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Insolvente UDI Energie Festzins-Gesellschaften: Sind die neuen Anlegerverträge unwirksam?
Die Nürnberger UDI-Gruppe hatte im Frühjahr Anlegerinnen und Anleger zahlreicher „Energie Festzins“-Angebote gebeten, einen Großteil ihrer Forderungen an UDI abzutreten. Ob die Abtretungsvereinbarungen wirksam sind, ist derzeit umstritten. ECOreporter hakte bei UDI nach – auch zu Bedenken der BaFin und einem weiteren in Schieflage geratenen UDI-Unternehmen.
Acht der 14 UDI-Gesellschaften, bei denen das UDI-Management mit dem Schuldenschnitt eine Pleite abwenden wollte, haben mittlerweile Insolvenz angemeldet (ECOreporter berichtete zuletzt hier). Möglicherweise können auch Anlegerinnen und Anleger, die Abtretungsvereinbarungen unterschrieben haben, im Insolvenzverfahren Ansprüche in voller Höhe ihrer Investments geltend machen – nämlich dann, wenn ihre neuen Verträge ungültig sind.
Update 5.10.2021:Den aktuellen Stand zum Thema UDI-Insolvenzen erfahren Sie hier.
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Es gibt Fachleute, die davon ausgehen, dass die Verträge angefochten werden können, etwa wegen der neuen Nachrangklausel. Der auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg beispielsweise sagt: „Wir gehen aus verschiedenen Gründen und Ansätzen davon aus, dass die Abtretungsvereinbarungen unwirksam sind.“
Unterschiedliche Rechtsauffassungen
UDI-Marketingchef Sven Moormann dazu auf Nachfrage von ECOreporter: „Wir gehen fest davon aus, dass diese Verträge gültig sind. Dass es hierzu unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt und insofern diese Verträge im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter überprüft werden, ist aus unserer Sicht selbstverständlicher Bestandteil eines ordentlichen Insolvenzverfahrens.“
Laut Moormann ist die Nachrangklausel für die Insolvenzen ohnehin nicht mehr relevant: „Die Klausel hat mit der Abwicklungsanordnung durch die BaFin an Relevanz verloren, da mit der Abwicklungsanordnung die aufschiebende Bedingung entfallen ist und nunmehr alle Anteile an die U 20 Prevent übergegangen sind – die Klausel in der Vereinbarung mit der U 20 Prevent bezog sich auf die nicht übertragenen Anteile (sogenannter Restanspruch).“ Die U20 Prevent GmbH ist das Unternehmen der UDI-Gruppe, mit dem die Anlegerinnen und Anleger die Abtretungsvereinbarungen geschlossen haben.
Massive Bedenken der BaFin
Die Insolvenz der acht UDI Energie Festzins-Gesellschaften war ursprünglich in Eigenverwaltung durchgeführt worden, d.h. die Unternehmen konnten ihre Geschäfte selbst weiterführen. Anfang September nahm UDI seinen Antrag auf Eigenverwaltung zurück (ECOreporter berichtete hier). UDI-Chef Rainer Langnickel teilte dazu in einer Presseerklärung mit, man wolle dadurch unter anderem Interessenskonflikte zwischen den insolventen Gesellschaften und von diesen finanzierten Projektgesellschaften verhindern.
Ein wichtiger Grund für den Übergang von der Eigenverwaltung zur Regelinsolvenz mit einem externen Insolvenzverwalter waren aber offenbar auch massive Bedenken der Finanzaufsicht BaFin gegen die Eigenverwaltung. Die Behörde hatte angemahnt, eine Eigenverwaltung widerspreche dem Schutzzweck des Kreditwesengesetzes. UDI-Marketingchef Moormann dazu: „Die Rechtsauffassung der BaFin zur Unzulässigkeit der Eigenverwaltung wird nicht geteilt. Es gab jedoch keinen Grund, den weiteren Verfahrensablauf durch zusätzliche Auseinandersetzungen mit der Bankenaufsicht zu belasten.“
Weitere Nachrangdarlehen können nicht bedient werden
Auch bei anderen, nicht insolventen UDI-Gesellschaften gibt es weiterhin Probleme. Das Portal investmentcheck.de berichtet beispielsweise von Abschreibungen, die UDI auf Nachrangdarlehen mehrerer Anlagegesellschaften an die Vexx Energy Invest 5 GmbH & Co. KG vornehmen musste, weil eine von Vexx finanzierte Solaranlage erhebliche Mängel aufwies. Sven Moormann bestätigt dies: „Bei Vexx Energy Invest V können die Mängel an der Anlage nicht gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, da dieser insolvent gegangen ist. Das Projekt wurde vor der Finanzierung auch von Banken geprüft. Die eingeräumten Bankdarlehen sind vorrangig zu bedienen, sodass die Nachrangdarlehen derzeit nicht bedient werden können.“
Weitere Insolvenzanträge von UDI-Gesellschaften hat es laut Moormann in den letzten Wochen aber nicht gegeben. Zuletzt hatte die UDI Biogas Kreiensen GmbH & Co. KG, bei der UDI die Geschäftsführung stellte, Insolvenz angemeldet (mehr dazu können Sie hier lesen).