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Insolvente KTG Agrar SE: Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss widerrufen – was das bedeutet
Welche Folgen hat es, wenn ein Bestätigungsvermerkt zum Konzernabschluss widerrufen wird? Betroffen ist jetzt die insolvente KTG Agrar SE: Das Agrarunternehmen hat bekannt gegeben, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Möhrle Happ Luther die Bestätigungsvermerke für den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 widerrufen hat. Ein solcher Widerruf eines Bestätigungsvermerks hat erhebliche Rechtswirkungen und wirft Haftungsfragen auf. Demnach haben die Wirtschaftsprüfer Inhalte der Abschlüsse zu beanstanden, im Fall KTG Agrar geht es dabei um die "Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen".
Zuletzt hatte es für Gläubiger des Unternehmens schlechte Nachrichten gegben: Offenbar ist unklar, wie viel von ihrem Geld sie zurückbekommen (wir berichteten).
KTG Agrar SE: ISIN DE000A0DN1J4 / WKN
Zuletzt hatte es für Gläubiger des Unternehmens schlechte Nachrichten gegben: Offenbar ist unklar, wie viel von ihrem Geld sie zurückbekommen (wir berichteten).
KTG Agrar SE: ISIN DE000A0DN1J4 / WKN