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Italien führt monatliche Degression der Solarstromförderung ein
Die italienische Regierung hat sich nach langem Zögern auf eine Änderung der Solarstromförderung (Conto Energia) geeinigt. Ab Juni 2011 werden die bestehenden Tarife bis Ende des Jahres monatlich gesenkt. Zudem ab Juni eine Fördergrenze. Anlagen, die hauptsächlich aus Komponenten bestehen, die in der EU gefertigt werden, erhalten künftig eine Prämie. Das meldet die Bonner EuPD Research.
Das neue Conto Energia IV unterscheidet weiterhin zwischen „Anlagen auf Gebäuden“ und „anderen Anlagen“. Eine Neuerung gibt es auch hinsichtlich der Größenklassen. So gelten Dachanlagen mit bis zu 1.000 kW noch als Kleinanlagen, alles darüber fällt unter die Kategorie der Großanlagen. Bei Freiflächenanlagen wird diese Grenze schon bei 200 kW festgesetzt.
Vom 1. Juni 2011 bis Ende 2012 gilt zudem eine neue Fördergrenze für Großanlagen. Die Mittel sind dabei auf 580 Millionen Euro begrenzt, was bei bei derzeitigen Preisen für 2,69 Gigawatt (GW) Zubau reichen würde. Von 2013 bis 2016 stehen dann weitere 1,361 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung, die für 9,77 GW reichen.
Ein Anlagenbetreiber erhält einen Bonus von fünf Prozent auf seinen Tarif, wenn mindestens 60 Prozent der Investitionskosten auf Unternehmen zurückzuführen sind, die in der EU produzieren.
Ab 2012 findet eine halbjährliche Degression der Tarife statt, ehe sie im Jahr 2013 nochmals je nach Tarif um fünf bis zehn Cent steigen. Ab dem zweiten Halbjahr 2013 wird die Förderung dann halbjährlich angepasst. Die Degression wird dann jeweils in Abhängigkeit vom Zubau des Betrachtungszeitraums erhöht.
Das neue Conto Energia IV unterscheidet weiterhin zwischen „Anlagen auf Gebäuden“ und „anderen Anlagen“. Eine Neuerung gibt es auch hinsichtlich der Größenklassen. So gelten Dachanlagen mit bis zu 1.000 kW noch als Kleinanlagen, alles darüber fällt unter die Kategorie der Großanlagen. Bei Freiflächenanlagen wird diese Grenze schon bei 200 kW festgesetzt.
Vom 1. Juni 2011 bis Ende 2012 gilt zudem eine neue Fördergrenze für Großanlagen. Die Mittel sind dabei auf 580 Millionen Euro begrenzt, was bei bei derzeitigen Preisen für 2,69 Gigawatt (GW) Zubau reichen würde. Von 2013 bis 2016 stehen dann weitere 1,361 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung, die für 9,77 GW reichen.
Ein Anlagenbetreiber erhält einen Bonus von fünf Prozent auf seinen Tarif, wenn mindestens 60 Prozent der Investitionskosten auf Unternehmen zurückzuführen sind, die in der EU produzieren.
Ab 2012 findet eine halbjährliche Degression der Tarife statt, ehe sie im Jahr 2013 nochmals je nach Tarif um fünf bis zehn Cent steigen. Ab dem zweiten Halbjahr 2013 wird die Förderung dann halbjährlich angepasst. Die Degression wird dann jeweils in Abhängigkeit vom Zubau des Betrachtungszeitraums erhöht.