Andrew Murphy ist Mitgründer und Vorstand der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG. Wie wählt das Unternehmen grüne Investemnts aus? / Foto: Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung

  Nachhaltige Aktien, Institutionelle / Anlageprofis, Finanzdienstleister, Fonds / ETF

Interview: Was macht eine nachhaltige Vermögensverwaltung? Für wen lohnt sie sich?

Wer eine Vermögensverwaltung beauftragt, legt die Verantwortung für seine Investitionen in die Hände von Profis. Doch wie gut sind die bei nachhaltiger Geldanlage? Wie transparent arbeiten sie? Und wie hoch sollte die Mindestanlagesumme sein? Ein Interview mit Andrew Murphy, Vorstand und Mitgründer der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung.

Die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten wie Fonds und ETFs einzuschätzen, ist für Außenstehende schwierig. Ein Blick auf die Einordnung nach EU-Vorschriften (siehe rechte Spalte) reicht bislang nicht aus, um festzustellen, wie grün ein Anlageprodukt tatsächlich ist. Vermögensverwalter sollten hier zu zusätzlichen Bewertungen greifen.

ECOreporter hat die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensberatung dazu befragt, wie sie die Nachhaltigkeit von Investments beurteilt, Ihre Anlegerinnen und Anleger informiert und für wen eine Vermögensberatung überhaupt in Frage kommt. Lesen Sie (überwiegend im Premium-Bereich) die Antworten von Andrew Murphy.

ECOreporter: Herr Murphy, was unterscheidet eine Vermögensverwaltung von einer Vermögensberatung?

Andrew Murphy: Vermögensberatung und Vermögensverwaltung unterscheiden sich zuallererst einmal zulassungs- und aufsichtsrechtlich. Der Begriff des Vermögensberaters ist nicht geschützt und unterliegt keiner aufsichtsrechtlichen Zulassungspflicht. Vermögensberater werden daher auch nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank überprüft.

Ein Vermögensverwalter benötigt hingegen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) die Zulassung der BaFin, wird von dieser beaufsichtigt und jährlich überprüft. Als reguliertes Finanzinstitut muss eine Vermögensverwaltung Mindestkapitalquoten und fachliche Eignungen vorweisen, eine interne Revision und eine Vielzahl von Prüfungen durchlaufen und Berichte leisten.

Darüber hinaus unterscheiden sich die Tätigkeiten einer Vermögensberatung und einer Vermögensverwaltung inhaltlich deutlich. Der Unterschied steckt bereits im Namen: Die Vermögensberatung berät ihre Kund:innen mit dem Ziel, ihnen die Entscheidung für passende Finanzinstrumente von der Aktie bis hin zur Versicherung zu erleichtern und ihnen ebensolche zu verkaufen. Sie schlägt den Kund:innen verschiedene passende Finanzinstrumente vor und empfiehlt eine zum Rendite-Risiko-Profil passende Streuung. Für die Beratung erhält sie in der Regel eine Vergütung. Für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten und Versicherungen, die die Kund:innen auf Grundlage der Beratung tätigen, erhalten die Vermögensberater gegebenenfalls eine zusätzliche Rückvergütung des Emittenten beziehungsweise Anbieters in Form eines Ausgabeaufschlags oder einer Provision. Der Vermögensberater berät also zum Abschluss einer Geldanlage.

Echte Nachhaltigkeitsbewertung ist anspruchsvoll

Seit 2021 gibt es die im Deutschen meist Offenlegungsverordnung genannte "Sustainable Finance Disclosure Regulation" (SFDR) der Europäischen Union. Sie bestimmt, dass alle Fondsgesellschaften ihre Produkte in drei Kategorien unterteilen: Artikel 6, was für traditionelle Finanzprodukte ohne Nachhaltigkeitsansprüche steht, Artikel 8 (berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien) und Artikel 9 (verfolgt ein konkretes Nachhaltigkeitsziel).

