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Kabinett winkt EEG-Reform durch - weiter umfassende Privilegien für große Stromverbraucher
Das Bundekabinett hat heute den Gesetzentwurf von Bundesenergie- und Umweltminister Sigmar Gabriel für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Davon werden die verschiedenen Bereiche der Erneuerbaren Energien unterschiedlich stark betroffen. Man kann sogar sagen, dass die Windenergie als Gewinner aus der Monate währenden Auseinandersetzung über die geplanten Einschnitte hervorgeht. Insgesamt sind es aber vor allem die stromintensive Industrie und die herkömmlichen Energiekonzerne, denen Gabriel mit seinem Konzept entgegen kommt. Sein Entwurf soll nun bis zur Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit er im August Gesetzeskraft erlangen kann. Die Bundesländer könnten noch den Vermittlungsausschuss anrufen und Nachverhandlungen verlangen, somit das Gesetz verzögern. Aber sie könnten es letztlich nicht verhindern. Zudem haben die Bundesländer sich in der vergangegen Woche auf dem Energiegipfel im Kanzleramt gegen kleinere Zugeständnisse bereits die grundsätzliche Zustimmung abhandeln lassen.
Diese Zugeständnisse betrafen vor allem die Windkraft. Zwar wird künftig der deutsche Windkraftausbau gedeckelt. Wenn in einem Jahr Windräder mit mehr als 2,5 Gigawatt (GW) Leistungskapazität an Land errichtet werden, sinkt der Einspeisetarif, den das EEG für Windstrom festsetzt. Gabriel hat mit den Ländern aber vereinbart, dass der Deckel höher ausfällt als ursprünglich angestrebt. Denn die Umrüsterung bestehender Windräder durch neue leistungsstärkere Anlagen, das so genannte Repowering, soll in die Berechnung des Zubaus nicht einfließen. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) schätzt das Potenzial des Repowering-Markts in Deutschland pro Jahr auf bis zu 1,0 Gigawatt, so dass der Deckel durch den Kompromiss de facto auf 3,5 GW angehoben wird. Außerdem sieht der Kompromiss vor, dass die Windstromtarife für Projekte in den Binnenländern höher ausfallen als vom Energieminister eigentlich angestrebt. Problematisch ist jedoch, dass Bayern sich mit der Forderung durchgesetzt hat, dass Bundesländer eigenständige Abstandsregelungen für Windkraftprojekte festlegen können. Bayern strebt Abstände von der zehnfachen Höhe eines Windrades an und damit von rund 2.000 Metern. Damit würde es in Bayern nahezu unmöglich, neue Windfarmen genehmigt zu bekommen. Für die Windkraft auf See - offshore – hat der Bundesenergieminister das Ausbauziel für 2020 zwar auf 6,5 GW herabgesetzt, doch hier erscheint es sogar fraglich, ob angesichts des bislang sehr schleppenden Zubaus diese Marke auch nur annähernd erreicht wird.
Kommt der Ausbau der Bioenergie zum Erliegen?
Zu den Verlierern der angestrebten EEG-Reform zählt gewiss der Biogas-Sektor. Hier wird ein äußerst knapper Deckel von 0,1 GW (100 Megawatt) pro Jahr gesetzt, obwohl schon die Tarifkürzung von 2012 den Zubau von Biogasanlagen stark gebremst hat.
Seither ging der Neubau um 80 Prozent zurück. Kommen im Jahr künftig mehr als 0,1 GW neu ans Stromnetz, sinken die Biostromtarife weiter. Dabei sieht die EEG-Reform schon zum August 2014 eine weitere starke Tarifkürzung vor, die es an sich schon unwahrscheinlich macht, dass noch nenneswert in neue Biogasanlagen investiert werden wird. Das stellt etwa der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fest. Laut deren Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller erfolgt „die Vergütung und Degression in einem Maß, das einen Ausbau von Bio-Erdgas-Anlagen kaum mehr zulässt.“ Zudem genügen nach ihrer Einschätzung „einige im Gesetzentwurf dokumentierte Übergangsregelungen für bereits projektierte Anlagen nach wie vor nicht den Anforderungen an den Vertrauens- und Bestandsschutz“. Auch das stehe Neuinvestitionen in diese Technologie entgegen. Der Fachverband Biogas sagt voraus, dass mit der EEG-Reform neue landwirtschaftliche Biogasanlagen zwischen 75 und 300 Kilowatt (kW) Leistung unwirtschaftlich werden.
