Fonds / ETF

IIV-Mikrofinanzfonds ist weiter auf Wachstumskurs

Das Volumen des IIV-Mikrofinanzfonds hat die Marke von 66 Millionen Euro überschritten. Davon entfällt ein Drittel auf die Tranche für Privatanleger. Das geht aus dem aktuellen Monatesbericht für den Mikrofinanzfonds der Invest In Visions GmbH aus Frankfurt hervor.


Seit dem 22. Juli 2014 können deutsche Privatanleger kaum noch Mikrofinanzfonds investieren. Nur der IIV – Mikrofinanzfonds bleibt weiterhin zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen. Denn dieser Mikrofinanzfonds ist als bislang einziger bei einer deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegt worden. Damit ist er nicht von den Änderungen betroffen, die mit dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) einhergehen. Wir haben ausführlich über die Auswirkungen des KAGB auf Mikrofinanzfonds  berichtetHier  informieren wir über Alternativen für Privatanleger aus Deutschland, weiter in Mikrofinanz zu investieren.

Der IIV-Mikrofinanzfonds seit seinem Start im Oktober 2011 bis Ende September 2014 eine Rendite von 7,2 Prozent erwirtschaftet. Nach den ersten neun Monaten von 2014 liegt der Fonds drei Prozent im Plus. Er hatte zunächst wenig Renidte erwirtschaftet, da das Fondsmanagement erst die Mikrofinanzinstitute prüfen musste, in die es investiert. Mittlerweile ist das Fondsvolumen zu 83 Prozent investiert. Der IIV-Mikrofinanzfonds veranlagt in Mikrofinanzinstitute, die Kleinstdarlehen an Menschen in armen Weltregionen vergeben, damit sich diese eine wirtschaftliche Existenz aufbauen können.

Über die Darlehen an Mikrofinanzinstitute erreicht der Mikrofinanzfonds laut dem aktuellen Monatsbericht rund 55.000 Menschen, davon 73 Prozent Frauen. Mit 39 Prozent des Fondsvolumens ist der am stärksten in Asien investiert, vor Lateinamerika mit 29 Prozent. Größte Einzelmärkte sind dabei Tadschikistan mit 12,8 Prozent und Kambodscha mit 10,2 Prozent.

Anleger können sich ab 100 Euro an dem IIV-Mikrofinanzfonds beteiligen. Pro Jahr kassiert die Fondsgesellschaft von Privatanlegern 1,4 Prozent Verwaltungsvergütung. Anfallende Gewinne werden ausgeschüttet.
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