Was nachhaltig ist, soll dabei die EU-Taxonomie bestimmen, ein verbindliches Regelwerk zur Nachhaltigkeit – doch die Taxonomie ist umstritten, weil sie etwa Atomkraft als nachhaltig einstuft. ECOreporter testet regelmäßig als nachhaltig vermarktete Fonds und ETFs und stellt dabei insbesondere bei ETFs immer wieder Nachhaltigkeitsdefizite bis hin zu Greenwashing fest. Alle ECOreporter-Fondstests finden Sie hier, eine Übersicht zu den ECOreporter-ETF-Tests können Sie hier lesen.

Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA arbeitet aktuell an einer deutlichen Verschärfung der Vorschriften, wann ein Fonds sich nachhaltig nennen darf. Viele Anbieter haben mittlerweile schon selbst damit begonnen, ihre sogenannten ESG-Produkte herabzustufen, meist von Artikel 9 auf Artikel 8. ESG steht für die Bereiche Ökologie (E wie Environment), Soziales (S wie Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (G wie Governance). Eine verbindliche Definition von ESG gibt es bislang nicht.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Die Finanzmarktaufsicht BaFin stellt besondere Ansprüche an Vermögensverwalter. / Foto: Hartmann Photography

Und Vermögensverwalter?

Eine Vermögensverwaltung beauftragen die Mandant:innen mit der Finanzportfolioverwaltung. Die Vermögensverwaltung berät also nicht, sondern erhält von ihren Mandant:innen eine Vollmacht, in ihrem Auftrag eigenständig Anlageentscheidungen gemäß der vertraglich vereinbarten Anlagestrategie zu treffen und umzusetzen. Die Vermögensverwaltung strukturiert das Portfolio, kauft und verkauft Finanzinstrumente in das auf die Mandant:in lautende Depot, managt das Portfolio aktiv und erstattet über die Entwicklungen quartalsweise Bericht. Anpassungen an die individuelle Lebenssituation der Mandant:in sind jederzeit möglich. Für diese laufende Dienstleistung erhält die Vermögensverwaltung eine Vermögensverwaltungsgebühr, die sich prozentual an dem verwalteten Vermögen bemisst. Provisionen für die Vermittlung von Finanzinstrumenten erhält sie nicht beziehungsweise gibt diese an ihre Mandant:innen vollständig weiter. Dies wird von der Finanzaufsicht überwacht.

Angebote zur Vermögensverwaltung wenden sich mittlerweile auch schon an Kleinsparerinnen und -sparer. Ab welchen Investitionssummen ist eine Vermögensverwaltung tatsächlich sinnvoll?

Ein wesentliches Element der Vermögensverwaltung ist die Portfoliodiversifikation und somit die Risikostreuung. Eine gute Vermögensverwaltung investiert in eine Vielzahl unterschiedlicher Wertpapiere aus unterschiedlichen Branchen. Um solch eine Streuung zu ermöglichen, ist eine gewisse Anzahl an Wertpapieren unabdingbar. Das funktioniert bei Direktinvestments erst ab einem mittleren fünfstelligen Betrag. Werden hingegen Fonds eingesetzt, so ist eine Streuung schon mit einem viel niedrigeren Betrag möglich. Da kann es schon mit monatlichen Sparraten losgehen.

Wie individuell ist eine Vermögensverwaltung? Werden maßgeschneiderte Strategien erst ab einer bestimmten „Preisklasse“ angeboten?

Murphy&Spitz bietet ihre individuelle Vermögensverwaltung ab einer Erstanlagesumme von 50.000 Euro an. Hier können Mandant:innen individuelle Schwerpunkte setzen, sei es die Fokussierung auf Erneuerbare Energien, auf soziale Aspekte oder ein veganes Portfolio.

In unserer standardisierten Vermögensverwaltung stehen unseren Anlegenden fünf nach Rendite-Risiko-Profil abgestufte Anlagestrategien zur Wahl. Die Erstanlagesumme liegt hier bei 5.000 Euro. Innerhalb der standardisierten Vermögensverwaltung sind auch Sparverträge möglich. Beiden Varianten gemein ist die persönliche Betreuung durch unsere Vermögensverwalter:innen.

Seit diesem Jahr bieten wir mit GreenCapital.de auch eine Online-Vermögensverwaltung an. Bei GreenCapital gibt es keinen Mindestanlagebetrag. Vertragsabschluss, Depoteröffnung, Berichterstattung und Kommunikation erfolgen online. Die Portfolioverwaltung liegt wie gewohnt in den Händen unserer Vermögensverwalter:innen.

