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Keine kartellrechtlichen Hürden mehr für Prokon-Übernahme durch EnBW
Für die angestrebte Übernahme des Windkraftunternehmens Prokon stehen dem Energiekonzern EnBW jetzt keine kartellrechtlichen Hindernisse mehr im Weg. Wie der Konzern aus Karlsruhe mitteilt, hat die polnische Kartellbehörde jetzt grünes Licht für den möglichen Erwerb der insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH durch die EnBW gegeben. Die Freigabe aus Polen war notwendig, da Prokon auch dort Windparks betreibt. Das Bundeskartellamt in Bonn hatte seine Freigabe vor zwei Wochen erteilt.
Ob EnBW Prokon übernehmen kann, entscheidet am 2. Juli 2015 die Gläubigerversammlung. Sie kann sich auch für die Fortführung des Windkraftunternehmens in Form einer Genossenschaft entscheiden. Wir haben ausführlich über die Optionen der Gläubiger berichtet.
Ob EnBW Prokon übernehmen kann, entscheidet am 2. Juli 2015 die Gläubigerversammlung. Sie kann sich auch für die Fortführung des Windkraftunternehmens in Form einer Genossenschaft entscheiden. Wir haben ausführlich über die Optionen der Gläubiger berichtet.