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Hoffnungsschimmer für Anbieter und Vermittler geschlossener Neue Energiefonds - neue Gesetzesvorgaben wohl weniger rigide als befürchtet
Geschlossene Fonds als Finanzinstrumente
Stein des Anstoßes war der „Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funkitonalität des Kapitalmarktes“, in der Branche der Einfachheit halber nach Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auch „Schäuble-Gesetzentwurf“ genannt. Diese Gesetzesvorlage sieht vor, geschlossene Fonds rechtlich umzudefinieren. Der Entwurf ordnet geschlossene Fonds dem grauen Kapitalmarkt zu. Beratung und Transparenz bei der Vermittlung sollten verbessert werden. „Vorgesehen ist, geschlossene Fonds zu Finanzinstrumenten umzuqualifizieren“, erklärt Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI UmweltDirektInvest-Beratungs GmbH. Hart treffen würde es ihm zufolge besonders die freien Finanzvermittler. „Bislang arbeiteten freie Vermittler nach § 32 Gewerbeordnung. Mit dem Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form wären nur noch Finanzdienstleistungsinstitute nach § 34Kreditwesen-Gesetz (KWG) befugt, geschlossene Fonds zu vertreiben“, erläutert Hetz.
Erhebliche Kosten für freie Vermittler
„Freie Vermittler müssten eine Zulassung nach KWG beantragen, was neben strengeren Rahmenbedingungen geschätzte Einmalkosten von mindesten 50.000 Euro und weitere laugende Kosten von 15.000 bis 20.000 Euro jährlich bedeuten würde“, so Hetz. Für viele Freiberufler und Kleinbetriebe sei dies sicherlich schwer darstellbar, sagt er. „Vielen freien Vermittler würden Einnahmen und Provisionen wegbrechen, was für nicht wenige das wirtschaftliche Aus bedeutet“, sagt auch Ingo Scheulen, Finanz- und Versicherungsmakler und zugleich Vorsitzender von Ökofinan-21, einemNetzwerk für nachhaltige Vermögensverwaltung, zum Schäuble-Papier.
Das Haftungsdach als Ausweg
„Der Ausweg für freie Vermittler wäre dabei die Flucht unter ein Haftungsdach“, erklärt Hetz. Das bedeute, sie müssten sich größeren Gesellschaften mit KWG-Zulassung anschließen oder in Zusammenschlüssen neue Gesellschaften Gründen um weiter beispielsweise geschlossene Solarfonds vermitteln zu können. Auf Letzteres hat sich die UDI vorbereitet. „Wenn es so gekommen wäre, hätten wir eine Gesellschaft gegründet, die dieses Haftungsdach darstellt“, so Hetz. Die eigenen Geschäfte sieht der UDI-Geschäftsführer für diesen Fall nicht bedroht. Für kleinere Markteilnehmer wäre die Flucht unter ein Haftungsdach allerdings gleichbedeutend mit dem Ende ihrer Unabhängigkeit, stellt dazu Ingo Scheulen fest.
Mehr Aufwand für die BaFin - Große Probleme für kleine Projekte

Ähnlich äußert sich Thomas Laumont, Vorstandsmitglied der Umweltfonds-Spezialistin Chorus GmbH. „Die Vertriebskultur in Deutschland würde sich grundlegend ändern“, sagt er. Für Initiatoren wie uns bedeutet dies aber auch, dass die Unternehmensspitzen der Fondsanbieter Sachkundenachweise erbringen müssten und dass sich unter anderem das Risiko-Reporting intensivieren würde“, erläutert er. „Für uns ist das kein Problem, es kostet jedoch mehr Geld“, so Laumont weiter.
Deutlich erschweren würde sich die Lage mit diesen strengeren Anforderungen beispielsweise für Bürgersolarparks. Insbesondere die Kapitalbeschaffung für Kleinprojekte dieser Art: „Die größeren Vertriebe interessieren sich eher für größere Beteiligungen, weil die sich besser rechnen. Projekte im Umfang von weniger als 5 bis 6 Millionen Euro hätten keinen Zugang mehr zum Markt, sprich zum Privatanleger“, erklärt ökofinanz-21 Vorstand Scheulen. „Insgesamt wirde das Geschäft mit geschlossenen Fonds mit einem Schäuble-Gesetz in ursprünglicher Form teurer, beziehungsweise weniger rentabel für den Anleger. „In der Branche rechnet man mit einem Prozent weniger Rendite“, sagt Laumont.
Schäuble-Papier falscher Weg zum richtigen Ziel

Bleibt die Fondsvertriebsstruktur unangetastet?
Der Protest, der der Bundesfinanzministerium für das Schäuble-Papier in den vergangenen Wochen aus der Branche und von den Verbänden entgegenschlug, hat offenbar Wirkung gezeigt. Medienberichten zufolge hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss verständigt, der zu einer gewerberechtlichen Lösung führt. Das Neue Gesetzdürfte demnach erst Mitte 2011 in Kraft treten und neben dem Sachkundenachweis, eine Berufshaftpflichtversicherung, und umfangreiche Informations- Beratungs- und Dokumentationspflichten zur Pflicht machen.
Der Süddeutschen Zeitung liegt ein Brief aus dem Finanzministerium vor, wonach freie Vermittler auch in Zukunft der Kontrolle der Gewerbeaufsicht unterliegen sollen. Allerdings sollen die anlegerschützenden Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes dabei „eins zu eins“ übernommen werden, heißt es. Damit müssten freie Vermittler künftig nicht nur ihre Beratungsgespräche protokollieren, sondern auch ihre Kundschaft über die Verkaufsprovisionen aufklären und die Beratung anlage- und anlegergerecht gestalten.
ECOreporter.de hat beim Ministerium in Berlin nachgefragt. Wie Pressesprecherin Janette Schwammberger erläuterte, befindet sich der Gesetzentwurf weiter "noch in der Ressortabstimmung". Insbesondere für den Bereich der geschlossenen Energiefonds seien gegenüber dem Entwurf vom Mai noch viele Änderungen abzustimmen. Die Branche kann also hoffen.
Bildhinweis: Georg Hetz, Geschäftsführer der UDI UmweltDirektInvest-Beratungs GmbH; Thomas Laumont, Chorus GmbH / Quelle jeweils: Unternehmen.