Beim Kauf eines ETFs oder Fonds werden Gebühren fällig. Zahlt, wer eine Vermögensverwaltung beauftragt, also doppelt – sowohl die Gebühr für die Verwaltung als auch die für die gekauften Produkte?

Die Kosten eines Fonds unterscheiden sich in der Regel in drei verschiedene Kategorien: Ausgabeaufschlag (3 bis 5 Prozent), Verwaltungsgebühren (0,5 bis 1,5 Prozent) und Bestandsprovisionen (0,3 bis 0,7 Prozent). Ein Vermögensberater wird in der Regel den zum Vertragsabschluss anfallenden Ausgabeaufschlag rabattieren, aber dennoch einen Teil einbehalten. Das ist im Wesentlichen seine Entlohnung. Die Verwaltungsgebühren verbleiben beim Fondsmanagement. Die Bestandsprovision erhält der Vermögensberater jährlich, um den Anlegenden qualitative Auskunft zu leisten.

Eine Vermögensverwaltung erhebt keinen Ausgabeaufschlag und erhält auch keine Bestandsprovision. Die Fondsgebühren verbleiben auch hier beim Fondsmanagement. Die Bankenaufsicht hat festgelegt, dass Vermögensverwaltungen ausschließlich vom Anlegenden vergütet werden dürfen. Damit will sie Interessenkonflikte vermeiden, also beispielsweise, dass Fonds ausschließlich deswegen ihren Weg ins Portfolio von Anlegenden finden, weil sie hohe Vergütungen für Verwalter ermöglichen.

Wie hoch sind die Gebühren, die bei Murphy&Spitz fällig werden?

Für die individuelle Vermögensverwaltung betragen die Gebühren jährlich 1,19 Prozent der investierten Summe, inklusive Mehrwertsteuer. Dazu können noch Transaktionskosten kommen. Bei unserer Online-Vermögensverwaltung GreenCapital liegen die Gebühren bei jährlich 1 Prozent der Anlagesumme. Hier handelt es sich um eine sogenannte All-in-Fee, das heißt, auch alle Transaktionskosten sind in diesen 1 Prozent bereits enthalten.

Nach welchen Kriterien sollten Interessenten sich eine Vermögensverwaltung aussuchen?

Interessent:innen sollten sich zunächst einmal bewusst machen, welche Anlagesumme sie verwalten lassen wollen, welche Ziele sie mit ihrer Geldanlage verfolgen und welche Anlagestrategie sie bevorzugen. Wünschen sie eine ganz individuell auf sie abgestimmte Vermögensverwaltung, die vielleicht auch besondere thematische Schwerpunkte berücksichtigt, oder fühlen sie sich mit einer standardisierten Vermögensverwaltung wohl? Wünschen sie sich eine persönliche Betreuung oder bevorzugen sie eine Online-Vermögensverwaltung? Ganz wichtig ist auch, dass sie sich überlegen, wie wichtig ihnen nachhaltiges Investment ist und worauf sie dabei besonderen Wert legen. Wollen sie maßgeblich in ökologische und soziale Ziele investieren? Oder möchten sie mit ihrer Geldanlage eine ganz konkrete Wirkung erzielen? Eine ETF- oder Fondsvermögensverwaltung kann kaum Impact, also Wirkung erzielen. Mit dieser Vorarbeit sollten Interessent:innen auf die Suche nach einer Vermögensverwaltung gehen, die zu ihnen und ihren Vorstellungen passt.

Wie werden Nachhaltigkeitspräferenzen durch die Vermögensverwaltung abgefragt? Unerfahrene Anlegerinnen und Anleger dürften mit Begriffen wie „Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds“ nicht viel anfangen können. Wird beispielsweise nach Wünschen für strikte Ausschlüsse von Geschäftsbereichen wie fossile Energie oder Rüstung gefragt?

Seit dem 2. August 2022 müssen nach MIFID II [Finanzmarktrichtlinie der EU - Anm. d. Red.] alle Finanzdienstleister die Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegenden abfragen. Murphy&Spitz bietet seit 1999 ausschließlich nachhaltige Geldanlagen an. Grundlage ist ein stringenter Nachhaltigkeitsansatz, der kontroverse Branchen und Themen konsequent ausschließt und gezielt in Branchen und Themen investiert, die die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft fördern.


