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Infinus-Skandal: Dürfen Anleger auf Schadenersatz hoffen?
Das Insolvenzverfahren gegen das Finanzdienstleistungsinstitut der Infinus-Gruppe läuft. Das Dresdener Amtsgericht machte den bisher nur vorläufig berufenen Anwalt Bruno Kübler von der Kanzlei Kübler zum Insolvenzverwalter. Damit leitet der Jurist nun in Personalunion die Geschicke der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut (FDI) sowie der Future Business KGaA und wacht über das Vermögen des privatinsolventen Konzerngründers Jörg B. (ECOreporter.de berichtete).
Die Insolvenzen der Infinus-Gruppe stehen im Zusammenhang mit einem Betrugsskandal der deutschlandweit hohe Wellen schlägt. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Führungskräften der einzelnen Unternehmen sowie deren Geschäftspartnern Betrug, Anlagebetrug und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit Geldanlageprodukten der Future Business KGaA vor (dabei geht es in erster Linie um Orderschuldverschreibungen).
Den rund 40.000 betroffenen Anlegern, denen Infinus Kübler zufolge nach aktuellem Stand der Ermittlungen 920 Millionen Euro schuldet, machte der Insolvenzverwalter Hoffnung auf Schadenersatzansprüche. Zugleich appellierte er an die Geduld der Geschädigten. „Nach derzeitigem Stand meiner Ermittlungen ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Haftung der FDI besteht“, sagte Kübler heute in Dresden. „Sämtliche Orderschuldverschreibungsgläubiger, Genussrechtsinhaber und Nachrangdarlehensgeber der Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG können ihre Forderungen auch in diesem Verfahren geltend machen. Ob und in welchem Umfang die Haftung der FDI tatsächlich besteht, wird mit letzter Gewissheit allerdings erst nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen feststehen“, erklärte der Insolvenzverwalter. Zugleich bittet der Jurist mit der notwendigen Anmeldung der Forderungen in der Insolventabelle zu warten, bis die Insolvenzverwaltung die Gläubiger anschreibt. Dies soll noch im laufenden Monat geschehen, so Kübler weiter.
Das Amtsgericht Dresden hatte am 7. März 2014 auf Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BDI angeordnet. Allerdings war die BaFin selbst im Verlauf des Skandals in die Kritik geraten, weil die Behörde frühzeitig Kenntnis von Auffälligkeiten im Unternehmensgeflächt gehabt haben soll (mehr lesen Sie hier). Die FDI diente zuletzt 840 vertraglich gebundenen freien Vermittlern als Haftungsdach nach § 32 des Kreditwesengesetzes. Diese Erlaubnis hat das Unternehmen allerdings unlängst zurückgegeben (ECOreporter berichtete). Vorwiegend über diese vertraglich gebundenen Vermittler hatte die Gesellschaft insbesondere Anlageberatung betrieben und Finanzinstrumente vermittelt. Kerngeschäft der Gesellschaft war dabei der Vertrieb von Produkten der FuBus-Gruppe.
Die Insolvenzen der Infinus-Gruppe stehen im Zusammenhang mit einem Betrugsskandal der deutschlandweit hohe Wellen schlägt. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft Führungskräften der einzelnen Unternehmen sowie deren Geschäftspartnern Betrug, Anlagebetrug und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit Geldanlageprodukten der Future Business KGaA vor (dabei geht es in erster Linie um Orderschuldverschreibungen).
Den rund 40.000 betroffenen Anlegern, denen Infinus Kübler zufolge nach aktuellem Stand der Ermittlungen 920 Millionen Euro schuldet, machte der Insolvenzverwalter Hoffnung auf Schadenersatzansprüche. Zugleich appellierte er an die Geduld der Geschädigten. „Nach derzeitigem Stand meiner Ermittlungen ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Haftung der FDI besteht“, sagte Kübler heute in Dresden. „Sämtliche Orderschuldverschreibungsgläubiger, Genussrechtsinhaber und Nachrangdarlehensgeber der Future Business KGaA, Prosavus AG und ecoConsort AG können ihre Forderungen auch in diesem Verfahren geltend machen. Ob und in welchem Umfang die Haftung der FDI tatsächlich besteht, wird mit letzter Gewissheit allerdings erst nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen feststehen“, erklärte der Insolvenzverwalter. Zugleich bittet der Jurist mit der notwendigen Anmeldung der Forderungen in der Insolventabelle zu warten, bis die Insolvenzverwaltung die Gläubiger anschreibt. Dies soll noch im laufenden Monat geschehen, so Kübler weiter.
Das Amtsgericht Dresden hatte am 7. März 2014 auf Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der BDI angeordnet. Allerdings war die BaFin selbst im Verlauf des Skandals in die Kritik geraten, weil die Behörde frühzeitig Kenntnis von Auffälligkeiten im Unternehmensgeflächt gehabt haben soll (mehr lesen Sie hier). Die FDI diente zuletzt 840 vertraglich gebundenen freien Vermittlern als Haftungsdach nach § 32 des Kreditwesengesetzes. Diese Erlaubnis hat das Unternehmen allerdings unlängst zurückgegeben (ECOreporter berichtete). Vorwiegend über diese vertraglich gebundenen Vermittler hatte die Gesellschaft insbesondere Anlageberatung betrieben und Finanzinstrumente vermittelt. Kerngeschäft der Gesellschaft war dabei der Vertrieb von Produkten der FuBus-Gruppe.