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JA Solar einigt sich im Rechtsstreit mit Hemlock
Der chinesische Solarkonzern JA Solar wird weiterhin Silizium von dem US-Unternehmen Hemlock beziehen. Die JA Solar Holdings Co. hat jetzt ihren Rechtsstreit mit der Hemlock Semiconductor Pte. beigelegt. In dem Verfahren ging es um den Verstoß gegen einen langfristigen Liefervertrag für Polysilizium. Im Januar 2015 hatte der US-Hersteller Hemlock Klage gegen die JA-Solar-Tochter JA Solar Technology Yangzhou Co. beim Obersten Gericht des Staates New York eingereicht. Hemlock forderte Schadenersatz in Höhe von 921 Millionen US-Dollar von dem chinesischen Photovoltaik-Hersteller, da dieser die Vereinbarungen des langfristigen Liefervertrags aus dem Jahr 2011 nicht eingehalten habe.
In dem Vertrag hatte sich JA Solar zur Abnahme von bestimmten Mengen Polysiliziums zu festen Preisen von 2013 bis 2020 verpflichtet. Zur nun erfolgten Einigung teilte der chinesische Hersteller mit, dass JA Solar BVI und JA Solar Yangzhou einen neuen langfristigen Liefervertrag mit Hemlock geschlossen hätten. Dieser laufe bis Ende Oktober 2026 und sehe den Bezug von Polysilizium zu Marktpreisen vor. Weitere Details der Einigung wurden nicht genannt.
Die Aktie von JA Solar hat an der Nasdaq auf Jahressicht rund 32 Prozent an Wert verloren und kostet dort knapp sechs US-Dollar. Wir haben vor kurzem in einem Aktientipp das Kurspotential von chinesischen Solaraktien ausgelotet, zu denen auch JA Solar gehört.
Auch SolarWorld streitet mit Hemlock über Liefervertrag
Zwischen Hemlock und dem Bonner Solarunternehmen SolarWorld läuft ein ähnlicher Rechtsstreit. Der US-Siliziumhersteller verklagte die SolarWorld-Tochter Deutsche Solar ebenfalls wegen Verletzung eines langfristigen Liefervertrags auf Schadenersatz. In erster Instanz verlor SolarWorld im Sommer vor einem US-Gericht in Michigan. Demnach soll SolarWorld inklusive Zinsen insgesamt 793 Millionen US-Dollar Schadenersatz an Hemlock zahlen – wird das Urteil aus den USA in Deutschland vollstreckt, könnte dies Experten zufolge zur Insolvenz von Solarworld führen. Der deutsche Konzern legte mittlerweile Berufung ein.
Die Deutsche Solar hatte im vergangenen Jahr den Kauf von Polysilizium bei dem US-Unternehmen eingestellt. Bereits zuvor hatte die Deutsche Solar Medienberichten zufolge versucht, Nachverhandlungen über den Preis und Abnahmemenge zu führen.
SolarWorld zeigte sich zuversichtlich, dass Hemlock seine Forderungen nicht durchsetzen wird: Der Liefervertrag verstoße gegen das europäische Kartellrecht. Deshalb habe Hemlock vor einem deutschen Gericht keine Chance auf eine Anerkennung seiner Forderungen, sagte SolarWorld-Chef Frank Asbeck im August. Auch gebe es Gespräche über eine außergerichtliche Einigung beider Unternehmen.
JA Solar Holdings Co. Ltd.: ISIN US4660902069 / WKN A1J87E
SolarWorld AG: ISIN DE000A1YCMM2 / WKN A1YCMM
In dem Vertrag hatte sich JA Solar zur Abnahme von bestimmten Mengen Polysiliziums zu festen Preisen von 2013 bis 2020 verpflichtet. Zur nun erfolgten Einigung teilte der chinesische Hersteller mit, dass JA Solar BVI und JA Solar Yangzhou einen neuen langfristigen Liefervertrag mit Hemlock geschlossen hätten. Dieser laufe bis Ende Oktober 2026 und sehe den Bezug von Polysilizium zu Marktpreisen vor. Weitere Details der Einigung wurden nicht genannt.
Die Aktie von JA Solar hat an der Nasdaq auf Jahressicht rund 32 Prozent an Wert verloren und kostet dort knapp sechs US-Dollar. Wir haben vor kurzem in einem Aktientipp das Kurspotential von chinesischen Solaraktien ausgelotet, zu denen auch JA Solar gehört.
Auch SolarWorld streitet mit Hemlock über Liefervertrag
Zwischen Hemlock und dem Bonner Solarunternehmen SolarWorld läuft ein ähnlicher Rechtsstreit. Der US-Siliziumhersteller verklagte die SolarWorld-Tochter Deutsche Solar ebenfalls wegen Verletzung eines langfristigen Liefervertrags auf Schadenersatz. In erster Instanz verlor SolarWorld im Sommer vor einem US-Gericht in Michigan. Demnach soll SolarWorld inklusive Zinsen insgesamt 793 Millionen US-Dollar Schadenersatz an Hemlock zahlen – wird das Urteil aus den USA in Deutschland vollstreckt, könnte dies Experten zufolge zur Insolvenz von Solarworld führen. Der deutsche Konzern legte mittlerweile Berufung ein.
Die Deutsche Solar hatte im vergangenen Jahr den Kauf von Polysilizium bei dem US-Unternehmen eingestellt. Bereits zuvor hatte die Deutsche Solar Medienberichten zufolge versucht, Nachverhandlungen über den Preis und Abnahmemenge zu führen.
SolarWorld zeigte sich zuversichtlich, dass Hemlock seine Forderungen nicht durchsetzen wird: Der Liefervertrag verstoße gegen das europäische Kartellrecht. Deshalb habe Hemlock vor einem deutschen Gericht keine Chance auf eine Anerkennung seiner Forderungen, sagte SolarWorld-Chef Frank Asbeck im August. Auch gebe es Gespräche über eine außergerichtliche Einigung beider Unternehmen.
JA Solar Holdings Co. Ltd.: ISIN US4660902069 / WKN A1J87E
SolarWorld AG: ISIN DE000A1YCMM2 / WKN A1YCMM