Anleihen / AIF

juwi-Gruppe in der Krise – was bedeutet das für die Anleger?

Der Erneuerbare-Energien-Projektierer juwi AG aus Wörrestadt ist so tief in die Verlustzone geraten, dass die Unternehmensführung in diesem Jahr nicht nur einen drastischen Sparkurs einleitete. Der Grünstrom-Pionier muss auch unter das schützende Dach der MVV AG flüchten. Der Energiekonzern aus Mannheim, der in diesem Jahr auch schon die Windwärts Energie GmbH gerettet hat, will dafür einen dreistelligen Millionenbetrag einsetzen. Im Gegenzug verlieren die juwi-Gründer Matthias Willenbacher und Fred Jung die Mehrheit an ihrem Unternehmen. Müssen auch Investoren, die in Anlageangebote von juwi investiert haben, Abstriche machen?

Christian Hinsch, Sprecher der juwi AG, gibt hier Entwarnung. Etwa im Fall der Genussscheine der juwi renewable IPP GmbH & Co. KG, die über die GLS Bank vertrieben worden waren. „Die juwi AG selbst hat in der Vergangenheit keine Genussscheine oder Genussrechte öffentlich – das heißt an Privatanleger - vertrieben“, stellte Hinsch auf Nachfrage von ECOreporter.de klar. Und weder der Einstieg der MVV Energie AG noch der Abschluss des Finanzierungskonzeptes für die juwi AG betreffe die juwi renewable IPP. Hinsch weiter: „Während die juwi AG erneuerbare Energieprojekte entwickelt, realisiert und die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt, verfügt die IPP über ein großes Portfolio an eigenen Wind- und Solarenergieanlagen; das heißt sie ist Eigentümerin oder Miteigentümerin von Erneuerbare Energien Anlagen.“

Ähnlich verhält es sich laut dem juwi-Sprecher bei der Anleihe juwi RegioEnergie I Festzins. Hier sei die Emittentin eine Tochtergesellschaft der juwi renewable IPP, die ein Portfolio von Wind- und Solarenergieanlagen besitze. Da es sich auch bei dieser Emittentin nicht um ein Unternehmen der juwi-Gruppe handle, seien die Anleger der Anleihe ebenfalls „nicht von dem Finanzierungskonzept der juwi AG beeinflusst“. Darüber hinaus, so der Sprecher, seien an die Investoren dieser Anleihe bislang alle Zinsen pünktlich und in voller Höhe bezahlt worden, zuletzt am 1. Dezember 2014.

Bei Windfonds gehören die Projekte den Investoren

Wie verhält es sich jedoch bei den Windfonds, die der Projektfinanzierung dienten? Laut Hinsch sind auch die und ihre Anleger nicht von der juwi-Krise betroffen. „Diese Beteiligungen erfolgen außerhalb der juwi-Gruppe und sind gesellschaftsrechtlich von der juwi-Gruppe getrennt“, erklärte er auf unsere Anfrage dazu. So seien zum Beispiel bei der juwi Family & Friends 1 GmbH & Co. KG über den Fonds Bürger als Kommanditisten Miteigentümer von Windenergieanlagen. Somit seien diese „nicht vom Finanzierungskonzept der juwi-Gruppe beeinflusst“. Über die Ausschüttungen an die Investoren entscheide hier die Gesellschafterversammlung und das in Abhängigkeit von den Gewinnen der Fondsgesellschaft.

Bildhinweis: Montage einer Windtrubine für ein juwi-Projekt. / Quelle: Unternehmen

Anleihezinsen werden „in voller Höhe“ ausbezahlt

30 Millionen Euro haben Anleger in das Nachrangdarlehen juwi Bauzins Deutschland 1 investiert. Dieses sei in der Tat von der juwi-Gruppe als festverzinsliche Kapitalanlage an Privatanleger vertrieben worden, so Hinsch. Er betont aber, dass die ersten Zinsen für das Kalenderjahr 2013 bereits Anfang 2014 „in voller Höhe und pünktlich ausbezahlt“ wurden. Das Produkt sei mit einem Stufenzins ausgestattet, der von 4,5 Prozent p.a. über 5,5 Prozent p.a. auf bis zu 6,5 Prozent p.a. ansteige. Die nächste Zinszahlung für das Kalenderjahr 2014 stehe am ersten Bankarbeitstag 2015 an. Der juwi-Sprecher kündigte an, dass auch diese Zinszahlung ebenfalls in voller Höhe und pünktlich erfolgen soll.

Die Laufzeit dieser festverzinslichen Kapitalanlage von juwi ist nicht befristet. Stattdessen sieht das Konzept jährliche Kündigungsmöglichkeiten für die Anleger vor, erstmals zum Ende 2014. „Einige Zeichner haben das Produkt mit Ablauf 2014 gekündigt“, räumte Hinsch gegenüber ECOreporter.de ein. Auch diese Rückzahlungen würden aber „pünktlich und in voller Höhe“ erfolgen. Die Emittentin habe hingegen von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht, so dass das Produkt auch 2015 weiterlaufe, ohne dass es einer Verlängerung bedürfe.
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