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Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Jeetzer Windmühlen – Crowdinvesting für Vestas-Windkraftanlage
Die Jeetzer Windmühlen GmbH möchte mittelbar in eine Windkraftanlage investieren, die vor kurzem in Betrieb gegangen ist. Zur Finanzierung des Vorhabens bietet sie ab 250 Euro Nachrangdarlehen an. Das Crowd-Angebot wurde heute laut der Online-Plattform DKB-Crowd innerhalb weniger Minuten vollständig platziert. ECOreporter sieht hohe Risiken bei dem Angebot.
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Die Windkraftanlage vom Typ Vestas V136 mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einer Nennleistung von 3,6 Megawatt befindet sich im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt im Windpark Jeetze II. Die Windkraftanlage wurde laut Projektbeschreibung (Stand: 9.12.2020) im November 2020 in Betrieb genommen. Für die Windkraftanlage wurde laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 3.12.2020) im Februar 2019 im Rahmen der Windenergie-Ausschreibung der Bundesnetzagentur ein Einspeisevergütungs-Zuschlag von 6,13 Cent/kWh erteilt.
Komplizierte Investitionsstruktur
Die angebotenen Nachrangdarlehen haben bei einer Laufzeit von rund fünf Jahren einen Zins von 4,0 Prozent pro Jahr. Die Tilgung soll größtenteils vor Laufzeitende erfolgen.
Die Emittentin der Nachrangdarlehen, die Jeetzer Windmühlen GmbH aus Sachsen-Anhalt, wurde im Sommer 2020 gegründet. Die Emittentin möchte die Nachrangdarlehen von bis zu 193.200 Euro laut VIB als Darlehen zu gleichen Konditionen (Zinssatz und Laufzeit) an die durch die Gesellschafter der Emittentin gegründete Steffan Reinecke, Berndt Reinecke und Michael Reinecke GbR ausgeben.
Dieses Darlehen an die GbR soll die Finanzierung des Kaufs und der Abtretung einer Darlehensforderung (Übernahmedarlehen) im Zusammenhang mit dem Erwerb der Jeetzer Windmühlen GmbH & Co.KG (Projektgesellschaft), welche die Windkraftanlage betreibt, ermöglichen. Das Übernahmedarlehen hat die Projektgesellschaft laut VIB zum Zwecke der Vorfinanzierung des für die Fremdfinanzierung des Vorhabens benötigten Eigenkapitals mit einem Unternehmen abgeschlossen, das mit dem Verkäufer der Projektgesellschaft verbunden ist. Mit der Projektgesellschaft sollen Umsätze generiert werden, die an die GbR weitergeleitet werden. Die GbR soll damit wiederum die Ansprüche der Emittentin auf Zinszahlung und Rückzahlung des Darlehens bedienen. Die Emittentin wird laut VIB persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Projektgesellschaft.
Tilgung während der Laufzeit
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet laut VIB am 31. Dezember 2025. Die Tilgung soll ab 2021 in gleich hohen Raten von 20 Prozent jährlich zum 31. Dezember erfolgen. Die Vermittlung der Nachrangdarlehen erfolgt über die Internet-Plattform DKB-Crowd.
Hohes Risiko
Es handelt sich dabei um unbesicherte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Die Emittentin finanziert sich laut VIB aus besicherten Bankdarlehen sowie aus dem von den Anlegerinnen und Anlegern einzuwerbenden Nachrangdarlehen. Es ist laut VIB möglich, dass die Emittentin in Zukunft weiteres Eigen- oder Fremdkapital aufnimmt, wobei solches Fremdkapital gegenüber den Nachrangdarlehen vorrangig zu bedienen wäre. Es besteht für Anlegerinnen und Anleger das Risiko des vollständigen Verlusts des Nachrangdarlehensbetrags und der Zinszahlung.