Nachhaltigkeitsvorlieben von Anlegerinnen und Anlegern müssen nach EU-Vorschrift abgefragt werden. / Foto: Pixabay

In der individuellen Vermögensverwaltung ist die Abfrage individueller Nachhaltigkeitsvorstellungen und -schwerpunkte schon immer Standard gewesen. Hinzugekommen ist nun die vorgeschriebene Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen nach MIFID II, in der wir auf die Nachhaltigkeitsdefinitionen nach SFDR und Taxonomie eingehen.

Wir bemühen uns, unseren Interessent:innen diese Fachbegriffe und die Unterscheidung von Artikel 8 und Artikel 9 SFDR und der Taxonomie bereits im Formular möglichst nachvollziehbar zu erläutern. Wir stellen aber fest, dass die Regulierung nicht so leicht zu verstehen ist. Gut gemeint ist leider noch nicht wirklich gut gemacht. Aber: Hinter der Regulierung steckt definitiv ein zu befürwortendes Ziel. Und wir müssen die Regulierung als das betrachten, was sie ist: ein Prozess. Perspektivisch werden Artikel 8 (nachhaltige Fonds) und 9 (nachhaltige Fonds mit Impact) aber das Maß der Dinge werden, weil sie den Inhalt des Investments bewerten und sich nicht verzetteln.

Bleiben wir kurz bei Artikel-8- und Artikel-9-Fonds. Nicht nur ECOreporter sieht diese Kennzeichnung als nicht ausreichend an, um Nachhaltigkeit verlässlich zu beurteilen. Nach welchen Kriterien prüft Ihre Vermögensverwaltung, wie grün ein Produkt tatsächlich ist?

Die Kennzeichnung als Artikel-8- und Artikel-9-Fonds war ja zunächst eine Selbsteinstufung der Emittenten. Die genauere Definition von Kriterien, die Berichterstattung und die Überprüfung befinden sich nach wie vor in einem Entwicklungsprozess. Damit sind die Kennzeichnungen aktuell auch noch nicht ausreichend, um die Nachhaltigkeit eines Finanzproduktes verlässlich zu beurteilen.

Murphy&Spitz arbeitet neben einem externen Datenlieferanten seit 1999 mit einem hauseigenen Researchteam, das auf nachhaltige Branchen und Nachhaltigkeitsanalysen spezialisiert ist. Dieses Team prüft jedes potenzielle Investment im Vorfeld auf Herz und Nieren und beobachtet es nach Aufnahme in das Anlageuniversum kontinuierlich. Das gilt übrigens auch für Fonds.

Die Analyse umfasst die Überprüfung der Geschäftstätigkeit auf eine positive Nachhaltigkeitswirkung im Sinne der Taxonomie und der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, der Ausschluss- und ESG-Kriterien. Der persönliche Kontakt zu den Unternehmen ist dabei – gerade bei Small- und Mid-Caps, also kleinen und mittelgroßen Aktien – unerlässlich. Diese leisten die von der Regulatorik vorgeschriebene Berichterstattung vielfach noch gar nicht. So fallen sie bei den externen Datenanbietern zum Großteil durchs Netz. Unser Research nimmt dann ein eigenes Rating vor.

Sind Anlegerinnen und Anleger in der Wahl ihrer Produkte frei, oder bietet Ihre Vermögensverwaltung nur ein eingeschränktes Angebot etwa von Kooperationspartnern?

Die Wahl der Produkte ist komplett frei, die Auswahl der Anlageinstrumente übernehmen wir als Vermögensverwaltung für unsere Mandant:innen. Das ist unser Auftrag als Portfolioverwalter. Wir sind dabei vollkommen anbieterunabhängig. Maßgebliche Kriterien sind die Einstufung als Artikel-8- oder Artikel-9-Produkt, das Rating unseres Researchteams und die klassischen Aspekte wie Rendite, Risiko und Liquidität.

Können Anlegerinnen und Anleger auch bei der standardisierten Vermögensverwaltung einsehen, welche konkreten Investments getätigt werden?

