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Inhaberschuldverschreibungen und Abgeltungssteuer – Was verändert sich für die Anleger?
Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen sind derzeit voll steuerpflichtig. Grundlage ist der persönliche Grenzsteuersatz von 15 bis 45 Prozent. Von der zu versteuernden Summe werden der Sparerfreibetrag von 750 bzw. 1500 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) sowie eine Werbungskostenpauschale von 51 bzw. 102 Euro abgezogen. Es ist möglich, höhere Werbungskosten nachzuweisen.
Durch die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen. Zusätzlich müssen die Anleger 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt von den Banken abgeführt wird. Anleger, deren Grenzsteuersatz deutlich über dem Satz der Abgeltungssteuer liegt, zählen zu den Gewinnern der Reform. Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann die Differenz über die Steuererklärung zurückfordern. Der Sparerpauschbetrag ab 2009 beträgt 801 bzw. 1602 Euro, höhere Werbungskosten können dann nicht mehr angesetzt werden.
Durch die Abgeltungssteuer gilt ab dem 1. Januar 2009 ein allgemeiner Steuersatz von 25 Prozent auf Zinsen aus Inhaberschuldverschreibungen. Zusätzlich müssen die Anleger 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die direkt von den Banken abgeführt wird. Anleger, deren Grenzsteuersatz deutlich über dem Satz der Abgeltungssteuer liegt, zählen zu den Gewinnern der Reform. Wer einen persönlichen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann die Differenz über die Steuererklärung zurückfordern. Der Sparerpauschbetrag ab 2009 beträgt 801 bzw. 1602 Euro, höhere Werbungskosten können dann nicht mehr angesetzt werden.