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Italien streicht mit sofortiger Wirkung die Förderung für Solarparks auf Ackerflächen
Die italienische Regierung hat mit sofortiger Wirkung die Förderung neuer Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen gestoppt. Laut einer Veröffentlichung der deutschen Anwaltskanzlei Rödl & Partner hat sie dazu ein entsprechendes Dekret veröffentlicht. Ursprünglich lief bis Ende des ersten Quartals 2012 noch eine Übergangsfrist. Bis Ende März ans Stromnetz angeschlossen Solarparks auf Ackerflächen sollten noch feste Einspeisevergütung nach dem Conto Energia beanspruchen können, dem italienischen Gegenstück zum EEG.
Diese Übergangsregelung stammt vom Juni letzten Jahres, als die Regierung in Rom beim starken Ausbau der italienischen Photovoltaik auf die Bremse trat und die Solarstromvergütung kappte. Dennoch stieg der Zubau der Solarstromleistung in 2011 stärker al je zuvor. Laut dem europäischen Photovoltaikverband wurde weltweit in keinem Land mehr neue Solarstromkapazität aufgebaut als in Italien (per
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Doch noch ist es nicht sicher, ob es in Italien wirklich zu dem vorgezogenen Aus für neue Solarprojekte auf Ackerflächen kommt. Wie Rödl & Partner erläutert, muss das neue Dekret innerhalb von 60 Tagen in ein geltendes Gesetz umgewandelt werden. Kommt es dies nicht dazu, trete diese rückwirkende Regelung wieder. Eben darauf würden die italienischen Solarverbände nun hinwirken.
„Wir vermuten, dass bei den letzten Änderungen des Wortlauts des Dekretes ein Fehler unterlaufen ist“, erklärt Svenja Bartels, Partnerin von Rödl & Partner. „Wir sind uns sicher, dass der Fehler korrigiert und spätestens das Parlament im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen durchsetzen wird, um laufende Investitionen zu schützen. Es wäre nicht hinnehmbar, dass die italienische Regierung rückwirkend die Spielregeln für Investitionen im Solarsektor ändert. Die Solarbranche braucht Rechtssicherheit. Projekte, die aufgrund geltender Gesetze geplant, finanziert und errichtet werden, müssen auch die gesetzlich vorgesehene Förderung erhalten“, so Bartels.
Diese Übergangsregelung stammt vom Juni letzten Jahres, als die Regierung in Rom beim starken Ausbau der italienischen Photovoltaik auf die Bremse trat und die Solarstromvergütung kappte. Dennoch stieg der Zubau der Solarstromleistung in 2011 stärker al je zuvor. Laut dem europäischen Photovoltaikverband wurde weltweit in keinem Land mehr neue Solarstromkapazität aufgebaut als in Italien (per

Doch noch ist es nicht sicher, ob es in Italien wirklich zu dem vorgezogenen Aus für neue Solarprojekte auf Ackerflächen kommt. Wie Rödl & Partner erläutert, muss das neue Dekret innerhalb von 60 Tagen in ein geltendes Gesetz umgewandelt werden. Kommt es dies nicht dazu, trete diese rückwirkende Regelung wieder. Eben darauf würden die italienischen Solarverbände nun hinwirken.
„Wir vermuten, dass bei den letzten Änderungen des Wortlauts des Dekretes ein Fehler unterlaufen ist“, erklärt Svenja Bartels, Partnerin von Rödl & Partner. „Wir sind uns sicher, dass der Fehler korrigiert und spätestens das Parlament im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen durchsetzen wird, um laufende Investitionen zu schützen. Es wäre nicht hinnehmbar, dass die italienische Regierung rückwirkend die Spielregeln für Investitionen im Solarsektor ändert. Die Solarbranche braucht Rechtssicherheit. Projekte, die aufgrund geltender Gesetze geplant, finanziert und errichtet werden, müssen auch die gesetzlich vorgesehene Förderung erhalten“, so Bartels.