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Italiens staatliche Sonnenstromvergütung endgültig am Ende
Der Auslauftermin für Italiens Einspeisevergütung für Solarstrom steht fest. Nach mehreren Reformen ist die feste staatlich garantierte Vergütung in Italien an eine finanzielle Obergrenze von 6,7 Milliarden Euro gebunden, die nach Angaben der zuständigen Netzbehörde AEEG am 6. Juni erreicht wurde. Die AEEG verkündete daraufhin direkt das definitive Ende des italienischen Einspeisegesetzes zum 6. Juli 2013.
Für einen Teil der Solaranlagenbetreiber gibt es noch Übergangsfristen, um doch noch Anspruch auf die Einspeisevergütung geltend zu machen. Darauf weist der Münchner Grünstromprojektierer New Energy Projects hin. Außerdem habe der Solarstrom in Süditalien bereits die Netzparität erreicht. Das heißt er ist dort auch ohne Zuschüsse konkurrenzfägig mit Kohle- und Atomstrom.
Ausschlaggebend für den Anspruch auf 20 Jahre lang feste staatlich garantierte Stromvergütung in Italien ist ein Melderegister, nicht wie in Deutschland der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Abgesehen von einigen Ausnahmen sind Anlagen ab 12 Kilowatt (kW) für dieses Register meldepflichtig. Betreiber von nicht registrierungspflichtigen Kleinanlagen müssen New Energy Projects zufolge „in den kommenden Wochen in Betrieb gehen.“ Außerdem muss der Antrag auf Einspeisevergütung vor dem 6. Juli eingereicht werden.
Registrierungspflichtige Anlagen müssen im Register weit oben auf einer speziellen Liste derer vermerkt sein, die noch Anspruch bekommen sollen. Wer es mit seiner größeren Photovoltaikanlage auf diese „Liste A“ geschafft hat, hat nach der Veröffentlichung des neuen Melderegisters noch exakt ein Jahr Zeit, das Sonnenstromkraftwerk in Betreib zu nehmen. Klappt das, bekommen auch die Betreiber solcher Anlagen noch feste staatliche Abnahmetarife für ihren Strom bezahlt. New Energy Projects zufolge trifft das auf 4779 Anlagen mit 1.136 Megawatt geplanter Leistungskapazität zu.
Wer keinen Anspruch auf feste staatliche Vergütung mehr bekommt, kann New Energy Projects zufolge entweder ein selbst Stromabnahmevertrag mit einem Versorger schließen, den Direktverkauf an Nachbarn anstreben oder den Strom zu einem gesetzlich festgelegten Mindestpreis von derzeit 8 Cent pro Kilowattstunde an die Energiebehörde Gestore Servizi Energitici (GSI) verkaufen. Zum Vergleich die Tarife des nun auslaufenden Conto Energia 5 liegen zwischen 20,8 Cent pro kWh (für Kleinanlagen bis drei kW Kapazität) und 11,3 Cent für die größte vergütungsfähige Anlageklasse. Allerdings sinken diese festen Tarife ähnlich wie in Deutschland im Vergütungszeitraum kontinuierlich ab. Während diese sogenannte Degression in Deutschland monatlich erfolgt, greift sie in Italien nach alle sechs Monate.
Für einen Teil der Solaranlagenbetreiber gibt es noch Übergangsfristen, um doch noch Anspruch auf die Einspeisevergütung geltend zu machen. Darauf weist der Münchner Grünstromprojektierer New Energy Projects hin. Außerdem habe der Solarstrom in Süditalien bereits die Netzparität erreicht. Das heißt er ist dort auch ohne Zuschüsse konkurrenzfägig mit Kohle- und Atomstrom.
Ausschlaggebend für den Anspruch auf 20 Jahre lang feste staatlich garantierte Stromvergütung in Italien ist ein Melderegister, nicht wie in Deutschland der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Abgesehen von einigen Ausnahmen sind Anlagen ab 12 Kilowatt (kW) für dieses Register meldepflichtig. Betreiber von nicht registrierungspflichtigen Kleinanlagen müssen New Energy Projects zufolge „in den kommenden Wochen in Betrieb gehen.“ Außerdem muss der Antrag auf Einspeisevergütung vor dem 6. Juli eingereicht werden.
Registrierungspflichtige Anlagen müssen im Register weit oben auf einer speziellen Liste derer vermerkt sein, die noch Anspruch bekommen sollen. Wer es mit seiner größeren Photovoltaikanlage auf diese „Liste A“ geschafft hat, hat nach der Veröffentlichung des neuen Melderegisters noch exakt ein Jahr Zeit, das Sonnenstromkraftwerk in Betreib zu nehmen. Klappt das, bekommen auch die Betreiber solcher Anlagen noch feste staatliche Abnahmetarife für ihren Strom bezahlt. New Energy Projects zufolge trifft das auf 4779 Anlagen mit 1.136 Megawatt geplanter Leistungskapazität zu.
Wer keinen Anspruch auf feste staatliche Vergütung mehr bekommt, kann New Energy Projects zufolge entweder ein selbst Stromabnahmevertrag mit einem Versorger schließen, den Direktverkauf an Nachbarn anstreben oder den Strom zu einem gesetzlich festgelegten Mindestpreis von derzeit 8 Cent pro Kilowattstunde an die Energiebehörde Gestore Servizi Energitici (GSI) verkaufen. Zum Vergleich die Tarife des nun auslaufenden Conto Energia 5 liegen zwischen 20,8 Cent pro kWh (für Kleinanlagen bis drei kW Kapazität) und 11,3 Cent für die größte vergütungsfähige Anlageklasse. Allerdings sinken diese festen Tarife ähnlich wie in Deutschland im Vergütungszeitraum kontinuierlich ab. Während diese sogenannte Degression in Deutschland monatlich erfolgt, greift sie in Italien nach alle sechs Monate.