Bei Murphy&Spitz erhält jede Mandant:in einen Zugang zu unserem Kundenportal. Dort kann sie jederzeit ihr komplettes Portfolio einsehen. Die konkreten Investments sind also absolut transparent.

Auf welche Produkte besteht im Rahmen einer Vermögensverwaltung Zugriff? Können etwa auch Investments in Einzelaktien oder Anleihen beauftragt werden?

Selbstverständlich. Wir führen regelmäßig Gespräche mit unseren Mandant:innen, in denen wir ausführlich über die Entwicklung des Portfolios und auch über die Einzeltitel berichten, quartalsweise erfolgt zudem ein schriftlicher Bericht. Sollte sich einmal ein Titel im Portfolio befinden, der einer Mandant:in nicht zusagt, kann dieser selbstverständlich ausgeschlossen werden. Das Portfolio wird dann entsprechend angepasst. Wünscht eine Mandant:in die Aufnahme eines besonderen Investments in das Portfolio, das sich nicht in unserem Anlageuniversum befindet, prüft unser Researchteam es auf Kongruenz mit unseren Nachhaltigkeitskriterien. Anlageinstrumente, die unseren stringenten Nachhaltigkeitskriterien nicht genügen, nehmen wir nicht in unsere Vermögensverwaltung auf. Sollten sich bei Mandatsübernahme noch solche Titel im Depot befinden, erfolgt ein fließender Übergang von einem konventionellen zu einem nachhaltigen Portfolio.

Bei einer Vermögensverwaltung geben Anlegerinnen und Anleger die Auswahl von Finanzprodukten praktisch ganz aus der Hand. Wie ist sichergestellt, dass vorgegebene Leitlinien eingehalten werden und die Vermögensverwaltung nicht etwa weit risikoreicher oder „schmutziger“ investiert, als Kundinnen und Kunden es sich wünschen?


Die Richtlinien für die Investments einer Vermögensverwaltung werden vertraglich festgelegt. / Foto: Pixabay

Die Anlagestrategie und die Leitlinien werden vertraglich festgehalten. Der Wertpapierhandelsbogen und die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen sind ebenfalls Vertragsbestandteil. An diesen Vertrag muss sich ein Vermögensverwalter halten. Darüber hinaus erhalten die Mandant:innen quartalsweise eine ausführliche Dokumentation über die Entwicklung ihres Portfolios und können alle Werte über unser Kundenportal jederzeit einsehen. Hier werden unsere Mandant:innen zukünftig auch einen Bericht über die Nachhaltigkeit ihrer Anlagen erhalten. Mehr Transparenz geht also nicht. Und schließlich – und hier kommen wir wieder zu der wesentlichen Unterscheidung zum Vermögensberater – unterliegt jede Vermögensverwaltung der Aufsicht der Deutschen Bundesbank und der BaFin. Das heißt, die Vermögensverwaltung wird im Auftrag der BaFin jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft. Verfehlungen werden mit empfindlichen Strafen geahndet und veröffentlicht.

Wer ein Wertpapierdepot verwalten lassen möchte, braucht zunächst erst mal ein solches Depot. Können Kundinnen und Kunden hier frei wählen, wo dieses eröffnet wird – etwa bei einer nachhaltigen Bank? Kann auch ein schon bestehendes Depot genutzt werden?

Die Depotbank ist lediglich die Arbeitsplattform. Nachhaltigkeitsbanken bieten diesen Service leider nicht an. Wir arbeiten mit verschiedenen Depotbanken zusammen, bei denen unsere Mandant:innen Sonderkonditionen erhalten. Dort eröffnen unsere Mandant:innen mit Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags ein auf sie lautendes Wertpapierdepot, für das wir eine Vollmacht erhalten. Es sei aber darauf hingewiesen, dass sich die Depots unserer nachhaltigen Vermögensverwaltungsmandate als Sondervermögen außerhalb der Depotbank befinden und es somit lediglich um eine digitale Lösung handelt. Da ist die Bank, die die Plattform zur Verfügung stellt, eigentlich egal.

Verwandte Artikel

21.03.23
 >
10.07.23
 >
15.03.23
 >
04.07.23
 >
25.12.22
 >
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x