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Kartellsünder - Europäisches Gericht bestätigt Geldbußen gegen Graphithersteller
Wegen unerlaubter Preisabsprachen soll der Wiesbaden Carbonhersteller SGL Carbon AG eine Geldbuße von 23,64 Millionen Euro zahlen. Eine entsprechende Kartellentscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2003 wurde laut Meldungen der Nachrichtenagenturen Dow Jones und dpa-AFX nun durch das Europäische Gericht erster Instanz bestätigt. Das Gericht habe Klagen der SGL-Konkurrenten Schunk (Deutschland) und Le Carbone Lorraine (Frankreich) abgelehnt und die von der Kommission festgesetzte Kartellstrafen von 30,87 Millionen Euro bzw 43,05 Millionen Euro bestätigt. Innerhalb von zwei Monaten können die Unternehmen Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
SGL Group AG: ISIN DE0007235301 / WKN 723530
SGL Group AG: ISIN DE0007235301 / WKN 723530