Bildhinweis: Dachkonstruktion einer Biogasanlage. / Quelle: MT Energie
Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom selbst verbrauchen, werden zur Kasse gebeten
Auf den ersten Blick kommt die Photovoltaik bei der EEG-Reform weitgehend ungeschoren davon. Denn bei den Solarstromtarifen sind keine weiteren Einschnitte vorgesehen; auch bleibt es beim bereits geltenden Ausbaudeckel von 3,5 GW. Auf den zweiten Blick jedoch erschwert das neue Gesetz auch hier den Zubau erheblich. Denn künftig soll Grünstrom, der für den Eigenverbrauch produziert wird, mit 50 Prozent der EEG-Umlage in Höhe von aktuell 6,24 Cent je Kilowattstunde (kWh) belastet werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Photovoltaikanlagen. Allerdings gilt diese Belastung nur für Anlagen, die neu ans Stromnetz gebracht werden. Für Altanlagen gilt Bestandsschutz und für kleine Photovoltaik-Anlagen, wie sie auf Eigenheimen errichtet werden, soll eine Bagatellgrenzen von 10 kW gelten. Das heißt, die Solaranlage auf dem Dach eines vierköpfigen Haushalts verursacht ihren Betreibern auch in Zukunft keine zusätzlichen EEG-Umlagekosten. Laut Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), wird diese zusätzliche Kostenbelastung von derzeit 3,12 Cent mehr pro selbst verbrauchte Kilowattstunde, dazu führen, dass sich die Mehrzahl der künftigen Photovoltaik-Projekte nicht mehr rechnet. Das ist besonders dramatisch, weil seit 2012 in Deutschland vor allem neue Anlagen ans Netz gebracht wurde, die für den Selbstverbrauch vorgesehen waren, etwa auf Dächern von Fabriken installiert wurden, um die Produktion klimaschonend und günstig mit Strom zu versorgen. Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen künftig sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen.
Die EEG-Umlage dient dazu, Einnahmeeinbußen der Netzbetreiber auszugleichen, die ihnen entstehen, weil sie zur Abnahme von Grünstrom verpflichtet sind und ihn nach den EEG-Tarifen vergüten müssen. Die EEG-Umlage war in den letzten Jahren stark angestiegen: weil immer mehr Grünstromanlagen ans Netz gekommen sind, aber nicht zuletzt auch deshalb, weil immer mehr energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage befreit wurden und damit für die übrigen Stromverbraucher die Belastung anwuchs. Dieses Privileg ist auch der EU-Kommission ein Dorn im Auge, weshalb sie Deutschland mit Sanktionen drohte.
Bildhinweis: Sigmar Gabriel macht sich mit der EEG-Reform keine Freunde in der Branche der Erneuerbaren Energien. / Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft
Kompromiss mit der EU über EEG-Privilegien für die Industrie
Doch gestern Abend hat Gabriel in Brüssel ausgehandelt, dass er nur vergleichsweise wenige Unternehmen in Zukunft von diesem Privileg ausnehmen muss. Laut dem Bundesminister hat die EU-Kommission 65 Branchen definiert, die künftig von Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage profitieren könnten. Die Zahl der privilegierten Unternehmen werde um etwa ein Fünftel auf etwa 1600 sinken. Zum Vergleich: noch in 2011 waren erst 700 Firmen von der EEG-Umlag befreit gewesen. Danach hatte die schwarz-gelbe Koalition deren Menge verdreifacht. Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und bei denen die Energiekosten mindestens 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, sollen Gabriel zufolge künftig 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. 20 Prozent der EEG-Umlage würden fortan von Firmen kassiert, die den von der Kommission ausgewählten Branchen zählen.
Diese Bevorzugung stößt Vertretern der Grünstrom-Branche auf. Ein Großteil künftiger Betreiber von Solarstromanlagen soll finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden, „während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden, selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom verbrauchen“, kommentierte Carsten Körnig für den BSW-Solar. Seine Forderung: „Statt Unternehmer durch eine EEG-Umlage von ihren Investitionsvorhaben in eine saubere Stromversorgung abzubringen, sollen die Verursacher des Treibhauseffekts stärker zur Kasse gebeten werden.“
Der Gründer und Vorstandschef und IBC Solar, Udo Möhrstedt, sieht bei der Belastung des Eigenverbrauchs den Mittelstand klar benachteiligt. „Während Industrie und Bergbau für Eigenverbrauch nur 15 Prozent Umlage zahlen müssen, sollen Bäcker, Biobauern oder Einzelhändler mehr als doppelt so viel zahlen“, so Möhrstedt.
Diese Zugeständnisse betrafen vor allem die Windkraft. Zwar wird künftig der deutsche Windkraftausbau gedeckelt. Wenn in einem Jahr Windräder mit mehr als 2,5 Gigawatt (GW) Leistungskapazität an Land errichtet werden, sinkt der Einspeisetarif, den das EEG für Windstrom festsetzt. Gabriel hat mit den Ländern aber vereinbart, dass der Deckel höher ausfällt als ursprünglich angestrebt. Denn die Umrüsterung bestehender Windräder durch neue leistungsstärkere Anlagen, das so genannte Repowering, soll in die Berechnung des Zubaus nicht einfließen. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) schätzt das Potenzial des Repowering-Markts in Deutschland pro Jahr auf bis zu 1,0 Gigawatt, so dass der Deckel durch den Kompromiss de facto auf 3,5 GW angehoben wird. Außerdem sieht der Kompromiss vor, dass die Windstromtarife für Projekte in den Binnenländern höher ausfallen als vom Energieminister eigentlich angestrebt. Problematisch ist jedoch, dass Bayern sich mit der Forderung durchgesetzt hat, dass Bundesländer eigenständige Abstandsregelungen für Windkraftprojekte festlegen können. Bayern strebt Abstände von der zehnfachen Höhe eines Windrades an und damit von rund 2.000 Metern. Damit würde es in Bayern nahezu unmöglich, neue Windfarmen genehmigt zu bekommen. Für die Windkraft auf See - offshore – hat der Bundesenergieminister das Ausbauziel für 2020 zwar auf 6,5 GW herabgesetzt, doch hier erscheint es sogar fraglich, ob angesichts des bislang sehr schleppenden Zubaus diese Marke auch nur annähernd erreicht wird.
