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Klage gegen HV-Beschluss der Conergy AG zurückgezogen
Eine Klage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss der Hamburger Conergy AG wurde zurückgenommen. Wie das TecDAX-Unternehmen meldet, richtete sich die Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage vom 10. Oktober gegen den auf der Hauptversammlung der Conergy AG am 28. August 2008 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, Ausschluss des Bezugsrechts für einen Spitzenbetrag und Satzungsänderung.
Der Kläger habe die Klage mit Schriftsatz vom 13. Oktober 2008 zurückgenommen, so Conergy. Man habe im Zusammenhang damit keine Vereinbarungen und/oder Nebenabreden mit dem Kläger getroffen.
Conergy AG: ISIN DE0006040025 / WKN 604002
Der Kläger habe die Klage mit Schriftsatz vom 13. Oktober 2008 zurückgenommen, so Conergy. Man habe im Zusammenhang damit keine Vereinbarungen und/oder Nebenabreden mit dem Kläger getroffen.
Conergy AG: ISIN DE0006040025 / WKN 604002