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In der Warteschleife – Projektierer und Investoren am italienischen Solarmarkt
In Zeiten, in denen die Einspeisevergütungen für Solarstrom europaweit eher sinken als steigen, kann sich eine lange Wartezeit somit für alle involvierten Parteien als echter Renditekiller erweisen. „Die Wartezeiten auf Baugenehmigungen sind von Region zu Region unterschiedlich. In Regionen mit einer hohen Antragszahl, wie Apulien oder Sizilien, kann es ein Jahr oder länger dauern, in anderen Regionen manchmal nur ein bis zwei Monate“, sagt der Marktkenner Jochen Kuhn, Project Development Manager bei der Phönix Solar AG, die mit einer Tochterfirma direkt am Markt in Italien agiert. Das Problem: Zahlreiche Behörden und Institutionen aus Region und Gemeinde forderten unterschiedliche Gutachten, so Kuhn.
Ende eines Sonderweges
In eben der bei Solaranlagenprojektieren sehr beliebten süditalienischen Region Apulien galten für den Bau von Solaranlagen mit einer Nennleistung von bis zu 1 Megawattpeak (MWp) bislang landesweit einzigartige Regeln: Sie wurden nach dem für Kleinanlagen bis 20 Kilowattpeak kWpeak üblichen, weniger aufwendigen Genehmigungsverfahren Denuncia di Inizio Attività Edizilia, kurz DIA genehmigt. Ein neuer Richterspruch des Verfassungsgerichts befand diese Praxis nun für rechtswidrig und schob dem Sonderweg Apuliens einen Riegel vor. Damit müssen ab sofort auch dort wieder alle Photovoltaikanlagen, die stärker als 20 kWpeak sind nach dem Autorizzazione Unica, kurz AU-Verfahren genehmigt werden. „Apulien ist rotgrün regiert und sehr daran interessiert, Erneuerbare Energien zu fördern“, erklärt Hermann Klughardt, Sprecher des Emissionshauses Voigt und Collegen, das für seinen Fonds SolEs 22 im Begriff ist, Solaranlagenmit einer Nennleistung von 9 Megawatt in der Region zu kaufen. Der konservative Regierung Italiens sei der Sonderweg dieser Region ein Dorn im Auge gewesen, so Klughardt weiter.
„Mehr Rechtssicherheit“
Projektierer und Investoren sehen die neue Situation mit gemischten Gefühlen, denn sie ist kompliziert. „Zum einen erhöht sich der Aufwand (Dokumentation und Zeit) für die Entwickler erheblich, zum Anderen wird es aber auch begrüßt, dass den vielen Spekulanten die Basis für Wolkenschlösser entzogen wurde.“, beschreibt Jochen Kuhn die Lage nach dem Urteil. „Investoren begrüßen die Klarstellung des Verfassungsgerichts, da dadurch die bisherigen Zweifel in der Rechtssicherheit ausgeräumt wurden“, so der Experte weiter. Besonders ausländische, also nicht-italienische Investoren, hätten ohne dies bewusst einen Bogen um DIA Projekte in Apulien gemacht, sagt er.
Im Grunde sei die die Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts keine Überraschung gewesen, betont auch Sabine Grubauer von der Chorus CleanTech Solar GmbH, die ebenfalls Solarfonds mit italienischen Solaranlagen im Portfolio hat. Für alle Projekte sei die Rechtsicherheit vollständig gegeben, betont sie auf Nachfrage von ECOreporter.de. „Erst wenn alle Beteiligten und deren Rechtsanwaltskanzleien zu dem Ergebnis kommen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen werden die Projekte für die Fondsgesellschaften übernommen“, so die Unternehmenssprecherin weiter.
Erteilte Genehmigungen nicht automatisch unwirksam

Weil für den SolES 22 ohnehin vertraglich festgeschrieben sei, dass die Investitionssumme erst fällig wird, sobald die Anlagen schlüsselfertig und am Netz seien, bleibe der SolES 22 von der aktuellen Entwicklung unberührt. Sollte der geplante 9-MW-Kauf wider Erwarten nicht wie geplant abgewickelt werden können, werde der SolES 22 auf Anlagen in Spanien ausweichen, erklärt Klughardt. Dort habe der Emittent unlängst Photovoltaik-Kraftwerke mit einer Nennleistung von 2 Gigawatt erworben.
Offen bleibt allerdings was mit schwebenden Verfahren passiert, die nach DIA begonnen wurden und nun nach AU von neuem geprüft werden müssen.
Bildhinweis: Hermann Klughardt / Quelle: Voigt & Collegen