäischen Dachverbands der Ökoenergieerzeuger EREF. „Der EREF ist der Meinung, dass die Kommission mit diesen Leitlinien ihre Kompetenzen überschritten hat, und gleich gegen mehrere Teile des EU-Rechts verstößt“, sagt Dörte Fouquet, Direktorin von EREF.
Die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt- und Energiebereich sollen bis Ende 2020 gelten. Neue Fördersysteme der Mitgliedstaaten für Strom aus erneuerbaren Energien werden anhand dieser Leitlinien von der Kommission überprüft. Fouquet kritisiert, dass die Leitlinien den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Förderung erneuerbarer Energien kaum mehr Gestaltungsspielraum lassen, „ohne dass dafür zwingende Gründe aus dem EU-Recht abgeleitet werden könnten“. Die Leitlinie folge auch nicht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, da das Ausschreibungssystem nicht geeignet sei, die Ziele für 2020 zu erreichen. „Die erzwungenen Förderregimeänderungen behindern die Zielsetzung sogar“, erklärt Fouquet. Ausschreibesysteme hätten sich „nachweislich in den letzten 15 Jahren nirgends bewährt“.