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Italien prüft Solaranlagenbetreiber auf Mafia-Verstrickungen
Italiens Erneuerbare-Energie-Gesetz ist einmal mehr im Umbruch. Neben der rückwirkenden Kürzung der Einspeistarife für Photovoltaikanlagen ab 200 Kilowatt Leistungskapazität (mehr dazu lesen Sie hier (Link entfernt)), legt das neue Conto Energia ein stärkeres Augenmerk auf Kriminalitätsbekämpfung.
Alle Solaranlagenbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erklärungen über mögliche Verbindungen zur Mafia abzugeben. Dazu haben die Betreiber(gesellschaften), Geschäftsführer, Prokuristen und Mehrheitsgesellschafter der Sonnenstromkraftwerke bis zum 4. August 2014 Zeit. Das meldet die auf den italienischen Solarmarkt spezialisierte Beratungsgesellschaft New Energy Projects aus München. Wer keine Erklärung abgebe, dem drohe die Suspendierung des Vertrags über die Einspeisevergütung, bezieungsweise die Streichung aller Vergütungsansprüche, so New Energy Projects.
Eigentlich gilt diese Pflicht demnach für Betreiber, die über die Gesamtlaufzeit ihrer Anlagen Anspruch auf mehr als 150.000 Euro Einspeisevergütung haben. New Energy Projects zufolge sind das faktisch alle Sonnenstromproduzenten, deren Anlagen größer sind als 20 kW. Die Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen bleiben allerdings nicht unbehelligt. Sie sollen gegenüber der italienischen Strombehörde GSE (Gestore di Servizi Elettrici) stattdessen erklären, warum die Verpflichtung für sie nicht gilt.
Die Rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung in Italien trifft auch Anleger aus Deutschland. Die Reform bringt beispielsweise die Solar8 Energy AG unter Druck. Das Unternehmen hatte 2011 über eine mit 9,25 Prozent verzinste Anleihe 10 Millionen Euro für Solarparks in Süditalien eingeworben (mehr dazu lesen Sie hier).
Alle Solaranlagenbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erklärungen über mögliche Verbindungen zur Mafia abzugeben. Dazu haben die Betreiber(gesellschaften), Geschäftsführer, Prokuristen und Mehrheitsgesellschafter der Sonnenstromkraftwerke bis zum 4. August 2014 Zeit. Das meldet die auf den italienischen Solarmarkt spezialisierte Beratungsgesellschaft New Energy Projects aus München. Wer keine Erklärung abgebe, dem drohe die Suspendierung des Vertrags über die Einspeisevergütung, bezieungsweise die Streichung aller Vergütungsansprüche, so New Energy Projects.
Eigentlich gilt diese Pflicht demnach für Betreiber, die über die Gesamtlaufzeit ihrer Anlagen Anspruch auf mehr als 150.000 Euro Einspeisevergütung haben. New Energy Projects zufolge sind das faktisch alle Sonnenstromproduzenten, deren Anlagen größer sind als 20 kW. Die Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen bleiben allerdings nicht unbehelligt. Sie sollen gegenüber der italienischen Strombehörde GSE (Gestore di Servizi Elettrici) stattdessen erklären, warum die Verpflichtung für sie nicht gilt.
Die Rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung in Italien trifft auch Anleger aus Deutschland. Die Reform bringt beispielsweise die Solar8 Energy AG unter Druck. Das Unternehmen hatte 2011 über eine mit 9,25 Prozent verzinste Anleihe 10 Millionen Euro für Solarparks in Süditalien eingeworben (mehr dazu lesen Sie hier).