Kommt der Ausbau der Bioenergie zum Erliegen?
Zu den Verlierern der angestrebten EEG-Reform zählt gewiss der Biogas-Sektor. Hier wird ein äußerst knapper Deckel von 0,1 GW (100 Megawatt) pro Jahr gesetzt, obwohl schon die Tarifkürzung von 2012 den Zubau von Biogasanlagen stark gebremst hat.

Bildhinweis: Dachkonstruktion einer Biogasanlage. / Quelle: MT Energie
Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom selbst verbrauchen, werden zur Kasse gebeten
Auf den ersten Blick kommt die Photovoltaik bei der EEG-Reform weitgehend ungeschoren davon. Denn bei den Solarstromtarifen sind keine weiteren Einschnitte vorgesehen; auch bleibt es beim bereits geltenden Ausbaudeckel von 3,5 GW. Auf den zweiten Blick jedoch erschwert das neue Gesetz auch hier den Zubau erheblich. Denn künftig soll Grünstrom, der für den Eigenverbrauch produziert wird, mit 50 Prozent der EEG-Umlage in Höhe von aktuell 6,24 Cent je Kilowattstunde (kWh) belastet werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Photovoltaikanlagen. Allerdings gilt diese Belastung nur für Anlagen, die neu ans Stromnetz gebracht werden. Für Altanlagen gilt Bestandsschutz und für kleine Photovoltaik-Anlagen, wie sie auf Eigenheimen errichtet werden, soll eine Bagatellgrenzen von 10 kW gelten. Das heißt, die Solaranlage auf dem Dach eines vierköpfigen Haushalts verursacht ihren Betreibern auch in Zukunft keine zusätzlichen EEG-Umlagekosten. Laut Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), wird diese zusätzliche Kostenbelastung von derzeit 3,12 Cent mehr pro selbst verbrauchte Kilowattstunde, dazu führen, dass sich die Mehrzahl der künftigen Photovoltaik-Projekte nicht mehr rechnet. Das ist besonders dramatisch, weil seit 2012 in Deutschland vor allem neue Anlagen ans Netz gebracht wurde, die für den Selbstverbrauch vorgesehen waren, etwa auf Dächern von Fabriken installiert wurden, um die Produktion klimaschonend und günstig mit Strom zu versorgen. Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen künftig sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen.

Bildhinweis: Sigmar Gabriel macht sich mit der EEG-Reform keine Freunde in der Branche der Erneuerbaren Energien. / Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft
Kompromiss mit der EU über EEG-Privilegien für die Industrie
Doch gestern Abend hat Gabriel in Brüssel ausgehandelt, dass er nur vergleichsweise wenige Unternehmen in Zukunft von diesem Privileg ausnehmen muss. Laut dem Bundesminister hat die EU-Kommission 65 Branchen definiert, die künftig von Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage profitieren könnten. Die Zahl der privilegierten Unternehmen werde um etwa ein Fünftel auf etwa 1600 sinken. Zum Vergleich: noch in 2011 waren erst 700 Firmen von der EEG-Umlag befreit gewesen. Danach hatte die schwarz-gelbe Koalition deren Menge verdreifacht. Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und bei denen die Energiekosten mindestens 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen, sollen Gabriel zufolge künftig 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen. 20 Prozent der EEG-Umlage würden fortan von Firmen kassiert, die den von der Kommission ausgewählten Branchen zählen.
Diese Bevorzugung stößt Vertretern der Grünstrom-Branche auf. Ein Großteil künftiger Betreiber von Solarstromanlagen soll finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden, „während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit werden, selbst wenn sie klimaschädlichen Kohlestrom verbrauchen“, kommentierte Carsten Körnig für den BSW-Solar. Seine Forderung: „Statt Unternehmer durch eine EEG-Umlage von ihren Investitionsvorhaben in eine saubere Stromversorgung abzubringen, sollen die Verursacher des Treibhauseffekts stärker zur Kasse gebeten werden.“
Der Gründer und Vorstandschef und IBC Solar, Udo Möhrstedt, sieht bei der Belastung des Eigenverbrauchs den Mittelstand klar benachteiligt. „Während Industrie und Bergbau für Eigenverbrauch nur 15 Prozent Umlage zahlen müssen, sollen Bäcker, Biobauern oder Einzelhändler mehr als doppelt so viel zahlen“, so Möhrstedt.